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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Insolvenz! Ab wann bin ich arbeitslos??


andreas0815
04.09.2005, 18:11
Hallo!

Mein Arbeitgeber hat den Antrag auf Insolvenz gestellet und wird vermutlich Ende September den Laden "dicht" machen. Also entweder Insolvenzeröffnung oder Ablehnung. Da ich dann ja faktisch ab Oktober ohne Arbeit bin frage ich mich ob ich trotz Kündigungsschutz und allem ab Oktober auch ALG beziehen kann also arbeitslos bin.

Hintergrund ist: ich möchte mich gern selbständig machen und ab Oktober Überbrückungsgeld beziehen. Ab Oktober ist mein Arbeitgeber definitiv weg und mir ist noch nicht klar welchen Status ich dann habe... :(

Danke Euch!!

Betroffener
04.09.2005, 22:28
:welcome: Andreas,

egal was alles noch passiert:
Du solltest Dich sofort beim Arbeitsamt melden, um Nachteile wegen verspäteter Meldung zu vermeiden und dabei Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld beantragen.

Wenn Du Dich mit Überbrückungsgeld selbständig machen willst, solltest Du Dir das genau überlegen und Dein Konzept / Deinen Businessplan erstellen und dabei ggf. die Hilfen auf der Seite des BMWA nutzen und auch den Kontakt zur IHK bzw. der Handwerkskammer suchen.

BMWA Existenzgründer
BMWA - Existenzgründer (http://www.existenzgruender.de/01/)

StephanK
04.09.2005, 23:26
Hallo Andreas,
ergänzend noch folgender Hinweis: Was Deinen Status angeht, ändert sich nichts allein dadurch, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das bedeutet also keineswegs, dass Dein Arbeitsvertrag sich damit plötzlich in Nichts auflösen würde; allerdings kann der Insolvenzverwalter zu erleichterten Bedingungen kündigen. Nur wenn kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Unternehmen "still liquidiert" wird, kann der Arbeitsvertrag recht schlagartig weg sein.
Trotzdem solltest Du das Arbeitsverhältnis nicht von Dir aus lösen, um von der Arbeitsagentur keine Sperrzeit aufgebrummt zu bekommen.

andreas0815
05.09.2005, 09:02
Danke für die schnellen Reaktionen! :D

was die Selbstständigkeit angeht ist schon alles auf einer soliden Basis. Wenn ich Anspruch auf ALG habe weiß ich auch was zu tun ist und welche Ansprechpartner die Richtigen sind beim Arbeitsamt... ich bin auch schon arbeitssuchend gemeldet.

Also mein Kernproblem ist einfach, daß ich jetzt noch nicht weiß ob ich tatsächlich arbeitslos bin Ende des Monats (bei Schließung des Unternehmens) oder ob ich dann noch einen anderen Status habe (den 3. Monat Insolvenzgeld beziehe). Wenn ich direkt arbeitslos bin und ALG beziehe ist ja alles ok für mich. Werde natürlich auch nicht selbst kündigen, damit ich keine Ansprüche verliere...

Bei der Insolvenzstelle hat man mir das nicht auf den Punkt beantwortet.

Gruß
Andreas

StephanK
05.09.2005, 10:19
Also mein Kernproblem ist einfach, daß ich jetzt noch nicht weiß ob ich tatsächlich arbeitslos bin Ende des Monats (bei Schließung des Unternehmens) oder ob ich dann noch einen anderen Status habe (den 3. Monat Insolvenzgeld beziehe).Der Begriff "arbeitslos" ist gerade im Zusammenhang mit einer Insolvenz strikt juristisch zu verstehen, d.h. es kommt nicht darauf an, ob Du zuhause bist, weil im Betrieb nix mehr stattfindet, sondern ob der Insolvenzverwalter, der an die Stelle der Betriebsleitung getreten ist, den Arbeitsvertrag kündigt.
Die Tatsache, dass das Insolvenzgeld von der Arbeitsagentur kommt, bedeutet nicht automatisch, dass Du arbeitslos wärest. Man könnte auf diese Idee kommen, weil die Arbeitsagentur sich eben vorwiegend mit Arbeitslosigkeit beschäftigt - aber so ist es nicht.
Nun weiss ich nicht, ob bei diesem Insolvenzverfahren Aussichten auf eine Fortführung des Betriebes bestehen oder nicht. Davon hängt es natürlich ab, ob und ggf. wann der Insolvenzverwalter Arbeitsverhältnisse von sich aus kündigt oder nicht.
Wenn Du von Dir aus aus dem Betrieb raus willst, solltest Du eben den Insolvenzverwalter dazu kriegen, Dich zu kündigen, damit Du nicht selbst kündigen und eine Sperrzeit in Kauf nehmen musst.