Forumadmin
22.10.2006, 12:52
Nicht immer Vergütungsanspruch bei Überstunden
Überstunden eines Mitarbeiters führen nicht zwangsläufig zu einem Vergütungsanspruch.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Vielmehr muss der Mitarbeiter nachweisen,
dass die Überstunden angeordnet wurden, betriebsnotwendig waren oder vom Arbeitgeber
"billigend entgegengenommen wurden".
Der Kläger hatte behauptet, in drei Monaten zahlreiche Überstunden geleistet zu haben.
Schriftliche Nachweise dafür hatte er nicht.
(dpa)
Überstunden eines Mitarbeiters führen nicht zwangsläufig zu einem Vergütungsanspruch.
Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Vielmehr muss der Mitarbeiter nachweisen,
dass die Überstunden angeordnet wurden, betriebsnotwendig waren oder vom Arbeitgeber
"billigend entgegengenommen wurden".
Der Kläger hatte behauptet, in drei Monaten zahlreiche Überstunden geleistet zu haben.
Schriftliche Nachweise dafür hatte er nicht.
(dpa)