Forumadmin
22.10.2006, 12:43
Bei langer Krankheit von Arbeitnehmern verfällt der Urlaubsanspruch.
Das geht aus einem am 21. Juni bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen die Klage eines technischen Angestellten gegen die Stadt Frankfurt zurück.
(Aktenzeichen: 22 Ca 10864/05)
Der Arbeitnehmer hatte auf Gewährung von 28 Urlaubstagen geklagt,
die er im Jahr 2004 auf Grund einer langwierigen Erkrankung nicht nehmen konnte.
Die Stadt wies auf den Tarifvertrag hin, wonach der gesamte Urlaub bis Ende September des Folgejahres genommen werden müsse.
Laut Urteil ändert auch eine länger anhaltende Krankheit nichts an diesem Stichtag.
Sei es einem Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht möglich,
Urlaub zu nehmen, verfalle er zu diesem Zeitpunkt.
Auch ein finanzieller Ausgleich sei im Gesetz nicht vorgesehen, so die Richter.
(dpa)
Das geht aus einem am 21. Juni bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen die Klage eines technischen Angestellten gegen die Stadt Frankfurt zurück.
(Aktenzeichen: 22 Ca 10864/05)
Der Arbeitnehmer hatte auf Gewährung von 28 Urlaubstagen geklagt,
die er im Jahr 2004 auf Grund einer langwierigen Erkrankung nicht nehmen konnte.
Die Stadt wies auf den Tarifvertrag hin, wonach der gesamte Urlaub bis Ende September des Folgejahres genommen werden müsse.
Laut Urteil ändert auch eine länger anhaltende Krankheit nichts an diesem Stichtag.
Sei es einem Arbeitnehmer wegen Krankheit nicht möglich,
Urlaub zu nehmen, verfalle er zu diesem Zeitpunkt.
Auch ein finanzieller Ausgleich sei im Gesetz nicht vorgesehen, so die Richter.
(dpa)