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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GDB und Vermittelbarkeit


Feline
22.10.2006, 20:19
Hallo,

ich hatte hier ja schon einmal berichtet (der Thread ist mittlerweile geschlossen), dass ich, da ich momentan eine ambulante Psychotherapie mache und auch physische Einschränken habe, vom Sozialzentrum den Rat bekam (und auch befolgte), diese gesundheitlichen Einschränkungen durch das Amt für Soziale Dienste (Versorgungamt) prüfen zu lassen.

Mittlerweile habe ich einen Bescheid vom ASD bekommen, der mir einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 (%) bescheinigt. Diese Zahl setzt sich zusammen aus der s.g. "seelischen Funktionsstörung" = Therapie, sowie den "körperlichen Funktionsstörungen" = Wirbelsäulenverkrümmung + Fersensporn an beiden Füßen.

Diesen Bescheid werde ich nun an das Sozialzentrum weiterleiten.

Hat jemand Erfahrungen damit, wie sich dieser GdB auf den Grad der Vermittelbarkeit auswirkt, bzw. ob man für die Dauer der Therapie überhaupt vermittelbar ist oder nicht?

Bin für jeden Tipp dankbar!

lg

Feline

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23.10.2006, 12:46
Hallo Feline,

ich denke da die Therapie ja sicher ambulant und mit Termin erfolgt könnte diese sicher so gelegt werden das eine Arbeitstätigkeit möglich wäre, denn die Behinderung an sich sagt nichts über eine generelle Arbeitsunfähigkeit aus.

In Bezug auf die momentane Vermittelbarkeit wird es aber durch deinen GdB sicher zu einer Einschränkung bei der Art von ausführbaren vermittelbaren Tätigkeiten kommen.

- also denke ich Du bist weiterhin, wen auch eingeschränkt vermittelbar.

MfG

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Feline
23.10.2006, 12:56
Termine sind ja nur bis maximal 16 Uhr möglich. Heißt also, das wäre immer in der Arbeitszeit.

Die "Auswegberaterin" sagte mir auch, nach Ihrem Eindruck wäre ich momentan nicht vermittelbar, weil ich den Stress nicht aushalten würde.
Und ich habe sie so verstanden, dass, wenn das ASD die Therapie bestätigt, ich ans SGB XII überstellt werde...
Sie meinte auch, AG´s wollten natürlich sowohl physisch als auch psychisch 100% fitte AN´s (die Auswahl ist ja groß genug), daher wäre es auch nicht in ihrem (also der Auswegberaterin) Interesse, jemanden zu vermitteln, wo schon absehbar ist, dass er der Belastung eines Jobs nicht standhält, das würde dann faktisch auf sie und ihre "Sachkenntnis" zurückfallen....

Eine befreundete Psychotherapeutin meinte auch, dass es eigentlich immer so ist, dass man aufgrund einer Therapie für deren Dauer aus der Vermittlung genommen wird.

Naja, ich glaube ich kann das nur abwarten, denn es wurde festgestellt, was eben auch festzustellen war. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

lg

Feline

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23.10.2006, 13:37
Hallo Feline,

sicherlich hast Du und deine "Auswegberaterin" Recht damit daß es in deiner momentanen Lage schwer ist eine Tätigkeit ausführen zu können, es würden sich wahrscheinlich auch Gründe dafür finden lassen die jedwede Tätigkeit ausschließen.

- aber was ich meine ist halt einfach eine sinnvolle Tätigkeit die Dir liegt und bei der es vielleicht nicht so auf absolute seelische und körperliche Fitness ankommt,
-falls es sowas geben könnte. - vielleicht halbtags.

denke aber es kommt im Moment mehr auf Deine eigene Verfassung und was DU du dir zutraust an.
- zwingen Dich nun irgendwas zu arbeiten kann Dich momentan aufgrund deines Gesundheitszustandes wohl niemand.

Gruß

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