kasmys
03.06.2010, 09:42
Hallo, ich bin neu hier und habe ein paar Fragen. Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnnte :)
Die Ausgangssituation ist folgende:
Ich (28) wohne seit 1,5 Jahren wieder bei meinen Eltern und bin seit knapp 1 Jahr arbeitslos. Ich bekomme 370 € ALG I.
Mein Freund wohnt auch hier. Er ist leider auch immer noch arbeitslos und bekommt 480 € ALG I.
Da meine Eltern wegziehen, muss ich nun kurz vor Beginn des ALG II Bezuges mit meinem Freund eine eigene Wohnung suchen.
Da es hier im Landkreis aber nur wenige Wohnungen gibt, die bezahlbar wären, nun meine Frage:
Ich möchte in den benachbarten Landkreis ziehen. An wen muss ich mich zwecks vorheriger Abklärung wenden? Denn ich bekomme ja in 2 Monaten ALG II, die Wohnung sollte also angemessen sein. Der Landkreis, in den ich ziehen möchte, ist ja noch garnicht für mich zuständig, oder? Und der jetzige kann mir ja schlecht Zusagen für einen anderen Landkreis erteilen...:?
Auch habe ich ja noch garnichts beantragt, da ich immer noch ALG I bekomme, bin also noch garnicht "aktenkundig". Ich bräuchte einfach nur eine Zusage, dass ich mir (uns) eine Wohnung mit bestimmten Kriterien suchen kann. Nur weiss ich eben nicht, ob ich sie hier oder in dem "Wunschlandkreis" holen soll.
Wenn mir jemand dazu was sagen könnte, wäre das super. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt :razz:
Die Ausgangssituation ist folgende:
Ich (28) wohne seit 1,5 Jahren wieder bei meinen Eltern und bin seit knapp 1 Jahr arbeitslos. Ich bekomme 370 € ALG I.
Mein Freund wohnt auch hier. Er ist leider auch immer noch arbeitslos und bekommt 480 € ALG I.
Da meine Eltern wegziehen, muss ich nun kurz vor Beginn des ALG II Bezuges mit meinem Freund eine eigene Wohnung suchen.
Da es hier im Landkreis aber nur wenige Wohnungen gibt, die bezahlbar wären, nun meine Frage:
Ich möchte in den benachbarten Landkreis ziehen. An wen muss ich mich zwecks vorheriger Abklärung wenden? Denn ich bekomme ja in 2 Monaten ALG II, die Wohnung sollte also angemessen sein. Der Landkreis, in den ich ziehen möchte, ist ja noch garnicht für mich zuständig, oder? Und der jetzige kann mir ja schlecht Zusagen für einen anderen Landkreis erteilen...:?
Auch habe ich ja noch garnichts beantragt, da ich immer noch ALG I bekomme, bin also noch garnicht "aktenkundig". Ich bräuchte einfach nur eine Zusage, dass ich mir (uns) eine Wohnung mit bestimmten Kriterien suchen kann. Nur weiss ich eben nicht, ob ich sie hier oder in dem "Wunschlandkreis" holen soll.
Wenn mir jemand dazu was sagen könnte, wäre das super. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt :razz: