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Forumadmin
22.10.2006, 11:36
Behörde darf nicht pauschal "angemessene Wohnung" fordern

Behörden dürfen Empfänger von Sozialleistungen nicht pauschal und ohne Erklärung verpflichten,
sich eine "angemessene Wohnung" zu suchen.

Das geht aus einem am 9. Oktober 2006 veröffentlichten Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Vielmehr müsse die Behörde dem Betroffenen konkrete Hinweise geben,
unter welchen Voraussetzungen eine Wohnung als angemessen im Sinne der gesetzlichen Regelungen gelte
(Aktenzeichen: L 3 ER 161/06 AS).

Das Gericht verpflichtete mit seinem Beschluss eine Behörde,
vorerst die Kosten für die Unterkunft und die Heizung einer Hilfeempfängerin zu übernehmen.
Die Frau lebt allein mit ihrem Sohn in einer 86 Quadratmeter großen Wohnung.
Die Behörde wies die Frau darauf hin, dass die Wohnung zu groß sei und die Miete in Höhe von 700 Euro daher nur noch für die gesetzlich vorgesehene Übergangszeit von sechs Monaten gezahlt werde.

Das LSG befand, die Behörde habe diese Frist nicht wirksam in Lauf gesetzt und müsse weiter die Miete in der bisherigen Höhe tragen.
Sie hätte die genaue Größe der Wohnung sowie den Preis pro Quadratmeter, den sie zu übernehmen bereit sei, angeben müssen.
(dpa)