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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Existenzgründungszuschuss ist anrechenbares Einkommen


StephanK
04.09.2005, 14:27
Gericht: Bundessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 06.12.07
Aktenzeichen: B 14/7b AS 16/06 R

Kernaussage: Der Existenzgründungszuschuss nach § 421l Abs 1 SGB III ist keine zweckbestimmte Einnahme im Sinne des § 11 Abs 3 Nr 1a SGB II. Er darf demgemäß bei der Bedarfsberechnung zu Lasten der Antragsteller berücksichtigt werden, denn er dient nicht ausschließlich anderen Zwecken als der Sicherung des Lebensunterhalts.

Der Wortlaut dieses Beschlusses ist derzeit noch nicht verfügbar; dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung des Gerichts (http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2007&nr=10165&pos=1&anz=42). Der Wortlaut wird hier verlinkt werden, sobald er veröffentlicht ist.

Entgegengesetzte Entscheidungen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=23620&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=%3Cbr%20/%3E), des Landessozialgerichts Sachsen (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=56234) und des Sozialgerichts Koblenz (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=1126) hinfällig und die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=23699) bestätigt worden.