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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld zurück in Raten zahlen


LordVader
27.05.2010, 05:10
Hallo
Erst einmal möchte ich ein großes Lob an Euch aussprechen.
Mit Euren zahlreichen Antworten habt Ihr mir schon sehr oft geholfen.
Da muß ich einfach mal Danke sagen.
Deswegen wende ich mich auch wieder an Euch.

Am 26. April diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen.
Wir haben also noch für den Monat April das komplette Kindergeld erhalten.
Jetzt ist es ja so das man diesen Betrag an die Arge wieder zurück zahlen muß.Oder?
Nun meine Frage;
Ist es möglich diesen Betrag auch in 2 oder 3 Monatsraten abzuzahlen?
Als wir eine Mietrückzahlung erhalten haben konnten wir das auch in Raten zahlen.
Denn den gesamten Betrag kann ich nicht auf einmal zahlen.
Jetzt sagte mir aber eine Bekannte das eine Ratenzahlung speziel bei Kindergeld nicht möglich ist.
Mit der Begründung weil ich ja hätte wissen müßen das ich das Kindergeld wieder zurückzahlen muß.
Ich kann das nicht so ganz glauben,laße mich aber gern eines Besseren belehren.

Gruß
Dominik

ela1953
27.05.2010, 08:17
Hast du denn das Kindergeld für den April bekommen? Ich kenne es nur so, dass die Kindergeldkasse sofort mit der Arge verrechnet und dieser das Kindergeld überweist.

Auch meine ich, dass du der Arge für den April nur zurückzahlen musst, wenn die Arge dir für diesen Monat die kompletten Leistungen für das Kind gezahlt hat. Und das kann ich mir nicht vorstellen.

LordVader
27.05.2010, 08:24
Das Kindergeld haben wir bekommen.Soweit ich weiß muß ich den Betrag an die Arge zurück zahlen.
Mich interessiert nur ob ich die Möglichkeit habe es in 2 Raten zu bezahlen.
Weil halt ne Bekannte sagte das würde bei Kindergeld nich gehen.Heißt die wollen den Gesamtbetrag auf einmal.
Und für April haben wir anteilig für 4 Tage etwa 5 Euro nachgezahlt bekommen.

LordVader
27.05.2010, 08:26
Es geht nur um den Monat April.Also um 184€ die ich in 2 Raten abzahlen möchte.

sauveteur
27.05.2010, 08:27
Warum habt ihr das Geld ausgegeben wenn ihr wisst das euch nicht zusteht und es zurückgezahlt werden muß :confused:


sauveteur :cool:

Ich bin es nicht
27.05.2010, 08:43
Warum habt ihr das Geld ausgegeben wenn ihr wisst das euch nicht zusteht und es zurückgezahlt werden muß :confused:

warum erfolgte eine Überzahlung wenn die Ämtchen doch wissen das etwas einem nicht zusteht :confused:

LordVader
27.05.2010, 08:45
Warum?Weil wir das Geld dringend benötigt haben.
Bei einer Mietrückzahlung war das auch kein Problem.Da haben wir das auch ausgegeben und konnten das in Raten zurück zahlen.
Davon mal abgesehen haben wir bisher noch keinen Bescheid von der Arge erhalten das wir das Geld zurück zahlen müßen.Darauf warten wir noch.Aber ich weiß das wir das zurück zahlen müßen.

Ich bin es nicht
27.05.2010, 09:12
guten Morgen LordVader ..

erst einmal herzlichen Glückwunsch zu eurem Nachwuchs ..:engel: und alles Gute für euch ..


meine Gegenfrage bezog sich auf die sinnfreie Frage des Vorposters ..



Warum?Weil wir das Geld dringend benötigt haben.


ist logisch und von daher war auch die Frage überflüssig ..

habt ihr soweit schon alles beantragt was euch für den Nachwuchs zusteht .. ( Erstausstattung / Mehrbedarfe etc. ) ?

etwaig kann man damit ja nötigenfalls umverrechnen ..

und ansonsten , erst mal prüfen ob überhaupt eine Rückerstattung richtg wäre ( schaue dazu mal ELA`s Post ) ..

falls eine Rückzahlung richtig sein sollte , so einfach mal ein Ratengesuch stellen ..

mehr als abgelehnt werden kann es nicht ..

habt ihr für euren Nachwuchs schon mal für einmalige Beihilfen bei den Kirchen oder Sozialverbänden angefragt ?

auch dazu hatte ELA vor einiger Zeit schon einmal etwas geschrieben ..

@ ELA ..

es wäre schön , wenn du diesbezüglich nochmal die Möglichkeiten aufzeigst .. ( Caritas oder so ??? )

LordVader
27.05.2010, 09:32
@Ich Bin's.
Danke Dir.Ja haben soweit alles beantragt(Erstausstattung usw.)
Haben auch schon alles erhalten und ausgegeben.
Meine Antwort mit dem "Warum" war auch auf die Frage vom Vorposter gerichtet.
Du hast nur eher geantwortet als ich fertig mit schreiben war.
Aber das mit der Caritas usw. Ist eine gute Idee.
Aber wie muß man da vorgehen?Gibts da Anträge die man abgeben kann?

ela1953
27.05.2010, 09:45
@Ich Bin's.
Danke Dir.Ja haben soweit alles beantragt(Erstausstattung usw.)
Haben auch schon alles erhalten und ausgegeben.
Meine Antwort mit dem "Warum" war auch auf die Frage vom Vorposter gerichtet.
Du hast nur eher geantwortet als ich fertig mit schreiben war.
Aber das mit der Caritas usw. Ist eine gute Idee.
Aber wie muß man da vorgehen?Gibts da Anträge die man abgeben kann?

Meine Tochter hatte seinerzeit einen Antrag bei der Mutter-Kind-Stiftung gestellt. Die Antragstellung lief über pro famila, konnte aber auch bei der Caritas gestellt werden.

Der Mann war Vollzeitbeschäftigt mit geringem Lohn. Es gab kein ALG II, Tochter bekam ALGI.

Nach dem Einkommen bekamen die beiden ca 800 Euro. Ich vermute, dass die Zahlung von der Arge auch als Einkommen berücksichtigt werden würde. Ob man diesen Antrag noch nach der Geburt stellen kann, weiß ich aber nicht.

Aber ein Anruf bei pro famila kostet ja nichts (bei flatrate). Meiner Tochter wurde auch sofort bei der Terminvereinbarung gesagt, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Auch bin ich der Meinung, dass eine Kindergeldnachzahlung nicht als Einkommen angerechnet werden darf, wenn die Arge nicht im Vorfeld dafür in Vorleistung gegangen ist.

Und ihr habt sicherlich für April kein Geld für euer Kind bekommen.

Anders sieht es aus, wenn die Arge Leistungen zahlt für euer Kind bis das Kindergeld durch ist. Dann muss das Kindergeld an die Arge weiter geleitet werden. Aber meist wird es sofort mit der KG Kasse verrechnet.

LordVader
27.05.2010, 10:10
Und ihr habt sicherlich für April kein Geld für euer Kind bekommen.


Haben nur anteilig für 4 Tage etwas mehr als 5 Euro fürs Kind von der Arge bekommen.Weiter nichts.
Die Arge ist auch nicht in Vorkasse fürs Kindergeld getreten.
eigentlich bin ich auch der Meinung das die Kindergeldnachzahlung nicht als Einkommen extra angerechnet werden darf.
Dies würde erklären weshalb wir nach nunmehr einem Monat immer noch keinen Bescheid von der Arge bekommen haben.
Denn im Grunde genommen steht uns ja das Kindergeld zu für April.

Manja1981
06.06.2010, 00:16
Von mir auch nochmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt eurer Tochter.

Ich denke ma schon, das die Kindergeldnachzahhlung als Einkommen angerechnet wird, denn das *normale* Kindergeld (184,-€) wird auch als Einkommen angerechnet.

LordVader
06.06.2010, 05:52
Ich denke ma schon, das die Kindergeldnachzahlung als Einkommen angerechnet wird, denn das *normale* Kindergeld (184,-€) wird auch als Einkommen angerechnet.

Da meiner Tochter ja schon für April Leistungen zugestanden hat, glaube ich nicht das ich das nachgezahlte Kindergeld zurückzahlen muß.
Denn Sie ist ja noch im April geboren.
Meine Tochter hätte also 215 Euro wenn Sie am anfang des Monats geboren wäre.Kindergeld 184 + 31 Euro Alg II.
Da Sie aber am 26.April geboren ist hat Sie nur ca.5 Euro anteilig für die letzten 5 Tage bekommen.Das ist auch ok so.
Aber das Kindergeld steht Ihr für den kompletten April zu.
Wäre es anders dann hätte die Kindergeldkasse mir nicht das Geld überwiesen sonder hätte das direkt an die Arge bezahlt.

Klar.Das Kindergeld wird auf Ihre kompletten Leistungen angerechnet.
Aber ich muß ja auch nicht monatlich 184 Euro an die Arge zurück geben.Das wird ja sofort abgezogen.
Da meine Tochter aber nichts im Vorraus erhalten hat von der Arge dann kann auch nichts abgezogen werden.

Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen das ich überhaupt etwas zahlen muß.
Sind ja nun schon fast 1,5 Monate her.:sensationell:

ela1953
06.06.2010, 11:38
Da meiner Tochter ja schon für April Leistungen zugestanden hat, glaube ich nicht das ich das nachgezahlte Kindergeld zurückzahlen muß.
Denn Sie ist ja noch im April geboren.
Meine Tochter hätte also 215 Euro wenn Sie am anfang des Monats geboren wäre.Kindergeld 184 + 31 Euro Alg II.
Da Sie aber am 26.April geboren ist hat Sie nur ca.5 Euro anteilig für die letzten 5 Tage bekommen.Das ist auch ok so.
Aber das Kindergeld steht Ihr für den kompletten April zu.
Wäre es anders dann hätte die Kindergeldkasse mir nicht das Geld überwiesen sonder hätte das direkt an die Arge bezahlt.

Klar.Das Kindergeld wird auf Ihre kompletten Leistungen angerechnet.
Aber ich muß ja auch nicht monatlich 184 Euro an die Arge zurück geben.Das wird ja sofort abgezogen.
Da meine Tochter aber nichts im Vorraus erhalten hat von der Arge dann kann auch nichts abgezogen werden.

Bisher habe ich noch keinen Bescheid bekommen das ich überhaupt etwas zahlen muß.
Sind ja nun schon fast 1,5 Monate her.:sensationell:

Ich hab jetzt noch mal alles nachgelesen und vermutlich musst du es doch zurück zahlen. Aber nicht die ganze Summe. Wegen dieses blöden Kindergeldübertrags, weil die Eltern die Kindergeldberechtigten sind und nicht das Kind.

Die Arge berechnet also den Bedarf der Tochter anhand der Lebenstage.
Dann wird als Einkommen ihr Kindergeld gegenübergestellt.

Bedarf 5 Euro, Einkommen 184 Euro. Also 179 Euro zu viel. Diese 179 Euro werden euch dann als Einkommen angerechnet.

Wenn ihr aber kein weiteres Einkommen habt, müssen noch 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen werden. Dann dürften nur noch 149 Euro als euer Einkommen angerechnet werden.

Aber es gibt da noch etwas. In dem Geburtsmonat fällt eure Tochter ja aufgrund des Einkommens aus eurer BG. Sie muss also von ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt und die anteilige KdU bezahlen.

Um dann den Kindergeldübertrag möglichst gering zu halten, darf man alle Ausgaben, die nicht im Regelsatz enthalten sind, in Rechnung stellen.

Dazu gehören z.B. Musikschule, Sportverein usw. Das kommt aber für eure Tochter noch nicht in Frage. Aber im Regelsatz sind ja nicht die Kosten für teure Windeln oder Gläschen enthalten.

Ich weiß von einer Mutter, die hatnachträglich für einige Jahre Geld zurückbekommen für ihre Töchter. Sie hatte auch Km-Geld für notwendige Fahrten zu Ärzten, zu Ausflügen usw. eingerechnet, Kleidung u.v.m.

Für meinen volljährigen Azubisohn sollte ich laut Richter vom SG auch alle seine Ausgaben auflisten. Mir wurde nämlich auch fast das komplette Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Auf meiner Liste stand auch ein Betrag für Lebensmittel, denn mit dem Satz von nicht mal 100 Euro im Monat kann mein Sohn nicht körperlich arbeiten. Dazu habe ich Kleidung aufgeführt, Schuhe, denn mit den paar Euro monatlich müsste er mit zerschlissener Kleidung und Billigturnschuhen zur Arbeit gehen. Und das kann ja nicht erwartet werden.

Im Moment liegen aber meine Seiten beim SG. Warte also noch auf Bescheid.

Ich an eurer Stelle würde aber bei einer Rückforderung Widerspruch einreichen. Ich habe schon mehrmals Erfolg gehabt und danach mein Anliegen erstattet bekomme. Nur beim KG musste ich Klage einreichen.

Und dass ihr ja das Geld schon für eure Tochter ausgegeben hat, zeigt ja, dass die Tochter das Geld benötigte.

LordVader
07.06.2010, 05:14
Von mir auch nochmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt eurer Tochter.


Vielen Dank nocheinmal dafür.


Ich finde es wirklich eine riesen Sauerei das das den hilflosesten Menschen (Kinder) das weggenommen wird.Da ist man wirklich froh das man nach einer Geburt ein wenig mehr Geld in der Tasche hat.Denn das Geld für die Babyausstattung reicht ja bei weitem nicht.
Die Politiker die das beschlossen haben die sollten sich was schämen.
Ich kann diese Heuchler nicht mehr sehen.Erst sagen Sie man soll Arbeitslosigkeit nutzen um Kinder zu bekommen.Verspricht Ihnen gute Unterstützung usw.Und dann wird es nicht eingehalten.
Naja.Wenn man sich nicht mehr auf den Staat verlassen kann dann muß man sich halt andere Quellen suchen um an Geld zu kommen?!