PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch gegen Rückforderung abgelehnt


ulli1159
25.05.2010, 13:52
Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich fasse mal kurz zusammen:

Ende 2008 bekam ich von der Regionaldirektion NRW eine Aufforderung einen Betrag über 500,- aus Mai 2005 zurück zu zahlen. Ich widersprach dieser Forderung und sendete entsprechende Schreiben an die Regionaldirektion und an das zuständige Jobcenter Essen. Im April 2009 sendete ich erneut eine Anfrage, weil ich bis dato noch keine Antwort erhalten hatte. Im Oktober 2009 erinnerte ich erneut an meine Schreiben. Anfang Mai bekam ich endlich mal eine Antwort und zwar wurde der Widerspruch wegen Fristverstreichung abgelehnt. Ich möchte nun Klage erheben und bräuchte eine Formulierungshilfe.

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass es sich bei dieser Rückforderung sogar um einen Änderungsbescheid nach Vorlage meiner Gehaltsabrechnung handelt.

Ich möchte mich schon einmal im Voraus für jede Hilfe bedanken.

LG Ulrike

Butterbrot
25.05.2010, 13:55
Du solltest dich von einen Anwalt beraten lassen.

ulli1159
25.05.2010, 14:10
Leider ist keine Zeit mehr einen Rechtsanwalt zu nehmen. Ich bräuchte dringend eine Formulierungshilfe um Klage gegen die Ablehnung einzureichen.:(

Dann hätte ich im Anschluss noch genügend Zeit mich zusätzlich noch um einen RA zu kümmern.

Vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag

Lieben Dank und Grüße ans Forum

Butterbrot
25.05.2010, 14:12
Wenn ich mich nicht täusche kann aber nur ein Anwalt eine Klage einreichen!

Tapir
25.05.2010, 14:41
@Butterbrot

Du täuscht Dich. Es gibt nur in bestimmten Bereichen Anwaltspflicht:

§ 78 ZPO regelt, dass sich die Parteien vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten, Obersten Landesgerichten und vor dem BGH von einem bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Vor den Amtsgerichten herrscht weitgehend keine Anwaltspflicht. Jedoch gibt es hier Ausnahmen. Beispielsweise vor dem Familiengericht.

@Ulli: Ich würde da trotzdem einen Anwalt konsultieren. Die sind arbeiten unter Zeitdruck gewohnt!:) (und haben die besseren Textbausteine wie wir....)

Gruß, T.:)

Step
25.05.2010, 23:21
Leider ist keine Zeit mehr einen Rechtsanwalt zu nehmen. Ich bräuchte dringend eine Formulierungshilfe um Klage gegen die Ablehnung einzureichen.:(
Eine Formulierungshilfe dürfen wir Dir hier leider nicht geben.

Du könntest aber selbst Klage erheben und einfach schreiben, daß eine Klagebegründung mit gesondertem Schriftsatz erfolgt. Das Gericht teilt Dir dann das Geschäftszeichen mit, unter dem die Klage geführt wird und wird Dich dann auffordern, die Klage zu begründen (meist nach etwa 2 Wochen) und gibt dafür nochmals eine großzügige Frist. In dieser Zeit kannst Du Dir einen Anwalt suchen, der dann den Rest übernimmt.