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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überblick total verloren (Elternzeit,ALG2 ect.)


Foxy88
24.05.2010, 16:27
Hallo an alle,

ich entschuldige mich schon mal im vorraus,falls meine Fragen hier schon mal in einem anderen Thema beantwortet wurden.Habe zwar versucht etwas passendes hier zu finden,aber wühl mich schon seit einigen Tagen durch zich Homepages und hab einfach den Überblick verloren.

Ich fang mal ganz von vorne an:habe nach dem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht,dann ein Jahr gearbeitet.Anschließend eine zweite Ausbildung zur Rettungsassistentin.Danach folgten ein paar Gelegenheitsjobs.Seit Januar diesen Jahres bekomme ich ALG 2,bin jetzt in der 29. Woche schwanger.Bekomme deshalb auch einen Mehrbedarf.

Wie geht es nach der Geburt und den 8 wochen Mutterschutz weiter?
Hab bis jetzt in Erfahrung gebracht,dass ich Kindergeld und Elterngeld beantragen kann.Kinderzuschlag steht mit aufgrund des ALG 2 nicht zu.
Aber gibt es einen Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Und: habe ich als Arbeitslose ein Recht auf ein Erziehungsjahr?
Wie beantrage ich das?

Fühle mich von meinen zuständigen Bearbeitern total im Stich gelassen.Die beantworten nur die notwendigsten Fragen.Wenn man irgendwas nicht weiß,hat man eben Pech gehabt.
Hoffe deshalb auf eure Unterstützung.

Liebe Grüße

Markus Becker
24.05.2010, 16:38
Wie geht es nach der Geburt und den 8 wochen Mutterschutz weiter?
Hab bis jetzt in Erfahrung gebracht,dass ich Kindergeld und Elterngeld beantragen kann.Kinderzuschlag steht mit aufgrund des ALG 2 nicht zu.
Aber gibt es einen Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Und: habe ich als Arbeitslose ein Recht auf ein Erziehungsjahr?
Wie beantrage ich das?

Fühle mich von meinen zuständigen Bearbeitern total im Stich gelassen.Die beantworten nur die notwendigsten Fragen.Wenn man irgendwas nicht weiß,hat man eben Pech gehabt.
Hoffe deshalb auf eure Unterstützung.

Liebe Grüße

8 Wochen nach der Geburt gibt es weiterhin ALG II, auch den Alleinerziehendenzuschlag.
Du hast genau wie jede normale Mutter ein Anrecht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub, allerdings wird Erziehungsgeld nur für 12 Monate gezahlt, wovon 300 Euro nicht angerechnet werden.

Wenn Du die passenden Paragrafen benötigst, reiche ich diese gerne kurz nach.

Was den Kinderzuschlag angeht, der fällt weg weil Du im Bezug von ALG II bist.

LG

ela1953
24.05.2010, 16:43
8 Wochen nach der Geburt gibt es weiterhin ALG II, auch den Alleinerziehendenzuschlag.
Du hast genau wie jede normale Mutter ein Anrecht auf 3 Jahre Erziehungsurlaub, allerdings wird Erziehungsgeld nur für 12 Monate gezahlt, wovon 300 Euro nicht angerechnet werden.

Wenn Du die passenden Paragrafen benötigst, reiche ich diese gerne kurz nach.

Was den Kinderzuschlag angeht, der fällt weg weil Du im Bezug von ALG II bist.

LG

Du bekommst nach der Geburt dein ALG II für dich, für dein Kind (abzüglich Kindergeld), und einen Alleinerziehendenzuschlag.

Wird für das Kind Unterhalt gezahlt, wird der auch von der RL des Kindes abgezogen. Ohne Unterhalt wirst du Unterhaltsvorschuss beantragen müssen.

Der Kindsvater ist ab sechs Wochen vor der Geburt auch für dich zum Unterhalt verpflichtet. Aber da wird sich die Arge sicherlich melden. Denn wenn die Geld von anderen bekommen können, sind die meist sehr schnell mit Hand aufhalten.

Du hast dann auch Anspruch auf eine größer Wohnung.

Markus Becker
24.05.2010, 16:52
Dankeschön für die Ergänzungen, soweit wollte ich vorerst noch nicht ausholen, aber ist ja somit auf den Tisch gebracht.

Foxy88
24.05.2010, 17:01
vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten.
Ob ich Unterhalt bekomme steht noch in den Sternen,da der Vater sich einen Dreck für diese Situation interessiert.Aber das ist ein anderes Thema.
Mir ging es hauptsächlich darum,dass ich nirgends eine Info über die Elternzeit gefunden habe und dachte,mein Kind nach den 8 Wochen in einen Kindergarten geben zu müssen (den ich mir nebenbei gesagt gar nicht leisten kann) da ich bei erfolgloser Jobsuche eventuell wieder in eine Maßnahme käme.
Ich könnte also ein Jahr Elternzeit nehmen,so hab ich das jetzt verstanden.Wo muss ich die beantragen?Sicher auch beim Arbeitsamt.

Liebe Grüße

ela1953
24.05.2010, 17:20
Du bekommst erst mal für ein Jahr dieses Elterngeld. Diese 300 Euro bekommst du zusätzlich zum ALG II.
Darüber hinaus kannst du zu Hause bleiben, bis das Kind drei Jahre alt wird. Für diese zwei Jahre bekommst du das normale ALG II

Wenn du das willst, darfst du auch schon vorher arbeiten. Die Kitagebühr richtet sich nach dem Einkommen.

Meine Tochter, verheiratet, ein Kind, 1,5 Jahre alt, bekommt ergänzendes ALGII. Sie will wieder arbeiten und bewirbt sich auch. Sie zahlt aber die Bewerbungskosten aus eigener Tasche.

Wenn sie die Bewerbungskosten erstattet bekäme, würde sie sich verpflichten, auch an Maßnahmen wie Bewerbungstraining, Ein-Euro-JOb usw. teilzunehmen. Laut iher SB.

Ohne diese Erstattung ist sie davon befreit, bis das Kind drei Jahre alt ist.

Argen, die eine frühere Arbeitsaufnahme durchsetzen wollen, handeln nicht nach dem Gesetz.

Markus Becker
24.05.2010, 17:25
Mir ging es hauptsächlich darum,dass ich nirgends eine Info über die Elternzeit gefunden habe und dachte,mein Kind nach den 8 Wochen in einen Kindergarten geben zu müssen (den ich mir nebenbei gesagt gar nicht leisten kann) da ich bei erfolgloser Jobsuche eventuell wieder in eine Maßnahme käme.
Ich könnte also ein Jahr Elternzeit nehmen,so hab ich das jetzt verstanden.Wo muss ich die beantragen?Sicher auch beim Arbeitsamt.


§24 SGB 8 (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__24.html) regelt das Du Anspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten dritten Lebensjahr hast.

Elterngeld (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26524/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Elternzeit/Elternzeit-Nav.html)
Super erklärt und echt mal kein Beamtendeutsch.

Wo Du das aber beantragen musst, da bin ich gerade überfragt, aber das wird Dir bestimmt hier oder jemand auf dem Rathaus erklären können.

Du kannst 3 Jahre Elternzeit nehmen, erhälst aber nur 12 Monate Elterngeld, in Deinem Fall weil Du im Bezug von ALG II bist würden da die 300 Euro wegfallen, Du kannst es aber auch auf 2 Jahre teilen und erhälst dann 150 Euro monatlich.

Leider ist nicht ersichtlich aus welchen Bundesland Du kommst, denn es gibt in ein paar wenigen Bundesländern im Anschluss nach dem Elterngeld noch Landeserziehungsgeld, wird aber wie gesagt nicht überall ausgezahlt.

Foxy88
24.05.2010, 17:30
Ok.Bitte nicht die Geduld verlieren,will es nur richtig verstehen:) ich kann bei meiner Arge das Erziehungsjahr beantragen (möchte auch nur ein Jahr,keine drei) und in diesem einen Jahr bekomme ich weiterhin die Regelleistungen + die Leistungen,die unten bereits aufgeführt wurden.
Ohne,dass ich in Maßnahmen oder sonstige Dinge gezwängt werde.Da stellt sich dann nämlich das Problem mit der Betreuung,zumindest in diesem ersten Jahr.

Komme aus Bayern.Sieht es da anders aus?
Laut dem zweiten Link steht die Elternzeit aber nur Arbeitnehmern zu.Keinen Arbeitslosen,wie ich in diesem Fall.

Liebe Grüße

Markus Becker
24.05.2010, 18:01
Na erst einmal meinen Glückwunsch das Du Bayerisches Landeserziehungsgeld (http://www.zbfs.bayern.de/erziehungsgeld/index.html) erhalten wirst!
Das bekommt nicht jeder in Deutschland und das gute daran, es bleibt anrechenfrei!

Ok.Bitte nicht die Geduld verlieren,will es nur richtig verstehen:) ich kann bei meiner Arge das Erziehungsjahr beantragen (möchte auch nur ein Jahr,keine drei) und in diesem einen Jahr bekomme ich weiterhin die Regelleistungen + die Leistungen,die unten bereits aufgeführt wurden.
Ohne,dass ich in Maßnahmen oder sonstige Dinge gezwängt werde.Da stellt sich dann nämlich das Problem mit der Betreuung,zumindest in diesem ersten Jahr.

Komme aus Bayern.Sieht es da anders aus?
Laut dem zweiten Link steht die Elternzeit aber nur Arbeitnehmern zu.Keinen Arbeitslosen,wie ich in diesem Fall.


Der Arge teilst Du nur mit das Du 1 Jahr Zuhause bleiben willst und dann wieder der Vermittlung zur Verfügung stehst.
Zwingen kann Dich schon mal niemand zu was, wir leben in einem Sozialstaat, aber man versucht gerne das Unwissen der Leute auszunutzen.
Ich habe Dir zwei Links gesetzt wo das auch eindeutig erklärt ist, die solltest Du Dir mal in Ruhe durchlesen!

Das neue Elterngeld löste das bisherige Erziehungsgeld ab


Aus diesem Grund und weil Du im ALG II Bezug bist, erhälst Du "nur" 300 € monatlich, bei Arbeitnehmern mit Einkommen fällt dieses höher aus.

Markus Becker
24.05.2010, 18:15
Hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=182199) noch ein toller Beitrag von trinity4 bezüglich der Anrechnung von Landeserziehungsgeld.

LG