wurzel122
30.05.2010, 08:45
Hallo,
beim Kindergeldzuschlag wurde pro Tag ein Betrag in Höhe von € 6 wegen mehr als 8 Stunden Beruflicher Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt.
Gibt es so was beim Wohngeld auch ?
Ich finde im Antrag nichts wo man dies angben könnte.
beim Kindergeldzuschlag wurde pro Tag ein Betrag in Höhe von € 6 wegen mehr als 8 Stunden Beruflicher Abwesenheit vom Arbeitsplatz als Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt.
Gibt es so was beim Wohngeld auch ?
Ich finde im Antrag nichts wo man dies angben könnte.