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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitnehmerähnliche Selbstständige haben Kündigungsschutz


Forumadmin
22.10.2006, 12:27
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber gearbeitet haben,
genießen nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln Kündigungsschutz.

Das Gericht gab das Urteil vom 29. Mai bekannt (Aktenzeichen: 14 (5) Sa 1343/05).

Geklagt hatte ein Transportfahrer, der zusammen mit seiner Frau seit 15 Jahren für einen Auftraggeber tätig war.
Das Firmenlogo des Kunden zierte sogar die Wagen des Klägers.
Als er den Auftrag verlor, klagte er auf Kündigungsschutz.

Das Gericht wies zwar die Ansicht des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zurück.
Zugleich gestand es ihm aber sechs Monate Kündigungsschutz zu,
wie er nach Paragraf 622 BGB für Arbeitnehmer gelten würde.

"Ein-Mann-Selbstständige" wie der Kläger seien wie Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig, hieß es zur Begründung.
Als arbeitnehmerähnlich wurden dabei Menschen definiert,
die für einen Auftraggeber dauerhaft Leistungen erbringen und von ihm wirtschaftlich abhängig sind.
(08/2006 dpa)