Forumadmin
22.10.2006, 12:46
Ein fristgerecht gekündigter Arbeitnehmer hat eine dreimonatige Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist hinzunehmen.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag eines Vertriebsmitarbeiters gegen ein Computerunternehmen zurück.
(Aktenzeichen: 22 Ga 127/06).
Dem Angestellten war von der Firma gekündigt worden, weil sie unter anderem bemängelten,
dass er die Kunden nicht intensiv genug beraten habe.
Mit dem Ausspruch der Kündigung wurde der Mann von der weiteren Arbeit freigestellt.
Laut Urteil besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Sei das Arbeitsverhältnis jedoch "erheblich gestört" und dauere die Freistellung nicht länger als drei Monate,
müsse zu Gunsten des Arbeitgebers entschieden werden.
(dpa)
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag eines Vertriebsmitarbeiters gegen ein Computerunternehmen zurück.
(Aktenzeichen: 22 Ga 127/06).
Dem Angestellten war von der Firma gekündigt worden, weil sie unter anderem bemängelten,
dass er die Kunden nicht intensiv genug beraten habe.
Mit dem Ausspruch der Kündigung wurde der Mann von der weiteren Arbeit freigestellt.
Laut Urteil besteht zwar grundsätzlich ein Anspruch auf Beschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Sei das Arbeitsverhältnis jedoch "erheblich gestört" und dauere die Freistellung nicht länger als drei Monate,
müsse zu Gunsten des Arbeitgebers entschieden werden.
(dpa)