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Forumadmin
22.10.2006, 12:55
Keine Kündigung wegen privater Telefongespräche am Arbeitsplatz

Ein einzelnes privates Telefonat am Arbeitsplatz berechtigt den Arbeitgeber - anders als eine Vielzahl derartiger Telefonate
- nicht ohne weiteres zu einer Kündigung.

Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil.
Entweder müsse das kritikwürdige Verhalten auch in Zukunft zu erwarten oder so schwerwiegend gewesen sein,
dass es sich selbst ohne Wiederholung auch künftig weiter belastend auf das Arbeitsverhältnis auswirke:
(Aktenzeichen: 8 Sa 719/05)

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Kündigungsschutzklage einer Frau statt.
Der Arbeitgeber hatte der Arbeitnehmerin gekündigt, weil er davon ausging,
dass sie von ihrem Arbeitsplatz aus innerhalb kurzer Zeit mehrere private Gespräche geführt habe.
Der Arbeitgeber sah darin einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag und daher ausreichenden Anlass für
eine so genannte verhaltensbedingte Kündigung.

Das LAG folgte als Berufungsgericht
- wie bereits zuvor das Arbeitsgericht in der ersten Instanz
- dieser Einschätzung nicht, sondern wertete die Kündigung vielmehr als sozial ungerechtfertigt.
Von einem schweren Vertrauensbruch könne entgegen der Auffassung des Arbeitgebers nicht ausgegangen werden, da nur ein der Arbeitnehmerin zurechenbarer privater Telefonanruf feststellbar gewesen sei.
Dies sei nicht so schwerwiegend,
dass es sich auch künftig belastend auswirke.

Zu Gunsten der Arbeitnehmerin hat das LAG weiter das Fehlen einer Abmahnung sowie die elfjährige Betriebszugehörigkeit berücksichtigt.
(dpa)