ulli1159
25.05.2010, 13:52
Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich fasse mal kurz zusammen:
Ende 2008 bekam ich von der Regionaldirektion NRW eine Aufforderung einen Betrag über 500,- aus Mai 2005 zurück zu zahlen. Ich widersprach dieser Forderung und sendete entsprechende Schreiben an die Regionaldirektion und an das zuständige Jobcenter Essen. Im April 2009 sendete ich erneut eine Anfrage, weil ich bis dato noch keine Antwort erhalten hatte. Im Oktober 2009 erinnerte ich erneut an meine Schreiben. Anfang Mai bekam ich endlich mal eine Antwort und zwar wurde der Widerspruch wegen Fristverstreichung abgelehnt. Ich möchte nun Klage erheben und bräuchte eine Formulierungshilfe.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es sich bei dieser Rückforderung sogar um einen Änderungsbescheid nach Vorlage meiner Gehaltsabrechnung handelt.
Ich möchte mich schon einmal im Voraus für jede Hilfe bedanken.
LG Ulrike
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich fasse mal kurz zusammen:
Ende 2008 bekam ich von der Regionaldirektion NRW eine Aufforderung einen Betrag über 500,- aus Mai 2005 zurück zu zahlen. Ich widersprach dieser Forderung und sendete entsprechende Schreiben an die Regionaldirektion und an das zuständige Jobcenter Essen. Im April 2009 sendete ich erneut eine Anfrage, weil ich bis dato noch keine Antwort erhalten hatte. Im Oktober 2009 erinnerte ich erneut an meine Schreiben. Anfang Mai bekam ich endlich mal eine Antwort und zwar wurde der Widerspruch wegen Fristverstreichung abgelehnt. Ich möchte nun Klage erheben und bräuchte eine Formulierungshilfe.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es sich bei dieser Rückforderung sogar um einen Änderungsbescheid nach Vorlage meiner Gehaltsabrechnung handelt.
Ich möchte mich schon einmal im Voraus für jede Hilfe bedanken.
LG Ulrike