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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach befristeten AV Anspruch auf ALG ??


Ralfi
22.10.2006, 07:50
Hallo ,Guten Tag

meine Frage ist:
Ich habe zur Zeit einen befristeten Arbeitsvertrag,der am 31.12.06 auslaufen wird.So wie es jetzt aussieht will mir die Firma diesen Vertrag auf jeden Fall verlängern.
Ich möchte den Vertrag aber nicht weiter verlängern,würde das also ablehnen und in die Arbeitslosigkeit gehen.
Habe ich Anspruch auf ALG oder nicht ?
Ich war 1,5 Jahre in dieser Firma beschäftigt ,muß ich noch dazusagen.

Danke für die Antworten.

Seebarsch
22.10.2006, 17:18
Hallo ralfi,

:welcome:
Ich kann erst einmal nicht verstehen, was Dich bewegt, den neuen Arbeitsvertrag nicht anzunehmen.
Zunächst ist Arbeitslosigkeit nicht schön, man hat eine Menge Geld weniger und zusätzlich kann man sich aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis wesentlich besser bewerben, als aus der Arbeitslosigkeit.

Nach 1,5 Jahren der Beschäftigung hast Du sicherlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings wäre hier zu prüfen, ob eine Sperrzeit von 12 Wochen eintritt !
Rechtlich ist es so, dass mit dem Ablauf des Zeitvertrages das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis endet.
Die Nichtannahme eines Arbeitsangebotes kann nur dann zur Sperrzeit führen, wenn dieses Arbeitsangebot von der Agentur für Arbeit kommt.
Mithin sollte in Deinem Fall keine Sperrzeit eintreten.

Hast Du dich denn schon arbeitssuchend gemeldet? Wenn nicht, solltest Du das schleunigst nachholen.

Wenn Du tatsächlich nichts konkretes an´Arbeit in Aussicht hast, solltest Du den neuen Arbeitsvertrag annehmen und Dich ggfls. aus der bestehenden Beschäftigung nach neuer Arbeit umschauen.

Ralfi
22.10.2006, 18:44
Hallo,

danke für die Antwort!
Dem Arbeitsamt habe ich 3 Monate vorher schon Bescheid gegeben,das ist also erledigt.
Ich möchte hier nicht näher darauf eingehen,warum ich die Verlängerung nicht annehmen will.Nur soviel,ich habe einen sehr niedrigen Stundenlohn und Arbeite ca.80 Stunden die Woche.Also der Schritt rührt nicht daher,daß ich keine Lust mehr habe oder Faul bin ,ich kann einfach nicht mehr und nicht für so wenig Geld.Das ist der Grund!

Seebarsch
22.10.2006, 20:49
Ok, kapiert !
Es war auch nicht als Vorwurf, sondern als Hinweis gedacht!
Das Alg 1 beträgt ca. 60 % des Nettolohns!
Das bedeutet aber auch, dass Dir die Agentur demnächst Stellen zu eben diesem Tarif anbieten kann und sich die Spirale nach unten bewegt!