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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostgeld vereinbarung anrechenbar bei Hartz IV ?


Darkspeed18
22.10.2006, 15:10
Hallo

Ich bin neu hier mal kurz zu meiner einer:
Ich bin seit 2003 Arbeitslos versuch seit dem vergeblich einen neue Job zu finden!! Beziehe daher seit 2005 Hartz 4 grundsätzlich muß ich immer 2 folge anträge stellen da der erste immer wieder verschwindet!!! am anfang von Hartz 4 kam ich noch so zurecht mit dem geld da bekam ich auch noch 160 euro zusätzlich da ich daor Alg 1 bezogen hatte aber mittlerweile hat die arge das geld auf 395 euro herunter geschraubt (345 euro grund + 50 euro nebenkosten zuschuß)!!!

Zu meiner frage ich wohne bei bekannten bezahle aber keine miete sonder nur Kostegeld von 300 euro darin ist essen, miete für ein zimmer und nebenkosten enthalten allerdings wird dies bei der arge nicht angerechnet das einzigste was sie mir zahlen sind 50 euro für die heizkosten!!! Kann man da nichts machen????

Dann noch etwas anderes wie gesagt habe ich monatlich nur 395 euro bezahle davon meine 300 euro kostgeld meine Kfz-Versicherung von rund 50 euro und der rest geht für benzin drauf habe also nichts zum leben und muß noch jeden tag ca 51 km zu einer massnahme von der arge fahren mit ca 100 euro fahrgeld!!! Kann man da vielleicht noch irgendetwas dazu beantragen so das ich etwas mehr geld bekomme um im monat etwas besser zurecht zu kommen und ich nicht immer mein konto überziehen muß???

Ich hoffe es kann mir jemand helfen!!! Bin dankbar für jeden noch so kleinen tip!!! Stellenangebote sind natürlich auch sehr willkommen bei mir!!!!

MFG Darki

lena
24.11.2006, 15:32
mit der miete und den nebenkosten ist das so eine sache, die überall anders sein kann. jeder landkreis (der ja diese kosten übernimmt) legt eigene regelungen zu den kosten der unterkunft fest.

wohnst du bei deinen eltern und zahlst kostgeld, oder wie soll ich das verstehen?
dann wird miete (meist) nur gezahlt, wenn:
1. der mietvertrag dazu vorliegt
2. steuerbescheid derjenigen, die die miete erhalten, damit nachvollziehbar ist, dass das finanzamt von den mieteinnahmen weiß
3. eine separate wohnung bewohnt wird (das heißt: einzelnes bad, küche, separater eingang)

ansonsten kannst du dich nur an den anfallenden nebenkosten beteiligen.

die zahlung des kostgeldes wird nicht berücksichtigt. was jeder mit seiner regelleistung macht, bleibt ihm überlassen.
da kann nicht berücksichtigt werden, ob kredite abbezahlt werden oder ähnliches.
wenn du gar nicht mehr mit dem geld klar kommst, kann ich dir nur raten zur schuldnerberatung zu gehen. gibts in jeder größeren stadt und ist kostenlos.
die sehen sich einnahmen und ausgaben an und stellen dann einen plan auf, an welchen stellen einsparungen möglich sind.

fahrtkosten für die strecke zur massnahme werden eigentlich in höhe von 0,20 Euro pro km erstattet.