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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist bei (freiwilligen) Umzug zu beachten?


Nr_1
04.09.2005, 18:11
Hallo.

Ich habe meine alte Wohnung gekündigt und suche nun eine neue Wohnung in Frankfurt oder naher Umgebung.

Das der neue Wohnraum angemessen sein muss (Hartz IV), weiss ich, aber welche Daten sind nun wirklich gültig. Überall liest man was anderes.

Ich gehe von einem Wohnraum (Einzelperson) von max 45 m² und ca. 350.- Grundmiete (incl. Nebenkosten, ohne Heizung und Strom) aus.

Was muss ich als Hartz IV-Empfänger beachten? Muss der Wohnungswechsel mit dem Amt abgesprochen werden oder reicht eine übliche Abmeldung/Anmeldung? Muss die Kommune, in die man ziehen will, dem Einzug zustimmen?

Für jede Hilfe bin ich dankbar!

Alex

diamant
19.09.2005, 23:02
:-) Hallo !


Erstmal solltest du zu deinem Jobcenter gehen und deine zuständigen Sachbearbeiter fragen, ob du umziehehn kannst
- sie wollen natürlich wissen, warum.
Wenn du ihr Einverständnis hast, kannst du bzw. musst du mit den dich interessierenden Wohnungsangeboten
zu dem (den) Jobcenter(n) gehen, welche(s) für dich zuständig wäre(n),
wenn du in die betreffenden Wohnungen ziehst.

Wichtig ist, dass darin die Kosten für Nettokaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete aufgegliedert sind.
Ist das betreffende Jobcenter einverstanden, d.h. es würde die Kosten für die neue Wohnung übernehmen,
bekommst du für diese Wohnung eine Kostenübernahme-Erklärung.

Erst dann darfst du den Mietvertrag unterschreiben, falls du weiterhin leistungen dafür vom Jobcenter erhalten willst.

Meine Angaben beruhen auf den Erfahrungen, die ich mit unserem Jobcenter gemacht habe.

Kann sein, dass es bei dir weniger bürokratischer zugeht - oder das Gegenteil.

Viel Glück !

Frank
20.09.2005, 12:07
Das Verfahren, das diamant beschrieben hat, kannst Du in § 22 Abs. 2 SGB II nachlesen:

"Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind."

ata
22.09.2005, 05:08
hallo, nr. 1

ich habe so ziemlich dasselbe problem wie du, da ich auch nach frankfurt am main ziehen möchte... ich wohne allerdings in lügde, in nord-rhein-westfalen, was die angelegenheit noch komplizierter für mich macht...

ich konnte bisher von hier aus nur über telefon und internet daran arbeiten.

ich könnte dir den "mietspiegel" für frankfurt am main per e-mail zuschicken wenn du möchtest, daraus kannst du herauslesen ob ein haus für dich angemessen wäre oder nicht.

aber mit den, 1 person, 350 € und 45m² liegst du schon richtig

und anbei könnte ich dir noch einige telefonnummern schicken von denen du antworten bekommst.

was ich dir noch sagen kann ist dass, die jobcenter in frankfurt seit dem 18.07.05 aufgeteilt wurden in 5 verschiedene gebiete:

Jobcenter Nord für:

-nieder erlenbach
-nieder eschbach
-kalbach
-bonames
-harheim
-niederursel
-riedberg
-eschersheim
-heddernheim
-eckenheim
-dombusch
-preungensheim
-berkersheim

jobcenter ost für:

-bergen-enkheim
-frechenheim
-ostend
-nordend-ost
-innenstadt
-altstadt
-seckbach

jobcenter süd für:

-sachsenhausen-nord
-oberrad
-niederrad
-sachsenhausen-süd
-schwanheim/goldstein
-flughafen

jobcenter west für:

-praunheim
-rödelheim
-bockenheim
-gallusviertel
-gutleutviertel
-westend-süd
-bahnhofsviertel
-westend-nord
-ginnheim
-eschersheim
-hausen

jobcenter höchst für:

-sossenheim
-griesheim
-nied
-höchst
-sindlingen
-zeilsheim
-unterliederbach

... so, jetzt mußt du nur noch gucken in welchem teil der stadt deine zukünftige wohnung liegt und dich an die
zuständige job-center-stelle wenden.

die einzelnen postleitzahlen aufzuschreiben war mir zu streßig... aber kannst du auch alles per e-mail haben

hier die adressen:

job center ost
fischerfeldstr. 10-12
60311 frankfurt

job center süd
geleitsstr. 25
60599 frankfurt

job center höchst
kurmainzer str. 4
65929 frankfurt

job center west
hersfelder str. 25
60487 frankfurt
und
mainzer landstr. 351
60326 frankfurt

job center nord
emil-von-behring-str. 10
60439 frankfurt


... wenn du beim AA in frankfurt am main anrufst, kannst du dich zu den jeweiligen stellen verbinden lassen.

fals du den mietspiegel für frankfurt per e-mail haben möchtest kannst du mich kontaktieren

***Beitrag durch Forumadmin editiert***
*** "Farbspiele beseitigt"***

Manga
07.10.2005, 18:41
Hallo

Ich möchte das thema nochmal aufgreifen, da ich jetzt ziemlich verunsichert bin.

Meine jetzige Wohnung ist laut Arge um 121€ zu hoch, habe schon einen netten Brief von denen bekommen.
Eine neue ist in Aussicht die aber auch etwa 15€ zu hoch ist.
Wenn ich einfach umziehe, zahlen die dann meine Miete (mal abgesehen von den 15€) nicht?
Oder geht es hier um die Umzugs- und Renovierungskosten?

MfG

Manga

Betroffener
08.10.2005, 02:38
@atakan,

die Farbspiele finde ich nicht so toll, zumal die Texte damit grösstenteils auch noch schwer lesbar sind für ältere Menschen. Es wäre schön, wenn wir uns wieder auf das normale schwarz einigen könnten.

@Manga,

das hängt alles von Deiner ArGe bzw. Kommune ab und der Kommunikation mit denen ab. So einfach umziehen ist leider nicht - jedenfall snicht, wenn es hinterher keinen Stress geben soll.

Wenn Du Umzugskosten erstattet bekommen willst und Renovierungskosten, ist die vorherige ZUsage Deines Leistungsträgers unumgänglich.

Als ALG II Empfänger hängt der Mensch leider sowohl am Tropf als auch am Gängelband seines Leistungsträgers.

Manga
12.10.2005, 18:59
Hi Betroffener

Danke für Deine antwort.

Jetzt habe ich da noch etwas, was ich unbedingt wissen muss!

Da ich ja Umziehen muss, habe ich mir natürlich wie es sich gehört um eine neue bleibe bemüht.
So wie es aussieht, habe ich auch eine gefunden die genau dem entspricht was die Arge mir schrieb.

455€(Bremerhaven) + Heizkosten auch die qm (90qm, 4 Personen) sind im Limit.

Nach Deinem anraten hin werde ich sobald ich den Mietvertrag habe(nicht unterschrieben) zur Arge spazieren und diesen vorlegen.
Jetzt meine Frage:

Kann/Darf die Arge die Wohnung ablehnen?
Wenn ja, müssen die mir dann eine schriftliche Begründung geben?
Was sollte ich noch alles mitnehmen wenn ich dort auflaufe, hast Du/Ihr ein paar Tips.

Viele Fragen aber ich hoffe denoch das mir gehofen werden kann !

Cu

Manga

Betroffener
13.10.2005, 00:13
Hallo Manga,

ume kurz auf den Pnkt zu bringen:

JA - aber das muss sie dann begründen. Ich sehe allerdings keinen Grund dafür

JEIN, auch ein mündlicher Bescheid ist gültig (meist bei Ablehnung). Du solltest auf jeden Fall eine schriftliche Zustimmung einfordern.

Mitnehmen solltest Du ausser dem vorbereiteten Mietvertrag und ggf. einer abzuzeichnenden Zustimungserklärung, ein freundlich-fröhliches, aber hartnäckiges Wesen :D

P.s. Was ist mit den Umzugskosten und Renovierungskosten?
Das muss auf jeden Fall auch alles vorher geklärt sein!

Viel Erfolg.