Feline
22.10.2006, 20:19
Hallo,
ich hatte hier ja schon einmal berichtet (der Thread ist mittlerweile geschlossen), dass ich, da ich momentan eine ambulante Psychotherapie mache und auch physische Einschränken habe, vom Sozialzentrum den Rat bekam (und auch befolgte), diese gesundheitlichen Einschränkungen durch das Amt für Soziale Dienste (Versorgungamt) prüfen zu lassen.
Mittlerweile habe ich einen Bescheid vom ASD bekommen, der mir einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 (%) bescheinigt. Diese Zahl setzt sich zusammen aus der s.g. "seelischen Funktionsstörung" = Therapie, sowie den "körperlichen Funktionsstörungen" = Wirbelsäulenverkrümmung + Fersensporn an beiden Füßen.
Diesen Bescheid werde ich nun an das Sozialzentrum weiterleiten.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie sich dieser GdB auf den Grad der Vermittelbarkeit auswirkt, bzw. ob man für die Dauer der Therapie überhaupt vermittelbar ist oder nicht?
Bin für jeden Tipp dankbar!
lg
Feline
ich hatte hier ja schon einmal berichtet (der Thread ist mittlerweile geschlossen), dass ich, da ich momentan eine ambulante Psychotherapie mache und auch physische Einschränken habe, vom Sozialzentrum den Rat bekam (und auch befolgte), diese gesundheitlichen Einschränkungen durch das Amt für Soziale Dienste (Versorgungamt) prüfen zu lassen.
Mittlerweile habe ich einen Bescheid vom ASD bekommen, der mir einen Grad der Behinderung (GdB) von 40 (%) bescheinigt. Diese Zahl setzt sich zusammen aus der s.g. "seelischen Funktionsstörung" = Therapie, sowie den "körperlichen Funktionsstörungen" = Wirbelsäulenverkrümmung + Fersensporn an beiden Füßen.
Diesen Bescheid werde ich nun an das Sozialzentrum weiterleiten.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie sich dieser GdB auf den Grad der Vermittelbarkeit auswirkt, bzw. ob man für die Dauer der Therapie überhaupt vermittelbar ist oder nicht?
Bin für jeden Tipp dankbar!
lg
Feline