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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzielle Unterstützung bei Umschulung


zettiaal
21.05.2010, 20:22
Hallo zusammen

Im Juni beginnt nun endlich meine Umschulung zum Fachinformatiker und wie es aussieht bekomme ich die ganzen 2Jahre über hinweg nur einen Harz4-Regelsatz vom dem ich noch 80Euro für meine Whg. draufzahlen muss da diese nicht ganz übernommen wird.Ich habe mich schon etwas schlau gemacht in Sachen BAFÖG und BAB aber auf Grund meines Alters(33) und der Tatsache das diese Umschulung nicht meine erste Ausbildung ist habe ich keinen Anspruch auf diese Fördergelder. Weder auf BAB noch auf BAFÖG (Info ARGE). Mir stehen wirklich harte 24Monate bevor.Denn nach Abzug aller Rechnungen die es zu bezahlen gilt bleiben mir nicht ganz 200 Euro zum Leben.Das heisst ab 20. des Monats kein Geld mehr haben. Ich denke schon darüber nach bei meiner Bank einen Ausbildungskredit zu erwirken.Nun meine Fragen :

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Habe ich irgendwelche anderen Chancen ein wenig mehr Geld zu bekommen bzw. könnte man mir nicht die Wohnung komplett bezahlen damit ich wenigstens einen normalen harz4-satz für mich habe?wenn ja, wie stelle ich das an?die bearbeiterinnen dort hören mir nichtmal richtig zu wenn ich davon spreche.

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Sollte ich mir einen Kredit holen wird der mir dann angerechnet und ich bekomme weniger harz4?oder muss ich davon nichts erwähnen?

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Was ist mit Barfög das man zurückzahlen muss?Beim Amt für Ausbildungsförderung sagte man nein dazu.Kann ich das noch woanders beantragen?

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Zuschuss über die Rentenversicherung?ist das möglich?Habe in einem Forum gelesen das darüber ganze Umschulungen finanziert werden..(?)

Danke für alle Antworten

Pharao
21.05.2010, 20:49
Hi,

mir würde jetzt hier auch nur noch Einfallen evtl. Fahrtkosten zu der Ausbildung beim Amt geltend zu machen. Da würde ich noch mal nachfragen, den eine Monatskarte ist ja auch nicht gerade billig. Bafög glaube ich auch eher nicht das du da was bekommen würdest, den das Amt zahlt dir ja hier alles.

Da ja nicht die gesamten Wohnkosten übernommen werden, gehe ich mal davon aus das diese dann zu groß oder zu teuer ist. Evtl. wäre ja eine Möglichkeit vielleicht eine günstigere Wohnung zu suchen, die vom Amt komplett übernommen wird.


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Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

dragonflyer
21.05.2010, 22:45
Ist diese Ausbildung eine normale Umschulung oder eine berufliche Reha?

Weil Du hier von 2 Jahren schreibst.

Sollte es eine berufliche Reha in einem BfW sein, würde Dir ein Mehrbedarf von 35% des Regelsatzes zustehen nach §21 Abs.4 SGB II

§ 21 Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt

(1) Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 5, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind.
(2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.
(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen 1.in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
2.in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.

(4) Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
(5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.
(6) Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.




http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html

Das sind beim Single 125€, die es während einer beruflichen Reha als Mehrbedarf gibt.

Nordie
26.07.2010, 18:02
dragonflyer gilt das für alle die Hartz IV bekommen und eine Weiter/Ausbildung machen?

dragonflyer
26.07.2010, 18:49
dragonflyer gilt das für alle die Hartz IV bekommen und eine Weiter/Ausbildung machen?

Nein, das gilt nur für die "Teilhabe am Arbeitsleben", auch berufliche Reha genannt, die überwiegend in BfW´s stattfinden.

Das sind Fortbildungen oder komplette Neuausbildungen für Menschen, die ihren bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.
Einen Schwerbehindertenausweis braucht man übrigens nicht dafür.

Nordie
26.07.2010, 18:52
Okay, Danke Dir dragonflyer