PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre wegen Aufhebungsvertrag


larsi
27.05.2010, 10:33
Hallo,

Ich habe von meiner Firma die Mitteilung erhalten das ich nach abbummeln meiner Überstunden in Kurzarbeit geschickt werde. Darufhin habe ich mich um einen neuen Job bemüht der besser bezahlt ist und ihn gefunden wo ich ab dem 01.07 anfangen kann. mein ex Arbeitgeber hat sich aber nur auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingelassen womit mir aber der neue Job verloren gehen würde.

Nun habe ich mich mit ihm auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt und bin nun 1,5 Monate Arbeitslos.
Am 01.06 hab ich nun Termin zur abgabe aller unterlagen.
Muss ich damit rechnen eine Sperrfrist zu bekommen???


Danke

ALG53
27.05.2010, 10:45
in dem Falle ja

ohne Sperrfrist geht es nur bei ansonsten ohnehin kommender betriebsbedingter Kündigung

ist ja hier nicht der Fall

larsi
27.05.2010, 10:51
Ich habe aber gelesen Das wenn die Firma mich an einem Beruflichen und Finanziellen weiterkommen hindert auch einer Sperrfrist aus dem weg gegangen werden kann.
Und das is ja auch der Fall oder nicht?

ALG53
27.05.2010, 10:57
hmmm das wird jetzt zu schwierig für mich

Tapir
27.05.2010, 11:25
@ALG53: Deine Aussage bezüglich der Sperrzeit ist so nicht korrekt. Es kann mehrere Gründe geben, unter denen eine Sperrzeit nicht eintritt, obwohl es sich um eine Eigenkündigung oder einen Aufhebungsvertrag handelt.

@larsi: Du hattest ja sehr gute Gründe, so zu handeln. Man könnte sagen, Du konntest nicht anders handeln um möglichst schnell wieder einen gesicherten Job zu bekommen.
Mit anderen Worten: Du warst in einer Zwangssituation.

Sprich mit Deinem Vermittler und gib die Gründe so an wie hier auch. Notfalls gehst Du in den Widerspruch.

Gruß, T.:)

Step
27.05.2010, 11:30
mein ex Arbeitgeber hat sich aber nur auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingelassen womit mir aber der neue Job verloren gehen würde.Warum 3 Monate ? Wenn Du selbst gekündigt hättest, hätte die Kündigungsfrist gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende betragen. Die verlängerten Fristen gelten nur bei Arbeitgeberkündigung!

Ansonsten ist nicht unbedingt gesagt, daß Du eine Sperrfrist bekommst. Dazu gibt es im Vorfeld eine Anhörung, wozu Du Stellung nehmen kannst. Am besten besprichst Du das mit der Leistungsabteilung, da Du ja einen neuen Job hast. Letztendlich hast Du der AfA ja auch Kosten erspart, weil Du nicht in Kurzarbeit gehst.

larsi
27.05.2010, 11:37
Mein Arbeitgeber sagte mir das ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten hätte, da ich schon zu lange in der Firma währe.

Ophelia
27.05.2010, 11:46
Um der Sperrfrist zu entgehen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass ohne den Abschluss des Aufhebungsvertrages der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hätte und der Arbeitnehmer zum selben Zeitpunkt arbeitslos geworden wäre. Wäre das Arbeitsverhältnis ohne Aufhebungsvertrag innerhalb von zwölf Wochen geendet, verkürzt sich die Sperrzeit.

http://www.rechtslexikon-online.de/Aufhebungsvertrag.html

Step
27.05.2010, 11:55
Mein Arbeitgeber sagte mir das ich eine Kündigungsfrist von drei Monaten hätte, da ich schon zu lange in der Firma währe.
Sorry, aber da hast Du voreilig gehandelt ohne Dich zu informieren. Anders gesagt hat er Dich übers Ohr gehauen. Wenn der AG gekündigt hätte, hätten die 3 Monate ggf. gegolten.

§622 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html)

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1.zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2.fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3.acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4.zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5.zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6.15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7.20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

larsi
27.05.2010, 12:46
wird das jetzt zum nachteil für mich in sachen sperrfrist??
Bekomme ich denn Förderung für die selbständigkeit falls eine sperrfrist in karft tritt??

Ophelia
27.05.2010, 13:02
Ich denke, Du hast eine neue Arbeitsstelle? Falls nicht, wirst Du in jedem Fall gesperrt. Existenzgründungszuschuß wirst Du innerhalb der Sperrzeit nicht bekommen, da eine Voraussetzung dafür ist, dass Du Entgeldersatzleistung (Alg1) beziehst. Danach dürfte dem nichts im Wege stehen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

- noch mind. 90 Tage Anspruch auf Alg1
- Tragfähigkeit der Existenzgründung
- Qualifikation des Existenzgründers

Das kannst Du alles im SGBIII, §§57, 58, finden.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html