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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pauschale Abschläge von Heizkosten unzulässig


Forumadmin
22.10.2006, 11:29
Wohnen Langzeitarbeitslose in einer unangemessen teuren Mietwohnung,
haben sie dennoch Anspruch auf volle Übernahme ihrer Heizkosten.

Dies gilt, solange ein Wohnungswechsel nicht verlangt werden kann und sie die Höhe der Heizkosten nicht beeinflussen können.

Dies hat das Sozialgericht Dortmund in einem Urteil (vom 13. März 2006, Aktenzeichen: S 29 AS 176/05) entschieden.
Eine pauschale Begrenzung der Kostenübernahme auf die Heizkosten einer kleineren Wohnung sei unzulässig.

Das Gericht entschied im Fall einer 37-jährigen Arbeitslosen aus Schmallenberg (Hochsauerlandkreis),
die mit ihrem Sohn in einer 93 Quadratmeter großen Mietwohnung lebt.
Die Stadt Schmallenberg hatte sich bereit erklärt,
während einer Übergangszeit von sechs Monaten die Kaltmiete von 375 Euro zu tragen,
die Heizkostenpauschale jedoch von 60 auf 45,60 Euro gekürzt.

Der Kreis wies den Widerspruch der Klägerin als unbegründet zurück:
Die Heizkosten seien auf eine für zwei Personen angemessene Wohnung mit 60 Quadratmeter Wohnfläche zu begrenzen.

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte den Kreis zur Erstattung der tatsächlich anfallenden Heizkosten.

Die pauschale Kürzung sei rechtswidrig.
Solange es der Klägerin nicht möglich oder nicht zuzumuten sei, durch einen Wohnungswechsel die Aufwendungen zu senken,
müsse der Grundsicherungsträger nicht nur die Mietkosten, sondern auch die tatsächlichen Aufwendungen übernehmen.

Die Angemessenheit der Heizkosten bei unangemessen großem Wohnraum sei anhand der konkreten Wohnsituation zu prüfen.
Solange der Verbleib in der Wohnung toleriert werde,
seien die bei sparsamem Verhalten auf die tatsächliche Wohnungsgröße bezogenen Heizkosten angemessen.

Das Urteil ist rechtskräftig.
(dpa)