Forumadmin
04.09.2005, 02:27
Kinder haften für Beerdigungskosten der Eltern
Der Verpflichtung erwachsener Kinder, für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern einzustehen,
steht nicht entgegen, dass dauerhaft kein persönlicher Kontakt zwischen ihnen bestand.
Ausreichend ist für das Verwaltungsgericht Koblenz, dass Kinder eines Verstorbenen diesem näher stehen als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattung aufkommen müsste.
Urteil des VG Koblenz vom 14.06.2005 6 K 93/05
Handelsblatt vom 06.07.2005
Der Verpflichtung erwachsener Kinder, für die Beerdigungskosten ihrer verstorbenen Eltern einzustehen,
steht nicht entgegen, dass dauerhaft kein persönlicher Kontakt zwischen ihnen bestand.
Ausreichend ist für das Verwaltungsgericht Koblenz, dass Kinder eines Verstorbenen diesem näher stehen als die Allgemeinheit, die ansonsten für die Bestattung aufkommen müsste.
Urteil des VG Koblenz vom 14.06.2005 6 K 93/05
Handelsblatt vom 06.07.2005