Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arge will Bedarfsgem. trotz vorhandenen Untermietvertrag
hallo, hier steht ja schon eine menge drin wie man es nachweisen kann...
nun habe ich einen brief nach folgeantragstellung bekommen, wo drin steht: da ich ja nun mit frau xxx schon länger als ein jahr in dieser wohnung lebe, davon auszugehen ist, dass wir eine eheähnliche gemeinschaft sind und ich soll einen kompletten antrag wie bei der erstantragstellung stellen und ich will dies aber widerlegen.
nun meine frage, muss ich den antrag trotzdem ausfüllen?
die arbeitsagentur hat einen untermietsvertrag von uns beiden vorliegen,
wo die genaue qm- und mietkostenaufteilung aufgeführt ist.
wir haben ein gästezimmer(mit bett...), was bei der agentur als ihr zimmer angegeben ist, haben getrennte konten.kühlschrankaufteilung wäre kein problem.
reicht es wenn ich einen brief schreibe und das alles aufführe oder wie schon gefragt muss ich den antrag ausfüllen? kontoauszug von uns beiden beifügen um zu erkennen, dass es unterschiedliche konten sind? wenn ja alle beträge schwärzen?was noch...?muss ich in der wohnung noch was beachten, umstellen da wir noch nie eine kontrolle hatten? bitte um schnelle antworten, da ich nicht mehr soviel zeit habe
vielen dank schonmal...ronny
Hallo Roony,
falls es so ist das ihr vom AMt nur einen Antrag für Euch beide zugesandt bekommen habt, den ihr zusammen ausfüllen sollt würde ich diesen wenn überhaupt als Einzelperson ausfüllen. (an wen von Euch wurde er denn gesendet?)
- außerdem würde ich den Antrag dann persönlich und alleine dort abgeben und in Kopie die Abgabe bestätigen lassen. Dazu dann noch ein selbstaufgesetztes Schreiben das Du dich nicht um die finanziellen wie behördichen Belange einer anderen Einzelperson mit der DU lediglich einem Teil einer Wohnung der Dir zur Untermiete zusteht benutzt, kümmern mußt.
Das Amt möge doch selber dieser Person ein Anschreiben zwecks Neustellung eines Antrages auf Alg2 zusenden.
Jeder muß einen eigenen Antrag ausfüllen, und seine eigenen Sachen machen, durch das Schwärzen von Kontoauszügen muß man sich unangenehmen Nachfragen stellen.
- NIE und NIEMALS etwas gemeinsam abgeben, oder unterschreiben, wenn ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid, und nach meiner Meinung NIEMALS SozialErmittler einlassen!
ob das reicht was DU machst um die Arge vom Gegenteil einer eeG zu überzeugen kann Dir keiner sagen, da die Vorgehensweisen der Argen unberechenbar und ohne jede nachvollziehbare Logik (außer der Geld einzusparen) erfolgt. - notfalls muß man sein Recht versuchen einzuklagen.
Gruß
border
Die Ägypter
23.10.2006, 17:34
Hallo Roony,
nicht böse sein, aber ich verstehe die naive Form der Frage nicht - es dürfte mittlerweile bekannt sein, das nach einem Jahr die BG (Bedarfsgemeinschaft) automatisch angenommen wird und Beweislastumkehr gilt.
Weiterhin reicht es eben nicht mehr, einfach nur zu erklären, wir sind keine BG, sondern es ist schlüssig zu belegen.
Der Untermietvertrag ist dabei nur ein Faktor, weiterhin ist darzustellen und zwar anhand von Unterlagen, dass keine gemeinsamen Versicherungen bestehen und bestanden, dass niemand aus der WG Begünstigter ist, anhand von Kontoauszügen ist darzulegen, das nie (!) für irgendetwas eine gemeinsame Zahlung vorgenommen wurde, wie die Untermiete fließt ist darzulegen, es dürfen keine gem. Kinder vorhanden sein... Viele andere "Bausteine"/Kriterien kannst du dir hier über die Suchfunktion betrachten...
Im Gegensatz zu Border halte ich eine "Kontrolle der Wohnbegebenheiten" durch die ArGe für ein Mittel eben die Bedarfsgemeinschaft schlüssig zu widerlegen, eben weil es getrennte Zimmer gibt, die bewohnt werden (ergibt sich aus der Natur der Sache), weil ein Putzplan in der gemeinsamen Küche aushängt, weil im Kühlschrank eine Trennung herrscht, weil eben zwei Sätze Geschirr im Schrank stehen etc. pp. Um sich da reinzudenken muss man sich nur vorstellen, wie wäre es, wenn ich in einer WG lebe....
Der Hauptfaktor ist das Nichtfüreinander-Einstehen-Wollen - Nebenfaktoren sind aber sehr wohl Nachbarn die halt sehen, ob ihr Arm in Arm das Haus verlasst etc. pp. oder der gemeinsame Großeinkauf. Die Sozialgerichte urteilen sehr unterschiedlich und es gibt viel zu wenig verbindliche Urteile - so kann ein Richter sagen... ok, Geschlechtsleben bedingt keine materielle Gemeinschaft, ein anderer Richter kann das schon wieder ganz anders sehen.
Um das mal ganz krass zu formulieren - es macht Sinn sich zu überlegen, ob man überhaupt mit jemandem zusammenzieht, wenn man im Hilfebezug ist....
einsamer Wolf
24.10.2006, 21:27
Hi Roony
Ich habe das gleiche Problem wie du, vor ca. 3 Wochen ist mir das gleiche Schreiben zum Fenster hineingeflattert. Eben wie bei dir stand darin das Frau …. Schon länger als ein Jahr mit mir zusammen in einer Wohnung lebt und das deshalb angenommen wir das hier eine Bedarfsgemeinschaft besteht und das Frau …. die Zusatzblätter 2.1, 2.2 und 3 ausfüllen soll und in Zusatzblatt 5 soll ich noch einmal ausführlich darlegen das es sich hierbei um keine Bedarfsgemeinschaft handelt.
„ Das hat Sie natürlich nicht getan“
Ich habe mich nun sofort an den Rechner gesetzt und versucht herauszubekommen was nun genau eine Bedarfsgemeinschaft ist!
Natürlich weis ich schon lange was der Gesetzgeber unter einer Bedarfsgemeinschaft versteht, aber die Definition einer solchen erweist sich manchmal als äußerst schwierig,wie viele Gerichtsurteile beweisen.
Ich kann dir nur sagen fülle das Zusatzblatt Nr. 5 aus kreuze nur den Punkt an, an dem gefragt wird ob du länger als ein Jahr mit …. In einer Wohnung zusammen lebst und schildere auf ein gesondertes Blatt warum es sich hierbei nicht um eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft handelt. Hierbei helfen dir vielleicht die Gerichtsurteile und Rechtsprechungen von dieser Seite http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=938 (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=938) .Lies sie dir bitte aufmerksam durch und vergleiche sie mit deiner Situation und las dir gesagt sein hierbei kommt es nicht auf getrennte betten usw. an es geht im wesentlichen darum ob deine Mitbewohnerin bereit ist im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft dich zu Unterstützen.
Und hohle dir Rat bei einem Anwalt, den die ARGE wird mit Sicherheit nicht locker lassen.
MFG
:Moin!:
hallo, danke schonmal für die antworten...
also es kam nur ein antrag ins haus und zwar für mich denn meine freundin ist berufstätig und kein alg empfänger. ich habe ein schreiben aufgesetzt was dem sehr ähnelt, was ein anderer user (mancubus) hier im forum seiner arge geschrieben hat, habe alles so abgegeben und habe auch im antrag meine freundin nur im blatt XXX erwähnt wo es um kosten für unterkunft und heizung geht als mitbewohner halt und nicht als haushalts, bedarfs, einstands...gemeinschaft. habe auch keinen kontoauszug sondern nur einen online ausgedruckten finanzstatus ausgedruckt.bei abgabe des antrages und der restlichen sachen schien alles in ordnung zu sein, mal gucken was kommt. was das einlassen eines "kontrolleurs betrifft, haben ich und meine freundin ausgemacht, dass wenn wir keinen besuch oder pakete... erwarten wir auch nicht die tür öffnen.kommt sowieso niemand unangemeldet.
trotzdem danke nochmal
Hallo roony,
es freut, dass Du den Beitrag von mancubus durch Dein eigenes Engagement "entdeckt" hast, denn ich glaube, dass er für viele Betroffene demnächst wichtig wird.
Ich wünsche Dir alles Gute!
hallo, also habe einen von der arge bekommen. das schreiben was ich geschickt hatte, war wohl unbrauchbar und jetzt soll ich einen neuen antrag erneut stellen.hab 1 monat widerspruchsfrist. werd donnerstag gleich hingehen. soll ich den widerspruch dann gleich mitnehmen oder was kann ich jetzt tun? hier der bescheid der mir heute ins haus kam hoffe man kann es lesen:
++++Toter Link - enfernt++++ Admin
und danke schonmal für eventuell folgende antworten und tipps
Berlin1195
25.11.2006, 10:03
Was ist denn nun rausgekommen ? Kann deinen verlinkten Beitrag über gmx nicht lesen. In Berlin ist es sauschwer eine " WG " durchzubringen. Bei mir hat es wahrscheinlich nicht geklappt.
Folgende Punkte bekam ich nicht durch :
1 Jahr zusammen, ab diesem Zeitpunkt wird automatisch von einem eheähnlichen Verhältnis ausgegangen.
Zusammenziehen aus Kostengründen. Wurde vom Jobcenter widerlegt, weil sie mir ja eine Warmmiete von 360 € gewähren würden.
Das Alter der " WG Bewohner ". Wir sind beide über 35 Jahre und da wohnt man nicht mehr " studentenhaft " zusammen
Das Führer zweier Haushalte in einer Wohnung wurde auch nicht geglaubt, weil die 2 " WG Bewohner " ja von der Forderung des Jobcenters wussten und so genug Zeit hatten, die Wohnung so umzugestalten, dass es wie 2 Wohn/Schlafzimmer aussieht.
Berlin1195
so so also bis jetz ist noch gar nix raus gekommen, gestern hat es geklingelt und heute wohl auch nochmal und auf einmal
hatte ich einen zettel vom bezirksamt drin, der gestern nach 17.00 uhr reingeschmissen wurde,
dass ich doch heute bitte zw. dann und dann da sein soll. war ich natürlich nicht da ich ja nebenbei arbeiten gehe,
was auch angemeldet ist und ich noch ein betriebspraktikum führe.ausserdem habe ich den zettel ja erst heut gesehen
weil wer geht schon nach 17 uhr noch an kasten. nun muss ich da mal anrufen und n termin machen,
auch wenn so in deren augen wahrscheinl. für mich genügend zeit bleiben würde für umgestaltung...
anders gehts nicht wegen meiner zeiten. hat schon jemand so eine durchsuchung hinter sich? muss bei einer wg auch das
geschirr/besteck... gewürze einzeln stehen?
oder ist das was anderes
Berlin1195
01.12.2006, 08:52
Die kommen wahrscheinlich nicht. Weil du ja von der Forderung des Jobcenters wusstest, dass du dich zu der Eheähnlichkeit äußern musst. Die unterstellen dir von Anfang an, dass du deine Wohnung so umgestaltet hast, dass es nach 2 getrennten Haushalten aussieht. Ihre Hauptwiderlegungswaffe ist das eine Jahr zusammenleben.
Berlin1195
einsamer Wolf
01.12.2006, 16:15
Hi Roony also ich hatte vor ca. ner Woche das Vergnügen eines Hausbesuches, mit negativen Ausgang.
Sie wollten jeden Raum sehen, ob die Kosmetik getrennt ist der Kühlschrank unterteilt ist, ob ein Gemeinschaftsraum vorhanden ist und zwei Separate Schlafplätze da sind, ob ein Reinnigungsplan da ist, wie die Wäsche gewaschen wird also ob jeder für sich sein zeug wäscht usw., ob du einen eigen Schrank hast und wie die Raumverteilung ist und ob man zusammen einkaufen geht!
Also ich habe gestern noch einmal mit ner Freundin vom der Arge gesprochen und Sie sagte mir ich hätte die netten Herrschaften nicht hereinlassen dürfen, denn für einen Hausbesuch brauchen Sie einen Durchsuchungsbefehl.
Dann hat Sie mir gesagt das es besser gewesen wäre die einstweilige Sperrung abzuwarten dann einen Widerspruch einlegen und sollte der nicht zur Fortzahlung der Leistung führen, dann eben sofort zum Anwalt zu gehen damit der bei Gericht einen Eilantrag auf Fortzahlung stellen kann.
Ich hatte die Herrschaften eigentlich nur hereingelassen um den Gerichtlichen weg und die Sperrung zu vermeiden!:sad:
ja ich weiß das man sie nicht reinlassen muss aber dann könnte es zur versagung der leistung kommen da ich nicht mitwirken würde.
ein besuch ist auch der letzte ausweg laut gesetzt wenn durch alle anderen bemühungen unsererseits nicht geklärt werden kann ob WG ja oder nein.aber das kann man eigentl.durch den anhörungsbogen/getrennte konten/einzelne versicherungen...du musst den gar nicht alle zimmer zeigen z.B. dass deiner freundin(mitbewohnerin) nicht. in den schränken musst du sie auch nicht lassen, wenn du es machst dann dürfen sie einen sekundenblick reinwerfen aber nicht wühlen/suchen.
das die waffe das eine jahr ist, ist falsch da laut gesetzestext ja nur vemutet wird, wer länger als ein jahr...gilt als lebensgemeinschaft. das ist nur ne vermutung und keine bestimmung die wir versuchen müssen zu widerlegen.naja hab heut wie gesagt angerufen ein paar mal, nur der AB war dran.hab raufgesprochen und mal sehen was kommt
StephanK
01.12.2006, 18:15
@ Roony: neben vielem richtigem, was Du geschrieben hast, kann ich eines einfach nicht so stehen lassen, weil es schlicht nicht stimmt: ist falsch da laut gesetzestext ja nur vemutet wird, wer länger als ein jahr...gilt als lebensgemeinschaft. das ist nur ne vermutung und keine bestimmung die wir versuchen müssen zu widerlegen.Deutlicher als "gesetzliche Vermutung" wäre eigentlich der Ausdruck "gesetzliche Unterstellung". Diese Vermutung wirkt nämlich genau so, dass die Betroffenen sehr wohl widerlegen müssen, dass es anders ist, als das Gesetz es vermutet. Anders formuliert: die gesetzliche Vermutung bewirkt eine Art Beweislastumkehr. Normalerweise muss die Behörde ermitteln, was Sache ist - in diesem Fall aber müssen die Betroffenen zur Überzeugung der Behörde darlegen, dass sie nicht füreinander einstehen. Also Vorsicht :!:
Seebarsch
01.12.2006, 20:49
Hallo zusammen,
der Umstand, dass Personen mehr als 1 Jahr in einer Wohnung leben, ist
ein Anhaltspunkt für die Einstehensgemeinschaft und kein Beweis!
:patsch:
Steht damit die „Vermutung“ nicht sehr wackelig da, wenn sie sich z.B. nur auf § 7 Abs. 3 a SGB II stützt? Ich meine in der Nacht, wo das eine Jahr um ist, werden ja nicht kurz vor 24 Uhr Kontovollmachten, Überschreibungen von Versicherungen und dgl. heimlich unter der Bettdecke ausgetauscht.
Ich habe neulich, zwar aus anderem Anlaß, diese Formulierungen gewählt, um mit etwas Nachdruck zum Ziel zu kommen.… gegen o.g. Bescheid lege ich hiermit vorsorglich Widerspruch ein.
Nach § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzugeben, die die Behörde zu Ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Behörde ist ebenfalls verpflichtet bei Ermessensentscheidungen die Gesichtspunkte der pflichtgemäßen Ermessensausübung darzulegen.
Dieser Begründungspflicht kommen Sie mit dem o.g. Bescheid nur sehr unzureichend nach.
Ich möchte Sie daher bitten zunächst eine für den normalen Bürger nachvollziehbare Begründung für die Entscheidung vorzulegen.
Insbesondere interessiert mich …
Und weiter im Text: Sollten meine Anträge versehentlich oder aus Unkenntnis unrichtig gestellt worden sein, kommen Sie bitte Ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht dem Kunden gegenüber nach und erteilen mir im konkreten Verfahren über zustehende Rechte und Pflichten Auskunft.
Hat innerhalb von vier Tagen gewirkt.
StephanK
01.12.2006, 22:08
Steht damit die „Vermutung“ nicht sehr wackelig da, wenn sie sich z.B. nur auf § 7 Abs. 3 a SGB II stützt?Das ist ihre einzige Stütze... :wink:
Noch nicht ausgelotet ist die Frage, ob jedes Zusammenwohnen auch ein Zusammenleben (so die gesetzliche Formulierung) ist. Das klingt nach "typisch juristischer Haarspalterei", könnte aber einen Ansatz bieten. Dazu müssten eben mal einige Leute versuchen, ihre Sache mit diesem Argument durchzufechten.
Zitat:
Sollten meine Anträge versehentlich oder aus Unkenntnis unrichtig gestellt worden sein, kommen Sie bitte Ihrer Auskunfts- und Beratungspflicht dem Kunden gegenüber nach und erteilen mir im konkreten Verfahren über zustehende Rechte und Pflichten Auskunft. Hat innerhalb von vier Tagen gewirkt.
ja aber können die sich in diesem fall nicht darauf berufen, dass du ja das merkblatt zur hilfe hast und du da alle infos drin hast? wenns geklappt hat, glückwunsch!
tja was mach ich nun. da gewesen waren se schon nur ich war nicht da.nochmal wieder kommen se bestimmt nicht weil ich ja in deren augen genügend zeit zur umgestaltung hätte. zumal ich zu den vom ermittler erbetenen zeiten sowie nicht könnte(8-13 uhr) da ich ja ne trainingsmaßnahme und nen nebenjob habe. können die mir jetz,da ich nicht zuhause anwesend war, die leistung versagen? hab schon seit 3 monaten deshalb kein geld mehr bekommen! zumal es ja bei uns beiden nicht so ist wie bei anderen. sie hat laut untermietsvertrag der bei der arge vorliegt nur 1 zimmer zur miete +küche/bad anteilig (4 raum wohnung) bei anderen ist es ja meistens 50/50 die komplette wohnung. lässt unsere aufteilung nicht schon mehr auf WG anstatt LG schließen?
nochmal zur meiner frage: müssten besteck/geschirr/gewürze/handfeger.../putz-utensilien für die wohnung auch alle getrennt stehen?
wenn ich den thread von einsamer wolf lese, sehe ich jetzt schon schwarz für mich:-x
danke schonmal
hab schon seit 3 monaten deshalb kein geld mehr bekommen!
Mein lieber Kukischinski,
dass ging aus Deinem Eingangsposting nicht hervor. Ich rate Dir dringend einen Fachanwalt für SGB II aufzusuchen der nachhaltig Deine Interessen wahrnimmt, inklusive des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Und mache direkt morgen früh die Welle :!:
Nützliche Hinweise:
In diesem Adressverzeichnis findest Du Beratungsstellen, die Dir sicherlich bei der Suche nach einem geeignetem RA behilflich sind: Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
Zur Frage der Kostenübernahme anwaltlicher Hilfe lese bitte hier:
Beratungshilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)
Zurücklehnen und etwas entspannen, trotzdem: hurry up :cool:
Servus Roony!
Das Merkblatt habe ich tatsächlich nicht in die Hände bekommen. Es wird zwar immer darauf verwiesen und ich habe es mir auch im Internet mal angeschaut, aber da wird im wesentlichen nur auf die Pflichten hingewiesen und das zum Teil sogar nicht im Sinne des SGB. Das meinte ich aber nicht. Ich wollte und will wissen was mir für Möglichkeiten offenstehen Anträge zu stellen. Das will ich natürlich schriftlich von der ARGE wissen und gehe damit ein wenig in die Offensive. Es kamen auch Antworten und an denen kann ich mich zunächst orientieren. Wenn ich aber im nachhinein feststelle ich hätte noch Antrag X stellen können, werde ich mich auf diese schriftliche Auskunft berufen und Dampf machen können.
Was ein „lieber Kukischinski“ ist, weiß ich allerdings nicht.:-?
nochmal zur meiner frage: müssten besteck/geschirr/gewürze/handfeger.../putz-utensilien für die wohnung auch alle getrennt stehen?
Ist bestimmt heutzutage von Vorteil, auch wenn an den Einzelteilen Namensschilder, Gravuren oder dergleichen angebracht sind.
Nach drei Monaten solltest du wirklich was tun, da schließe ich mich Effge an, auch beim „hurry up“.
Was ein „lieber Kukischinski“ ist, weiß ich allerdings nicht.:-?
Das sagte meine Tante in Berlin immer, wenn irgendwas Außergewöhnliches geschah ;-)
halli hallo, also wollte euch mal auf dem stand der dinge halten. war heute mal wieder bei der arge, kriege jetz erstmal rückwirkend vom 1.10.- 31.1.
das geld überwiesen und habe einen vorläufigen bescheid bis 31.1.07 erhalten. habe mich mit der tante recht gut unterhalten können allerdings muss ich mich drauf einstellen, dass demnächst wieder der prüf- und ermittlungsdienst bei mir vor der tür steht um zu kontrollieren, da sie mich ja beim letzten mal nicht angetroffen haben.sie meinte, dass sie 3 mal da waren und einmal hatte ich aber einen zettel drin. wenn ich beim nächsten besuch wieder nicht anwesend sein sollte(was garantiert der fall sein wird, da ich ja trainingsmaßnahme und minijob ausführe), wird FESTGELEGT, dass wir eine eheähnlich gem... sind und dann könnte ich ja klage einreichen.wenn ich mir allerdings die anderen threads hier durchlese wo trotz reinigungsplan,kühlschrankunterteilung,getrennter schlafräume... únd auch spez.im fall vom "lonely wolf" auf eheähnlich entschieden wurde dann kommt mir schon das grauen!!! wenn es zur eheähnlichen kommen sollte, mit wieviel abzügen müsste ich rechnen(hab da nich so die ahnung mit den freibeträgen...
meine mitbew. verdient ca. 920 euro
ich erhalte 530 euro vom amt (da sind schon 50 euro abgezogen, da ich einen minijob habe wovon mir die 50 euro angerechnet werden), wovon 235 für miete sind obwohl die wohnung eigentlich 450 kostet minus 105 euro anteil meiner mitbew. wären eigentl. 345 euro, da ich aber beim umzug von meiner alten in die neue wohnung keine zustimmung vom amt eingeholt habe, kriege ich auch nur die miete von der alten whg=235euro.
vielen dank schonmal
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