Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld ?!
Hi !
Muss man fürs Kindergeld, wenn man nciht mehr bei sseinen Eltern wohnt sondern alleine, den Zweiten Wohnistz bei seinen Eltern angemeldet haben oder spielt das keine Rolle ?!
Wie hoch darf ich in der Ausbildung verdienen um Kindergeld zu bekommen ?!
Bzw keine Probleme mit Rückzahlung etc zu bekommen?
Markus Becker
24.05.2010, 18:39
Vieleicht kommst Du ja hier ein Stück weiter, wenn nicht wird es bestimmt User geben die es genauer sagen können.
Kindergeld (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html)
Die Verdienstgrenze liegt ab 2010 bei 8004 Euro. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist da schon drin. Von 2004 bis 2009 waren es 7.680 Euro.
Es handelt sich aber um einen Nettobetrag. Du darfst von deinem Verdienst erst mal die Sozialversicherungsbeiträge abziehen. Daneben auch noch weitere Ausgaben wie Fahrtkosten zur Arbeitsstelle und zur Berufsschule.
Du darfst keinen Cents mehr verdienen, wie diese 8004 Euro. Bei 8004,01 musst du das komplette Kindergeld in einer Summer zurückzahlen.
Wenn du dir im Voraus nicht sicher bist, ob du unter diese Summe kommst, kannst du das KG auch nachträglich beantragen. Dann hast du ein Jahr Zeit, alle Belege zu sammeln.
Wenn du eine eigene Wohnung hast, kannst du auch eine Abzweigung beantragen. Dann bekommst du das Kindergeld auf dein Konto, ohne den Umweg über deine Eltern.
Du brauchst keine Zweitwohnung. Hatten meine Kinder auch nicht, als sie Zuhause ausgezogen sind in ihre eigenen Wohnungen.
Meine älteste Tochter hat das KG nachträglich beantragt. Sie hat auch den PC abgesetzt und die Jahresgebühr für die Stadtbücherei. (sie hat sich überwiegend Fachliteratur ausgeliehen) Der Kauf der Bücher wäre von vornherein anerkannt worden. Auch Internet wurde anerkannt (kostete damals noch etliches mehr wie heute), da sie für ihre Klausuren im Internet recherchieren musste.
Hi Danke für deine Nachricht ,
also der Zweitwohnsitz ist unwichtig ja ?
Macht der keine Probleme falls ich den Abmelde bzw. ALG II beantrage ?!
Kennst du dich da aus? ich bin ja unter 25 , wenn ich nicht übernommen werde, habe ich ja wenig geld zur verfügung, bekomme ich dann neben ALG 1 noch ALG 2 trotz meiner 22 Jahre ?
Ich wohne ja seit einigen Monaten alleine in Hamburg, ich mach nich zurück, auch wegen der Jobperspektiven im Ort meiner Eltern
Wenn du nicht übernommen wirst, bekommst du ja erst Mal ALG I.
Außerdem steh ich auf dem Standpunkt, dass du nicht zu deinen Eltern zurückziehen musst. Du bist ja nicht ausgezogen, um ALG II zu beziehen, sondern wegen deiner Ausbildung.
Deine Eltern sind auch gar nicht mehr verpflichtet, dich wieder aufzunehmen, da du ja dann eine Ausbildung hast.
Aber ich würde mir jetzt noch nicht den Kopf zerbrechen, denn bis Januar ist noch etwas hin. Genieße erst mal noch die Ausbildung und lege einen guten Abschluss hin.
Mein Sohn ist auch 22, er ist jetzt in der Prüfung, die schriftliche hat er schon.
Er hat vor ein paar Wochen erfahren, dass er nicht übernommen wird. Das liegt aber nicht an seinem Chef, sondern am Bezirksleiter, der meinen Sohn nicht mag.
Was mein Sohn nach der Ausbildung macht steht noch völlig offen. Ende der Woche hat er ein Vorstellungsgespräch - aber dann muss er immer noch damit rechnen, dass die Bundeswehr ihn haben will.
Wenn er keinen Job bekommt, käme das ja gut. Aber falls es mit dem Job klappen würde, wäre das großer Mist.
Danke für die antwort!
also mus ich sicherlich nicht zurück zu meinen Eltern, richtig ?!
ich mussa uch wegen meiner beruflichen zukunft unbedingt die wohnung behalten, weil mein Beruf ist in hamburg mit arbeitsstellen abgedeckt und die chefs sicherlich ein hamburger bevorzugen als einen aus außerhalb
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