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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sex kein Merkmal einer eheähnlichen Gemeinschaft


Forumadmin
22.10.2006, 11:54
Sex gehört nach Auffassung des Frankfurter Sozialgerichts nicht
zu den grundlegenden Merkmalen einer eheähnlichen Gemeinschaft.

Es komme vielmehr darauf an, dass die Partner bereit seien,
"in den Not- und Wechselfällen des Lebens" füreinander einzustehen,
erklärte das Gericht in einem Urteil.

Die Kammer sprach dem Kläger weiter Arbeitslosenhilfe zu,
bei deren Berechnung weder das Einkommen noch das Vermögen der bei ihm lebenden Frau berücksichtigt werden dürfe.
(Az.: S 29 AS 7/06 ER)

Kriterien für eine eheähnliche Gesellschaft
- bei der die Frau für ihren Partner zahlen müsste
- könnten die Dauerhaftigkeit und die Kontinuität der Beziehung ebenso sein wie eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft,
führte die Kammer weiter aus.

"Geschlechtliche Beziehungen" zwischen zusammen wohnenden Menschen allein reichten hingegen nicht aus,
eine eheähnliche Gemeinschaft anzunehmen, erklärte der Richter unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts.

Auch der Umstand, dass der Mann selbst bei seinem Arbeitslosenantrag die Frau als seine "Partnerin" bezeichnet hatte,
konnte das Gericht nicht von der Eheähnlichkeit der Beziehung überzeugen.

Die Angabe sei eher den schlechten deutschen Sprachkenntnissen des Mannes geschuldet, begründete das Gericht seinen Beschluss.
Die Frau lebte zudem erst ein Jahr in der gemeinsamen Wohnung,
als sie die Arbeitsagentur zu Zahlungen heranziehen wollte.
(dpa)