PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosmeldung muss nicht immer sofort erfolgen


ALN - Robot
07.04.2005, 16:26
Bei befristetem Arbeitsverhältnis Arbeitslosmeldung nicht immer sofort notwendig

Entscheidungsart: Urteil
Gericht: Sozialgericht Dortmund
Datum: 20.12.04
Aktenzeichen: S 5 AL 1/04

Kernaussage:
Die Agentur für Arbeit darf Leistungen nicht wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung mindern, wenn die Meldung nach Abschluss erfolglos gebliebener Verhandlungen über die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgte, denn die Verpflichtung zur unverzüglichen Arbeitslosmeldung wird nicht schuldhaft verletzt, wenn der Arbeitnehmer die begründete Hoffnung haben kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Das Urteil ist im Internet verfügbar, es ist aber kein direkter Link ("deep link") dorthin möglich. Es ist zu finden auf der Seite www.sozialgerichtsbarkeit.de Dort im linken Auswahlmenu "Entscheidungen" anklicken, in der dann erscheinenden Suchmaske das Gericht auswählen und schließlich Datum und Aktenzeichen (siehe oben) eingeben.