ALN - Robot
07.04.2005, 16:27
Änderungskündigung
Vorrang vor Beendigungskündigung
Zeigt der Arbeitgeber durch ein Angebot zur Weiterbeschäftigung zu deutlich verringerten Bezügen, dass eine Beschäftigung möglich wäre, so ist der Ausspruch einer so genannten betriebsbedingten Kündigung nicht gerechtfertigt.
Lehnt der Arbeitnehmer die Gehaltsreduzierung ab, erklärt sich aber zu Verhandlungen über eine Reduzierung bereit, muss der Arbeitgeber nach dem Grundsatz des „Vorrangs der Änderungskündigung“ eine solche aussprechen.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 7. September 2004 - 6 Sa 136/04
Vorrang vor Beendigungskündigung
Zeigt der Arbeitgeber durch ein Angebot zur Weiterbeschäftigung zu deutlich verringerten Bezügen, dass eine Beschäftigung möglich wäre, so ist der Ausspruch einer so genannten betriebsbedingten Kündigung nicht gerechtfertigt.
Lehnt der Arbeitnehmer die Gehaltsreduzierung ab, erklärt sich aber zu Verhandlungen über eine Reduzierung bereit, muss der Arbeitgeber nach dem Grundsatz des „Vorrangs der Änderungskündigung“ eine solche aussprechen.
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 7. September 2004 - 6 Sa 136/04