Edgemaster
23.05.2010, 18:25
Hallo,
ist eine Schadenfallbegleichung aus einem privaten Versicherungsvertrag Einkomen nach dem WohngeldG?
Bedauerlicherweise gab es im Rahmen einer Auslands-KV mehrerer kostspielige Krankenhausaufenthalte, die Rechnungsbeträge wurden von der Versicherung auf mein Konto gutgeschrieben. Nun fordert trotz schon vollständiger Antragsabgabe (wo eine Überweisung der Versicherung ersichtlich war), die Wohngeldstelle nochmal ALLE aktuellen Kontauszüge an, um zu sehen, wieviel mir die Auslandskrankenversicherung insgesamt gutgeschrieben hat...
Fragen:
1) Ist das überhaupt nötig, es handelt sich doch um eine zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11 III Nr. 1 a) des SGB II handelt... oder gilt das SGB II nicht für das WoGG? Wo finde ich die Rechtsgrundlage dafür?
2) Wo finde ich im WoGG dazu etwas? Es kann ja nicht sein wenn zu bezahlende oder bezahlte Rechnungen, die wegen eines Schadenfalls, von der Versicherung übernommen werden, als Einkommen gelten...
3) Kann ich mich weigern alle Kontoauszüge nochmal auszudrucken und nachzusenden, das läuft doch hier alles auf totale Kontrolle raus... Bzw. alle anderen Positionen schwärzen? Wobei die Wohngeldstelle das eigentlich ja überhaupt nichts angeht was da los war! Die Einkommensrelevanten Kontoauszüge zur Antragsstellung liegen der Wohngeldstelle ja schon vor. Die Einkommensberechnung muss nicht nochmal mit den neueren Kontauszügen abgeglichen werden, da sich am Einkommen nichts geändert hat...
4) Ist es vielleicht ausreichend, nur die Auslandskranenversicherungspolice einzuschicken und auf Datenschutz/Privatsphäre zu verweisen, bzw. um die genaue Rechtsgrundlage zu bitten...
Ich denke es gibe ähnliche Konstellationen z.B. mit Haftpflich/KfZ/Reiserücktritts-Vericherungen usw...
Danke für die Antworten
viele Grüße
ist eine Schadenfallbegleichung aus einem privaten Versicherungsvertrag Einkomen nach dem WohngeldG?
Bedauerlicherweise gab es im Rahmen einer Auslands-KV mehrerer kostspielige Krankenhausaufenthalte, die Rechnungsbeträge wurden von der Versicherung auf mein Konto gutgeschrieben. Nun fordert trotz schon vollständiger Antragsabgabe (wo eine Überweisung der Versicherung ersichtlich war), die Wohngeldstelle nochmal ALLE aktuellen Kontauszüge an, um zu sehen, wieviel mir die Auslandskrankenversicherung insgesamt gutgeschrieben hat...
Fragen:
1) Ist das überhaupt nötig, es handelt sich doch um eine zweckbestimmte Einnahmen i.S.d. § 11 III Nr. 1 a) des SGB II handelt... oder gilt das SGB II nicht für das WoGG? Wo finde ich die Rechtsgrundlage dafür?
2) Wo finde ich im WoGG dazu etwas? Es kann ja nicht sein wenn zu bezahlende oder bezahlte Rechnungen, die wegen eines Schadenfalls, von der Versicherung übernommen werden, als Einkommen gelten...
3) Kann ich mich weigern alle Kontoauszüge nochmal auszudrucken und nachzusenden, das läuft doch hier alles auf totale Kontrolle raus... Bzw. alle anderen Positionen schwärzen? Wobei die Wohngeldstelle das eigentlich ja überhaupt nichts angeht was da los war! Die Einkommensrelevanten Kontoauszüge zur Antragsstellung liegen der Wohngeldstelle ja schon vor. Die Einkommensberechnung muss nicht nochmal mit den neueren Kontauszügen abgeglichen werden, da sich am Einkommen nichts geändert hat...
4) Ist es vielleicht ausreichend, nur die Auslandskranenversicherungspolice einzuschicken und auf Datenschutz/Privatsphäre zu verweisen, bzw. um die genaue Rechtsgrundlage zu bitten...
Ich denke es gibe ähnliche Konstellationen z.B. mit Haftpflich/KfZ/Reiserücktritts-Vericherungen usw...
Danke für die Antworten
viele Grüße