Zufällighier
04.09.2005, 02:38
Hallo und sorry, es wird lang,
wie schon oben erwähnt, hab ich noch paar Fragen auf die ich irgendwie nirgens genaue Antworten finde.
Also:
Seit Okt.04 wohne ich mit meiner Tochter und (Partner) in nichteheähnlicher Gemeinschaft, sondern als WG.
Wir stehen zusammen im Mietvertrag, da es die Wohnungsgenossenschaft so verlangte. Wir waren damals beide arbeitslos.
Ende Dez. beantragte ich ALGII als BG (m.Tochter und ich)
Beim 2. Anlauf nahm man mir endlich den Antrag ab, da wir ein Schreiben zwecks Unterhaltsvermutung von Partner aufgesetzt hatten.
Wir haben getrennte Konten, bezahlen jeder unsere Rechnungen selbst, meine Tochter erziehe ich, keiner steht für den anderen ein ect.
Beim 1.mal wollte man die eäG unterstellen.
Ich bekam nach 6 Wo. einen positiven Bescheid. Die Miete wurde gedrittelt angerechnet.
Soweit sogut.
Der Partner wollte nichts mit Hartz4 zu tun haben, beantragte im Dez.04 Überbrückungsgeld zwecks Selbständigkeit und den Kredit bei der SAB (also keine ICH-AG!), kümmerte sich um private KV, private Rente, BU ect.
Meinen 2. Antrag auf ALGII stellte ich problemlos im Feb.05. bewilligt bis Ende Aug.05.
Ende Feb. positiver SS-Test!!!
Ende April meldete ich es und beantragte Mehrbedarf sowie Schwangerenbedarf und Erstausstattung.
Wurde im Juni bewilligt, Mehrbedarf nachgezahlt, Schwangerenbedarf angewiesen. Erstausstattung wurde im Aug. angewiesen.
Soweit immer noch gut.
Das halbe Jahr der Selbständigkeit lief schlecht, geringe Ersparnisse mußten aufgebraucht werden.
Es handelt sich um den Bereich Telekommunikation, hauptsächlich Verträge, kein Geschäft (weiß nicht, wie ich es am besten beschreiben könnte) Arbeiten vom PC aus, viel Telefonieren, Kundentermine, viel unterwegs, Support ect.
Seit Juli scheint es mit einem neuen Konzept (Event-marketing) endlich zu laufen.
Mitte Aug. gab ich bei der ARGE meinen Mutterschaftsgeld-Antrag ab, gleichzeitig den neuen Antrag aif ALGII.
2 Tage später ein Schreiben, in dem ich Angaben zum Vater des ungeborenen Kindes machen sollte. (Welcher der Partner ist)
Wir zusammen also am Montag zur ARGE, fragen, welche Angaben sie denn wollen (Bin nicht blöd, weiß schon bescheid, aber erstmal dumm gestellt)
Im Verlaufe der Diskusion...."Hatten sie denn schonmal so einen Fall?".............NEIN!
Keine genauen Angaben: Reichen sie mal die Bilanzen der letzten 3 Monate ein.
Die ARGE-Person meinte, das wäre so nicht korrekt mit WG usw.
Wir wären aufgrund der Schwangerschaft schon längst eine eäG bzw. BG.
Ich finde, das ist falsch?!
Wir mußten vorort noch ein Schreiben schreiben. Darin erklärten wir, dass
wir ab Geburt des gemeinsamen Kindes die WG in eine eäG. wandeln würden. (da die dort anscheinend keine Ahnung haben...???!!!)
(Soweit ich mich informiert habe, ist der Kindsvater lt. §1615 Unterhaltsgesetz 6 Wo. vor und 8 Wo. nach d. Geburt der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, und darüberhinaus in der Zeit der Erziehungszeit o.s.ä.?!) Schau mer mal, was passiert?!
Man will uns jetzt die eäG bzw BG schon von Beginn der SS an unterstellen.
- Wie ist es richtig?
30% absetzbare Betriebskosten (-ausgaben) sind ein Witz.
Er hat sehr hohe Fahrkosten, die er lt. Fartenbuch genau nachweisen kann.
ARGE-Person meinte, das würde nicht anerkannt.
Telefonkosten, da er den Kunden hinterher telefonieren muß.
Er fragte, ob er sich denn Rücklagen bilden dürfte für nächste schlechte Zeit? Antwort: NEIN
Wie soll man sonst z.B. zu 200€ pro Lebensjahr kommen?
Meine Frage bzw. seine: Welche Ausgaben kann, darf er sonst noch als Betriebskosten auf seine Einnahmen anrechnen?
Was wird alles anerkannt?
(Laptop, Schrank, Navi, Telefon, Benzin, ...?)
Lt. ARGE würden ihm nur 78€? für (ich glaub) KV anerkannt.
Seine tatsächlichen Kosten bei der Privaten liegen aber doch viel höher.
Ist das rechtens?
Der Rentenfond und die BU sind doch auch enorm wichtig - besonders bei Selbständigen?
Die können doch nicht alle über einen Kamm scheren.
Es kommt auch vor, dass Kunden, durch die er bereits Provision bezogen hat, doch noch von ihrem Vertrag zurücktreten, welche dann im nächsten Monat wieder abgezogen werden müssen.
(Zuviel wird beim ALGII angerechnet, ein Minus zählt nicht, sondern 0)
Wo können wir eventuelle Rechtsgrundlagen bzw. Rechtssprechungen finden?
Was können wir tun?
Am Die.6.9. haben wir den Termin für die Abgabe.
Uns gehts in 1. Linie erstmal darum, dass ich weiterhin in der KK pflichtversichert bin.
Wenn man vor dem Erziehungsgeld freiwillig versichert war, muß man auch in der Erziehungszeit weiter seine Beiträge bezahlen und ist nicht davon befreit.
Übrigens hätte ich wohl für Sep.05 nochmal Geld erhalten, obwohl mein Bescheid ausgelaufen ist, da der ET Ende Sep. ist (hoffentlich klappt das alles!!!)
Sorry, für den Roman
Hoffentlich hab ich nix vergessen
Gruß
Jana
wie schon oben erwähnt, hab ich noch paar Fragen auf die ich irgendwie nirgens genaue Antworten finde.
Also:
Seit Okt.04 wohne ich mit meiner Tochter und (Partner) in nichteheähnlicher Gemeinschaft, sondern als WG.
Wir stehen zusammen im Mietvertrag, da es die Wohnungsgenossenschaft so verlangte. Wir waren damals beide arbeitslos.
Ende Dez. beantragte ich ALGII als BG (m.Tochter und ich)
Beim 2. Anlauf nahm man mir endlich den Antrag ab, da wir ein Schreiben zwecks Unterhaltsvermutung von Partner aufgesetzt hatten.
Wir haben getrennte Konten, bezahlen jeder unsere Rechnungen selbst, meine Tochter erziehe ich, keiner steht für den anderen ein ect.
Beim 1.mal wollte man die eäG unterstellen.
Ich bekam nach 6 Wo. einen positiven Bescheid. Die Miete wurde gedrittelt angerechnet.
Soweit sogut.
Der Partner wollte nichts mit Hartz4 zu tun haben, beantragte im Dez.04 Überbrückungsgeld zwecks Selbständigkeit und den Kredit bei der SAB (also keine ICH-AG!), kümmerte sich um private KV, private Rente, BU ect.
Meinen 2. Antrag auf ALGII stellte ich problemlos im Feb.05. bewilligt bis Ende Aug.05.
Ende Feb. positiver SS-Test!!!
Ende April meldete ich es und beantragte Mehrbedarf sowie Schwangerenbedarf und Erstausstattung.
Wurde im Juni bewilligt, Mehrbedarf nachgezahlt, Schwangerenbedarf angewiesen. Erstausstattung wurde im Aug. angewiesen.
Soweit immer noch gut.
Das halbe Jahr der Selbständigkeit lief schlecht, geringe Ersparnisse mußten aufgebraucht werden.
Es handelt sich um den Bereich Telekommunikation, hauptsächlich Verträge, kein Geschäft (weiß nicht, wie ich es am besten beschreiben könnte) Arbeiten vom PC aus, viel Telefonieren, Kundentermine, viel unterwegs, Support ect.
Seit Juli scheint es mit einem neuen Konzept (Event-marketing) endlich zu laufen.
Mitte Aug. gab ich bei der ARGE meinen Mutterschaftsgeld-Antrag ab, gleichzeitig den neuen Antrag aif ALGII.
2 Tage später ein Schreiben, in dem ich Angaben zum Vater des ungeborenen Kindes machen sollte. (Welcher der Partner ist)
Wir zusammen also am Montag zur ARGE, fragen, welche Angaben sie denn wollen (Bin nicht blöd, weiß schon bescheid, aber erstmal dumm gestellt)
Im Verlaufe der Diskusion...."Hatten sie denn schonmal so einen Fall?".............NEIN!
Keine genauen Angaben: Reichen sie mal die Bilanzen der letzten 3 Monate ein.
Die ARGE-Person meinte, das wäre so nicht korrekt mit WG usw.
Wir wären aufgrund der Schwangerschaft schon längst eine eäG bzw. BG.
Ich finde, das ist falsch?!
Wir mußten vorort noch ein Schreiben schreiben. Darin erklärten wir, dass
wir ab Geburt des gemeinsamen Kindes die WG in eine eäG. wandeln würden. (da die dort anscheinend keine Ahnung haben...???!!!)
(Soweit ich mich informiert habe, ist der Kindsvater lt. §1615 Unterhaltsgesetz 6 Wo. vor und 8 Wo. nach d. Geburt der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, und darüberhinaus in der Zeit der Erziehungszeit o.s.ä.?!) Schau mer mal, was passiert?!
Man will uns jetzt die eäG bzw BG schon von Beginn der SS an unterstellen.
- Wie ist es richtig?
30% absetzbare Betriebskosten (-ausgaben) sind ein Witz.
Er hat sehr hohe Fahrkosten, die er lt. Fartenbuch genau nachweisen kann.
ARGE-Person meinte, das würde nicht anerkannt.
Telefonkosten, da er den Kunden hinterher telefonieren muß.
Er fragte, ob er sich denn Rücklagen bilden dürfte für nächste schlechte Zeit? Antwort: NEIN
Wie soll man sonst z.B. zu 200€ pro Lebensjahr kommen?
Meine Frage bzw. seine: Welche Ausgaben kann, darf er sonst noch als Betriebskosten auf seine Einnahmen anrechnen?
Was wird alles anerkannt?
(Laptop, Schrank, Navi, Telefon, Benzin, ...?)
Lt. ARGE würden ihm nur 78€? für (ich glaub) KV anerkannt.
Seine tatsächlichen Kosten bei der Privaten liegen aber doch viel höher.
Ist das rechtens?
Der Rentenfond und die BU sind doch auch enorm wichtig - besonders bei Selbständigen?
Die können doch nicht alle über einen Kamm scheren.
Es kommt auch vor, dass Kunden, durch die er bereits Provision bezogen hat, doch noch von ihrem Vertrag zurücktreten, welche dann im nächsten Monat wieder abgezogen werden müssen.
(Zuviel wird beim ALGII angerechnet, ein Minus zählt nicht, sondern 0)
Wo können wir eventuelle Rechtsgrundlagen bzw. Rechtssprechungen finden?
Was können wir tun?
Am Die.6.9. haben wir den Termin für die Abgabe.
Uns gehts in 1. Linie erstmal darum, dass ich weiterhin in der KK pflichtversichert bin.
Wenn man vor dem Erziehungsgeld freiwillig versichert war, muß man auch in der Erziehungszeit weiter seine Beiträge bezahlen und ist nicht davon befreit.
Übrigens hätte ich wohl für Sep.05 nochmal Geld erhalten, obwohl mein Bescheid ausgelaufen ist, da der ET Ende Sep. ist (hoffentlich klappt das alles!!!)
Sorry, für den Roman
Hoffentlich hab ich nix vergessen
Gruß
Jana