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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein-Euro-Job wird kein Arbeitsverhältnis begründet


Forumadmin
22.10.2006, 11:24
Bei einem so genannten Ein-Euro-Job wird kein Arbeitsverhältnis begründet.

Diese grundsätzliche Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG ) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem
am 22. Februar bekannt gewordenen Beschluss.

Ein Mitarbeiter könne daher nicht nachträglich höheren Lohn mit der Begründung einfordern,
er habe mehr gearbeitet als in einem Ein-Euro-Job üblich.
Aktenzeichen 10 Ta 14/06

Der Kläger war für einen Unternehmer ein halbes Jahr in einem Ein-Euro-Job für einen Stundenlohn von 1,25 Euro tätig.
Anschließend erhob er Klage mit der Feststellung, er sei in einem regulären Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen.
Denn er habe weit mehr als für Ein-Euro-Jobs üblich gearbeitet.
Daher stehe ihm der für die Branche übliche Lohn zu. Insgesamt verlangte er rund 13.600 Euro.

Das LAG sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage.
Ein Arbeitsverhältnis werde rechtlich nur begründet, wenn beide Seiten den Willen dazu hätten.

Daran fehle es hier.
Bei einem Ein-Euro-Job bestehe zumindest beim Arbeitgeber nicht der Wille,
mit dem Betroffenen ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen.
Dass dies in seinem Fall anders gewesen sei, habe der Kläger nicht plausibel machen können.

(dpa)