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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme von Bewerbungskosten abgelehnt


Kriss
01.06.2010, 20:58
Hallo!
Ich benötige ein paar Ratschläge und Hilfestellungen.

Ich habe einen schriftlichen Antrag auf Übernahme von Bewerbungskosten gestellt. Dieser wurde nun mit einem Bescheid abgelehnt.
Zur Begründung heißt es darin:

"Die Grenze der Eigenleistungsfähigkeit wurde bei der Agentur in XXX auf 2.200 € (letztes Bruttogehalt) festgelegt.
Ihr letztes Bruttogehalt liegt höher als dieser Betrag, womit Eigenleistungsfähigkeit unterstellt wird. Somit können Ihnen keine Mittel aus dem Vermittlungsbudget bereitgestellt werden."

:sdagegen:Mit dieser Aussage bin ich nicht einverstanden, da ich auf zusätzliche Bewerbungserstattung dringend angewiesen bin.
Die Grenze von 2.200 € erscheint mir individuell und willkürlich von meiner Agentur festgelegt. Also werde ich einen Widerspruch schreiben müssen. :?


Welche Begründungen haben darin die beste und wirkungsvollste Schlagkraft?
Hat jemand Erfahrungen, welche Argumentationen erfolgversprechend sind?

Achso: Eine Eingliederungsvereinbarung war bislang nicht im Gespräch (bin seit rund 2 Monaten "Kunde"), ist mir auch ganz recht so, hier ist also nichts festgelegt.

Bin für jeden Beitrag dankbar! :razz:

Grüße,

XXXXX
Kriss

Step
01.06.2010, 21:50
Die Grenze von 2.200 € erscheint mir individuell und willkürlich von meiner Agentur festgelegt.Mittel aus dem Vermittlungsbudget sind eine Kann-Leistung. Leider kann hier jede Arbeitsagentur eine eigene Willkür walten lassen.

Also werde ich einen Widerspruch schreiben müssen. :?Das kannst Du versuchen, kostet ja nichts.

Welche Begründungen haben darin die beste und wirkungsvollste Schlagkraft?Also einen Bezug zur Höhe des zuvor erzielten Bruttogehalts sehe ich da auch nicht. Wahrscheinlch erwartet man hier, daß Du Dir davon was auf die hohe Kante für Notsituationen gelegt hast und davon die Bewerbungskosten bezahlen kannst. Demnach wirst Du wahrscheinlich auch keine Kosten für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen bekommen.

Hat jemand Erfahrungen, welche Argumentationen erfolgversprechend sind?Du könntest probieren, die Kosten für Deine Ausgaben den Kosten für Deine Einnahmen gegenüberzustellen und auch nachweisen, daß Du keine Ersparnisse hast, von denen Du die Kosten aufbringen kannst. Ob das Erfolg hat, kann ich Dir aber nicht sagen. Das liegt im Ermessen der Arbeitsagentur.

Achso: Eine Eingliederungsvereinbarung war bislang nicht im Gespräch (bin seit rund 2 Monaten "Kunde"), ist mir auch ganz recht so, hier ist also nichts festgelegt.Eine EGV wird nicht mit allen Arbeitslosen abgeschlossen. Sollte Dir sowas vorgelegt werden, bestehe darauf, daß explizit mit aufgenommen wird, daß Du Bewerbungskosten und Fahrtkosten ohne Wenn und Aber erhälst. Dann hast Du bei einer späteren weiteren Ablehnung die EGV als Begründung für einen Widerspruch.

Kriss
01.06.2010, 22:27
Danke für die Hinweise und deine Sichtweise, Step!
Es wird wohl schwer zu beweisen sein, dass man für diesen Zweck (Bewerbungskosten bei Arbeitslosigkeit) keine Rücklagen geschaffen hat (wie will man etwas beweisen, das nicht vorhanden ist), aber aufführen werde ich es in meiner Begründung auf jeden Fall.

Ich weiss, dass das Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Kann-Leistungen sind. Aber das heißt doch gleichzeitig, dass das Ermessen richtig ausgeübt werden muss, oder? Oder kann die jeweilige Agentur nach Lust und Laune diese Leistungen herunterfahren? Wenn das so wäre, könnte ja die Agentur sagen, Eigenbedarfsgrenze=800 € brutto und muss niemandem die freiwilligen Leistungen zahlen.

Step
01.06.2010, 22:55
Wenn das so wäre, könnte ja die Agentur sagen, Eigenbedarfsgrenze=800 € brutto und muss niemandem die freiwilligen Leistungen zahlen.Genau! Theoretisch könnte das jede AfA für sich entscheiden. Bei den Weiterbildungsleistungen ist es genauso. Weiterbildungen sind bei manchen Agenturen für unter 25jährige und für über 50jährige reserviert. Altersbereiche, die dazwischen liegen, bekommen keine Bildungsgutscheine. So verhält es sich mit allen Leistungen aus demVermittlungsbudget.

(wie will man etwas beweisen, das nicht vorhanden ist)
Z.B. mit einem Kontoauszug von eigenen Sparkonten mit Saldo "0" und/oder einer Eidesstattlichen Versicherung, daß keine Ersparnisse vorhanden sind.

stummelbeinchen
02.06.2010, 19:37
Ich weiss, dass das Leistungen aus dem Vermittlungsbudget Kann-Leistungen sind. Aber das heißt doch gleichzeitig, dass das Ermessen richtig ausgeübt werden muss, oder? Oder kann die jeweilige Agentur nach Lust und Laune diese Leistungen herunterfahren?

Du hast recht. Ermessen muss ausgeübt werden. Es ist aber lediglich entscheidend, dass gleichgelagerte Fälle gleich entschieden werden. Müsste man jetzt schauen, ob Deine Agentur grundsätzlich den letzten Lohn als Maßstab nimmt oder generell die Grenze von 2200€ für alle gilt. In letzterem Fall hättest Du gute Chancen im Widerspruch.
Bei Ermessensleistung kann auch die Haushaltslage eine Rolle spielen. Letztes Jahr war viel Geld da, da war man großzügiger. Dieses Jahr siehts anders aus, also wird man eher sparen wollen.

@ Step
Eine Eingliederungsvereinbarung ist mit jedem Arbeitsuchenden unmittelbar nach seiner Meldung zu tätigen->§37 SGB III. Eigentlich hat jeder Arbeitsuchende eine gültige Vereinbarung zu haben, ansonsten verstoßen die Vermittler gegen geltendes Recht.

LG

Step
03.06.2010, 00:23
@ Step
Eine Eingliederungsvereinbarung ist mit jedem Arbeitsuchenden unmittelbar nach seiner Meldung zu tätigen->§37 SGB III. Eigentlich hat jeder Arbeitsuchende eine gültige Vereinbarung zu haben, ansonsten verstoßen die Vermittler gegen geltendes Recht.

LGDie Betonung liegt auf "eigentlich". Die gesetzliche Regelung ist mir bekannt. Ich habe bis heute keine EGV unterschreiben müssen und einige andere Arbeitslose, die von meiner zuständigen Arbeitsagentur betreut werden und die ich gut kenne, auch nicht. Auch hier scheint es also noch eine gewisse Willkür zu geben.