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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vordruck zum eheähnlichen Verhältnis


sweetchilly
04.09.2005, 19:46
Hallo,

ich hab mich bei der Arbeitsgemeinschaft mal wieder arbeitslos gemeldet und bei dem jetzigen Antrag nicht "eheähnliches Verhältnis" angekreuzt, was ich bei dem ersten aber getan habe durch mein Fehlwissen. Habe jetzt vom Amt so ein Vordruck bekommen was ich ausfüllen muss (Feststellung eheänliches Verhältnis) Die wollen da alles unmögliche von mir wissen. Bin ich verpflichtet diesen Vordruck auszufüllen und muss ich diesen wahrheitsgemäß ausfüllen. Beispielsweise mit Zimmeraufteilung, wird alles gemeinsam genutzt, gemeinsam gekocht und eingekauft usw.???

Danke für Eure Hilfe

Betroffener
04.09.2005, 22:40
:welcome: Sweetchilly,

aber natürlich.

Du hast doch mit Deinem Mitbewohner kein gemeinsames Konto, Dein Eigentum wird nur von Dir genutzt und steht nicht anderen Mitbewohnern zur freien Verfügung und Du wirst doch sicherlich für Dich selber kochen?
Wenn es Einkäufe für den Mitbewohner gibt, werden die doch hinterher abgerechnet?

Natürlich wird das Badezimmer und die Küche von allen Mitbewohnern genutzt - nacheinander.

Auch nebeneinander stehende Betten sind laut den Gerichten nicht unbedingt das Problem.
Bitte schaue auch hier noch mal rein zum Thema Bedarfsgemeinschaften und "eheähnlich"

ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Viel Erfolg