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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wichtige Fragen z.ALGII u.Selbständ.(bitte auch Betroffener)


Zufällighier
04.09.2005, 02:38
Hallo und sorry, es wird lang,
wie schon oben erwähnt, hab ich noch paar Fragen auf die ich irgendwie nirgens genaue Antworten finde.

Also:
Seit Okt.04 wohne ich mit meiner Tochter und (Partner) in nichteheähnlicher Gemeinschaft, sondern als WG.
Wir stehen zusammen im Mietvertrag, da es die Wohnungsgenossenschaft so verlangte. Wir waren damals beide arbeitslos.
Ende Dez. beantragte ich ALGII als BG (m.Tochter und ich)
Beim 2. Anlauf nahm man mir endlich den Antrag ab, da wir ein Schreiben zwecks Unterhaltsvermutung von Partner aufgesetzt hatten.
Wir haben getrennte Konten, bezahlen jeder unsere Rechnungen selbst, meine Tochter erziehe ich, keiner steht für den anderen ein ect.
Beim 1.mal wollte man die eäG unterstellen.
Ich bekam nach 6 Wo. einen positiven Bescheid. Die Miete wurde gedrittelt angerechnet.

Soweit sogut.

Der Partner wollte nichts mit Hartz4 zu tun haben, beantragte im Dez.04 Überbrückungsgeld zwecks Selbständigkeit und den Kredit bei der SAB (also keine ICH-AG!), kümmerte sich um private KV, private Rente, BU ect.

Meinen 2. Antrag auf ALGII stellte ich problemlos im Feb.05. bewilligt bis Ende Aug.05.
Ende Feb. positiver SS-Test!!!
Ende April meldete ich es und beantragte Mehrbedarf sowie Schwangerenbedarf und Erstausstattung.
Wurde im Juni bewilligt, Mehrbedarf nachgezahlt, Schwangerenbedarf angewiesen. Erstausstattung wurde im Aug. angewiesen.

Soweit immer noch gut.

Das halbe Jahr der Selbständigkeit lief schlecht, geringe Ersparnisse mußten aufgebraucht werden.

Es handelt sich um den Bereich Telekommunikation, hauptsächlich Verträge, kein Geschäft (weiß nicht, wie ich es am besten beschreiben könnte) Arbeiten vom PC aus, viel Telefonieren, Kundentermine, viel unterwegs, Support ect.
Seit Juli scheint es mit einem neuen Konzept (Event-marketing) endlich zu laufen.
Mitte Aug. gab ich bei der ARGE meinen Mutterschaftsgeld-Antrag ab, gleichzeitig den neuen Antrag aif ALGII.
2 Tage später ein Schreiben, in dem ich Angaben zum Vater des ungeborenen Kindes machen sollte. (Welcher der Partner ist)
Wir zusammen also am Montag zur ARGE, fragen, welche Angaben sie denn wollen (Bin nicht blöd, weiß schon bescheid, aber erstmal dumm gestellt)

Im Verlaufe der Diskusion...."Hatten sie denn schonmal so einen Fall?".............NEIN!

Keine genauen Angaben: Reichen sie mal die Bilanzen der letzten 3 Monate ein.

Die ARGE-Person meinte, das wäre so nicht korrekt mit WG usw.
Wir wären aufgrund der Schwangerschaft schon längst eine eäG bzw. BG.
Ich finde, das ist falsch?!
Wir mußten vorort noch ein Schreiben schreiben. Darin erklärten wir, dass
wir ab Geburt des gemeinsamen Kindes die WG in eine eäG. wandeln würden. (da die dort anscheinend keine Ahnung haben...???!!!)
(Soweit ich mich informiert habe, ist der Kindsvater lt. §1615 Unterhaltsgesetz 6 Wo. vor und 8 Wo. nach d. Geburt der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig, und darüberhinaus in der Zeit der Erziehungszeit o.s.ä.?!) Schau mer mal, was passiert?!

Man will uns jetzt die eäG bzw BG schon von Beginn der SS an unterstellen.

- Wie ist es richtig?

30% absetzbare Betriebskosten (-ausgaben) sind ein Witz.
Er hat sehr hohe Fahrkosten, die er lt. Fartenbuch genau nachweisen kann.
ARGE-Person meinte, das würde nicht anerkannt.
Telefonkosten, da er den Kunden hinterher telefonieren muß.
Er fragte, ob er sich denn Rücklagen bilden dürfte für nächste schlechte Zeit? Antwort: NEIN
Wie soll man sonst z.B. zu 200€ pro Lebensjahr kommen?
Meine Frage bzw. seine: Welche Ausgaben kann, darf er sonst noch als Betriebskosten auf seine Einnahmen anrechnen?
Was wird alles anerkannt?
(Laptop, Schrank, Navi, Telefon, Benzin, ...?)

Lt. ARGE würden ihm nur 78€? für (ich glaub) KV anerkannt.
Seine tatsächlichen Kosten bei der Privaten liegen aber doch viel höher.
Ist das rechtens?
Der Rentenfond und die BU sind doch auch enorm wichtig - besonders bei Selbständigen?
Die können doch nicht alle über einen Kamm scheren.

Es kommt auch vor, dass Kunden, durch die er bereits Provision bezogen hat, doch noch von ihrem Vertrag zurücktreten, welche dann im nächsten Monat wieder abgezogen werden müssen.
(Zuviel wird beim ALGII angerechnet, ein Minus zählt nicht, sondern 0)
Wo können wir eventuelle Rechtsgrundlagen bzw. Rechtssprechungen finden?

Was können wir tun?

Am Die.6.9. haben wir den Termin für die Abgabe.

Uns gehts in 1. Linie erstmal darum, dass ich weiterhin in der KK pflichtversichert bin.
Wenn man vor dem Erziehungsgeld freiwillig versichert war, muß man auch in der Erziehungszeit weiter seine Beiträge bezahlen und ist nicht davon befreit.

Übrigens hätte ich wohl für Sep.05 nochmal Geld erhalten, obwohl mein Bescheid ausgelaufen ist, da der ET Ende Sep. ist (hoffentlich klappt das alles!!!)

Sorry, für den Roman

Hoffentlich hab ich nix vergessen

Gruß

Jana

StephanK
04.09.2005, 09:04
:welcome: Jana,
ich beschränke mich mal auf das Teil-Thema "eheähnliche Gemeinschaft" und weise Dich auf einen Beschluss des Sozialgerichts Dresden hin:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=20186
So festgeklopft ist das keineswegs, dass man sagen müsste: wenn Kind, dann immer "eheähnliche Gemeinschaft".
Wir mußten vorort noch ein Schreiben schreiben. Darin erklärten wir, dass wir ab Geburt des gemeinsamen Kindes die WG in eine eäG. wandeln würden. (da die dort anscheinend keine Ahnung haben...???!!!) Das ist keine Frage von Ahnung haben, sondern von versuchen, wie man's billiger hinkriegt :cry:
Ich weiss nicht, warum Ihr diesen Unsinn unterschrieben habt, der Eure Situation zumindest nicht erleichtert.
Unsinn ist es deswegen, weil "eheähnlich" eben allenfalls ähnlich, aber nicht gleich ist. Auf dem Standesamt unterschreibst Du die Heiratsurkunde und - PLOPP ! - bist verheiratet. Ein ungeregelter Zustand wie bei einer eheähnlichen Gemeinschaft lässt sich dagegen nicht mit irgendeinem Stichtag feststellen - auch wenn es der Geburtstag eines gemeinsamen Kindes ist.

Betroffener
04.09.2005, 11:40
Hallo Jana,

ich für meinen Teil werde das Thema Selbständigkeit beleuchten.

Wenn Dein Freund mit Überbrückungsgeld in die Selbständigkeit gegangen ist, hat er doch bestimmt noch einen Restanspruch auf ALG I (möglicherweise ohne das ihm das bewusst ist - oder hat er wirklich zum letzten Tag des ALG I mit der Selbständigkeit angefangen?
Wenn ein solcher Restanspruch besteht, steht dieser 4 Jahre lang zur Verfügung.
Seit Januar 2005 kann man sich aus diesem alten Restanspruch bei Bedarf bedienen (was sehr angenehm ist, wenn es mal nicht so läuft) - was ich auch gerade für 2 Monate getan habe.

Mit Selbständigkeit und ALG II steckt mensch im Minenfeld, da hier dauernd auf Einkommen geschielt wird, ohne auch auf die Verluste zu beachten. Grundsätzlich gilt:

Werden die Kosten für den Erwerb von Arbeitsmaterialien ersetzt?
Nein! Jedoch können bei Einnahmen aus Verkauf die Kosten für Arbeitsmaterialien über die Betriebsausgaben abgerechnet werden. Grundsätzlich gilt: Ohne Nachweis der Betriebsausgaben können 30% von einer Einnahme als Betriebsausgaben pauschal abgezogen werden. Sollen höhere Betriebskosten Berücksichtigung finden, sind diese nachzuweisen.
Hierzu bedarf es einer buchhalterischen Auflistung (die Dein Freund fürs Finanzamt eh braucht - denn die wollen auch noch was abhaben vom Kuchen).

Meines Wissens muss das Amt auch die Kosten für die private (wirklich Privatkasse oder als Selbständiger bei einer gesetzlichen Krankenkasse?) Krankenkasse mit übernehmen bis zu einer bestimmten Obergrenze.

Vorsorge ist auch beim Finanzamt weitgehend das Privatvergnügen eines Selbständigen - was mich auch regelmässig ärgert.
Deshalb führt offiziell bei vielen Selbständige die Frau oder Partnerin den Laden, und der eigentliche Selbständige bezieht ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt als Angestellter (was natürlich auch nicht ALG II kompatibel ist).

Dein Freund muss als Unternehmer sogar Rücklagen bilden - z.B. für die zu erwartenden regelmässigen Ausgaben (z.B. Steuerberater, Neuanschaffungen, Steuern (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Gewinnbesteuerung) und unternehmensspezifische Versicherungen und die Wechselfälle des Lebens eines Selbständigen. Tut man das nicht, steht man einigermassen belämmert da, wenn einen das Finanzamt mit den Nachforderungen beglückt. Das zahlt keiner aus der Portokasse.
Hier sollte sich Dein Freund also einen monatlichen Rücklagebetrag errechnen, der alle diese zu erwartenden Kosten abdeckt.

Zufällighier
05.09.2005, 12:57
Hallo,

danke erstmal für die Antworten.
Mein Guter ist i.M. nicht da.
Ich werde sie ihm später zeigen.

Nur erstmal soviel:
Er ist aus Alhi heraus in die Selbständigkeit gegangen.

Warum wir den Wisch unterschrieben haben???
Unwissenheit!
Man sagte halt: "Schreiben sie das mal!"
Im nachhinein sicher ärgerlich, aber wenn man kaum irgendwo etwas genaues zu diesem Thema findet....!

Ich war ja schon froh, als sie sagte, sie hätte mir für Sep. nochmal Geld angewiesen.

Betroffener? Kann ich das mit den Rücklagen irgendwie gesetzlich nachweisen, dass es so ist?
Die waren ja anderer Meinung.

Mir graut es schon vor morgen........!!!

Bye
Jana

Zufällighier
05.09.2005, 13:21
Ich könnte doch die Aussage von letzter Woche widerrufen?! oder?

Und gleichzeitig es damit begründen:

Auch wenn die Partner einer Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Kind erziehen folgt daraus nicht ohne weiteres die Eheähnlichkeit dieser Lebensgemeinschaft. Es handelt sich um eine Zweckgemeinschaft mit dem Zweck gemeinschaftlicher Kindererziehung.

Mit der Angabe:

Gericht: Sozialgericht Dresden
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 01.06.05
Aktenzeichen: S 23 AS 212/05 ER

Das Problem sehe ich allerdings darin:

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!


UND?

Muß mein Partner dann alles offenlegen oder verhält es sich dann wieder ganz anders?

Bye Jana

StephanK
05.09.2005, 13:32
Betroffener? Kann ich das mit den Rücklagen irgendwie gesetzlich nachweisen, dass es so ist?
Die waren ja anderer Meinung.Wenn Du nicht auf dem "Betroffenen" bestehst :wink: : Guck mal in § 249 des Handelsgesetzbuches (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/__249.html).

Was "nicht rechtskräftig" bedeutet, ist in dem Forumbeitrag erläutert, in dem Du die Gerichtsentscheidung gesehen hast. Die Sache ist also noch in der Schwebe. Das hindert Dich nicht daran, die Argumentation des Gerichts zu übernehmen - und die Behörde ist nicht daran gehindert, weiterhin eine andere Auffassung zu vertreten. Das ändert sich eigentlich erst dann, wenn es eine eindeutige Entscheidung des Landessozialgerichts gibt. Bis dahin muss man sich ggf. eben munter wehren.