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Forumadmin
03.09.2005, 22:11
Urteil: Ich-AGler bekommen kein ALG II

Arbeitslose dürfen sich nicht als Ich-AG fördern lassen und zugleich Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen.

Das hat das Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.

Nach dem Urteil (Az: L 7 AS 22/05 ER) dienen beide Leistungen dem selben Zweck und können deshalb nicht für den gleichen Zeitraum gewährt werden.

Das Gericht wies die Beschwerde eines Mannes ab, dem eine Kommune das ALG II verweigert hatte, weil er bereits von der Bundesagentur für Arbeit einen Existenzgründungszuschuss bekam.

Das bedeutet, dass ein Ich-AG-Existenzgründer seinen ALG-II-Anspruch verliert,
auch wenn er mit den Einnahmen aus der Förderung unter dem Bedarfssatz bleibt.

In der Urteilsbegründung heißt es, das ALG II umfasse Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur Eingliederung in die Arbeit. Der Existenzgründungszuschuss diene ebenfalls der Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Damit schlössen beide Leistungen einander aus.