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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewilligung abhängig von anderen Sozialleistungen?


wiwawo
28.05.2010, 12:56
Hallo zusammen,

wir (Frau, Kind und meine Wenigkeit) beziehen seit Mitte 2008 bis heute Wohngeld. Auf unseren aktuellen Folgeantrag erhielten wir nun sinngemäß folgendes Schreiben: Bedingung für die Weiterbearbeitung unseres Wohngeldantrages ist, daß wir bitte einen Antrag auf Übernahme der Kita-Kosten für unsere Tochter beim Jugendamt stellen.

Wir hatten dies' bereits 2008 (noch bevor wir überhaupt das erste Mal Wohngeld beantragten) getan, jedoch wurden wir damals wegen einem zu hohen Einkommen vom Jugendamt zurecht abgewiesen. An unserer finanziellen Situation hat sich nichts zum Negativen verändert, sprich ein erneuter Antrag wäre wieder zum Scheitern verurteilt und daher verstehe ich die Forderung der Wohngeldstelle nicht.

Was meint ihr dazu?

Ich bin es nicht
28.05.2010, 21:49
guten Abend wiewawo ..

Wir hatten dies' bereits 2008 (noch bevor wir überhaupt das erste Mal Wohngeld beantragten) getan, jedoch wurden wir damals wegen einem zu hohen Einkommen vom Jugendamt zurecht abgewiesen. An unserer finanziellen Situation hat sich nichts zum Negativen verändert, sprich ein erneuter Antrag wäre wieder zum Scheitern verurteilt und daher verstehe ich die Forderung der Wohngeldstelle nicht.

Was meint ihr dazu?

ich denke das es schon o.k. ist die geforderte Unterlage ( Ablehnung der Kita - Kosten ) einzureichen ..

an den finanziellen Situationen / Einkünften kann sich ja zu jeder Zeit was geändert haben ..

und zur Weiterbewilligung benötigt díe Wohngeldstelle aktuelle Bescheide / Ablehnungen , an welchen es sich orientieren muss ..

sicher mögen eure Einkünfte so ausreichend ( zu hoch ) sein , das sich da nichts geändert haben kann .... aber die Wohngeldstelle benötigt halt dementsprechende Nachweise ( hier nochmals die Ablehnung der Übernahme der Kita - Kosten durch das Jugendamt ) um einen Bescheid / eine Bewilligung zu erstellen ..

rechne doch einfach mal aus ob sich für euch der Aufwand lohnt , die benötigte Bescheinigung einzuholen ?

unsere Bürokratie arbeitet nun mal nach unflexiblem Schema ( obwohl diese Genauigkeit hier und da auch schon ganz in Ordnung und angebracht ist um Missbrauch zu vermeiden ) ..

wiwawo
04.06.2010, 16:57
Zunächst einmal vielen Dank für deine Antwort.


ich denke das es schon o.k. ist die geforderte Unterlage ( Ablehnung der Kita - Kosten ) einzureichen ..

an den finanziellen Situationen / Einkünften kann sich ja zu jeder Zeit was geändert haben ..

Den Negativbescheid des Jugendamtes inkl. Berechnungsblatt haben wir stets eingereicht (wir sind Studenten und arbeiten im öffentlichen Dienst mit auf 6 Monate befristeten Verträgen, daher alle 6 Monate neuer Wohngeldantrag). Auf unseren Kontoauszügen wird nichts geschwärzt, somit liegt dem Wohngeldamt auch lückenlos vor, wie sich unser Einkommen seit 2008 entwickelt hat. Man konnte quasi mit einem Blick sehen, daß ein erneuter Antrag keine Aussichten auf Erfolg hätte.

Mittlerweile habe ich es sehr unbürokratisch mit dem Jugendamt klären können und nochmals für die Wohngeldstelle einen aktuellen Negativbescheid bekommen.


und zur Weiterbewilligung benötigt díe Wohngeldstelle aktuelle Bescheide / Ablehnungen , an welchen es sich orientieren muss ..

Ok, das Argument lasse ich mir aus Sicht der Wohngeldstelle gefallen.


unsere Bürokratie arbeitet nun mal nach unflexiblem Schema ( obwohl diese Genauigkeit hier und da auch schon ganz in Ordnung und angebracht ist um Missbrauch zu vermeiden ) ..

Das ist sicher richtig und ich habe auch nichts dagegen, Nachweise zu erbringen (schließlich möchte man ja auch eine Leistung erhalten). Nur wenn es wie in diesem Fall relativ leicht ersichtlich ist, wie sinnlos das Unterfangen ist und damit dann auch noch eine andere Behörde unnötig beschäftigt wird, bleibt ein komischer Beigeschmack.

Mein Eindruck, daß wir keinen Stein im Brett des Sachbearbeiters haben, bestätigte sich übrigens heute. In all der Zeit unserer Anträge haben immer die regulären Verdienstbescheinigungen ausgereicht. Nun musste es plötzlich ein besonderes Formblatt sein. Ok, geschenkt!

Unser Arbeitgeber hat gemäß dieses Formblattes eine zertifizierte und gesetzlich konforme Bescheinigung ausgestellt und nun kam die Antwort von der Wohngeldstelle: Wird nicht anerkannt, bitte unser Formblatt benutzen.

Was soll man dazu noch sagen?