Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug erlaubt?
butterfisch
23.10.2006, 14:41
Hallo hab da mal ne frage.
ich wohne derzeit in einer ein zimmer wohnung kaltmiete 290 warm 315ohne heizung
und möchte in folgende wohnung umziehen : kalt 280 warm 330
war bei der sachbearbeiterin und habe gefragt wegen umzug und sie meinte ok, wenn ich umzugskosten selbst zahle. was sie allerdings nicht weiss bis jetzt, in dem neuen gebäude wohnt in einer anderen whg. meine mutter. ees gehört uns aber nicht! es ist eine eigen wohnung, ich bin auch erst unter 25 und erst wollte sie, das ich zurückziehe, das geht aber nicht weil der wohnraum meiner mutter zu klein ist und ich schon 2,5 jahre ausgezogen bin. aus der alten wohnung möchte ich aber dringend weg, da ich depressionen habe und tabletten nehme, die das einschlafen erschweren, und die wohnung ist mitten in der stadt neben 2 cafes, gegenüber von einer disco und über einer kneipe.
darf sie jetzt aufgrund dessen, das meine mutter auch in dem haus wohnt, in einer anderen wohnung, meinen umzug ablehnen? achja ausserdem sind es in der neuen whg. 2 statt einem zimmer, dafür sehr kleine. könnte das einen umzug verhindern? von den qm ist sie nicht größer.
vielen dank für eure zeit.
:welcome: butterfisch,
die U25-Regelung betrifft Dich ja nicht, da Du ja schon vor zweieinhalb Jahren in puncto Whnung "selbstständig" warst. ;-)
Wer jedoch alles sonst noch so in dem Mietshaus wohnt, in das Du demnächst einziehen möchtest, hat die ARGE oder das Jobcenter nichts, aber gar nichts anzugehen. Da lehne Dich beruhigt zurück. :)
Viel wichtiger ist es jedoch, dass Du Dir auch eine schriftliche Zusage seitens der ARGE oder des Jobcenters geben lässt!!!
Alles Gute für die Zukunft!
Gruss
effge
butterfisch
23.10.2006, 16:45
vielen dank für die antwort! also können die desghalb nicht die wohnung ablehnen oder?
und wie is des wegen den zimmern, weil es ja 2 kleine sind, kann das amt da etwas dagegen sagen?
gruss sammy
Hallo sammy,
da Deine SB Dir mündlich bereits eine Übernahme signalisiert hat, sehe ich da keine Probleme.
Aber: Bitte dringend eine schriftliche Zusage geben lassen :!:
Gruss
butterfisch
27.10.2006, 02:02
hallo und tausend dank für eure hilfe!
also ja klar, sie hat zugestimmt. sie wusste nur nicht das es 2 zimmer sind. und dieser (un-) frau traue ich eben alles zu. da ihr sagt, es ist egal wer sonst noch im haus lebt, bin ich meiner größten sorge beraubt. aber das muss ich wissen: macht es einen unterschied für einen single, ob die qm auf 1 oder 2 räume verteilt sind? könnte sie da etwas aussetzen? ansonsten muss ich eben mit dem vermieter reden, das wir 1 zimmer reinschreiben. ansonsten wäre ich ab dezember obdachlos, wenn sie deswegen die sache torpedieren kann :( ich muss halt sicher gehen, bitte seit so freundlich und sagt bescheid. gruss samuel
Moin Samuel,
ich gehe davon aus, dass auch in Reutlingen die Kosten der Unterkunft (KdU) in der Form als "angemessen" gesehen werden, wenn qm und Mietzins einem Ein-Personen-Haushalt entsprechen.
Letzliche Klärung wirst Du dann erhalten, wenn Du von Deiner SB ein schriftliche Zusage vorliegen hast.
Also: Bewege Dich in Richtung ARGE/Jobcenter und lasse Dir die schriftliche Zusage geben.
Alles Gute
butterfisch
17.11.2006, 15:14
moin, folgenden text bekam ich
die kopie ihres mietvertrages haben wir erhalten. wie bereits in gesprächen in unserem amt besprochen, ist eine zustimmung zu ihrem umzug nicht möglich.
die neue wohnung kostet 280 kalt. da wir jedoch aktuell nur 225 mietobergrente gewähren (blehrung am...), können ihnen lediglich 225 kaltmiete+ angemessene nebenkosten gewährt werden. umzugskosten können nicht übernommen, weil aus sicht des jobcenters der umzug nicht notwenidg und begründet ist.
was heisst das denn jetzt? oben steht eine zustimmung ist nicht möglich, in der mitte, es können nur 225 übernommen werden? ich verstehs nicht ganz.
danke für die hilfe! bei DER sachbearbeiterin ist die bitter nötig, aber zum glück, falls es denn nun klappt, ziehe ich um und bekomme eine neue.
gruss sammy
Moin Butterfisch,
wie immer ist auch hier zu erfahren, dass eine mündliche Auskunft seitens der ARGE keinen Pfifferling wert ist. Von daher war es richtig, dass Du unseren Rat angenommen hast und um eine schriftliche Bestätigung gebeten hast.
Jetzt aber zum "Ergebnis" des Briefes seitens der ARGE:
Du hast in Deinem ersten Posting geschrieben, dass Deine jetzige Kaltmiete 290 Euro beträgt. Wieviel bekommst Du zur Zeit seitens der ARGE erstattet?!
butterfisch
18.11.2006, 20:07
ich bekam bis jetzt alles bezahlt, bis sie gemerkt hat, dass ich ja zu viel bekomme, auch nur deshalb, weil ich umziehen möchte. heisst das denn, ich darf doch nicht umziehen?? ich will gar nicht drann denken das es so ist....;-(( derzeit beekomme ich also nur noch 225 seit diesem monat.
gruss sammy
Hallo Sammy,
noch mal zum Mitschreiben und zur Klarstellung: Bisher wurde Dir die Kaltmiete von 290 Euro bewilligt?
Noch eine Frage: Was hat es mit der "Belehrung" auf sich, die Du in Deinem vorletzten Beitrag erwähnt hast?
Gruss
butterfisch
18.11.2006, 20:42
hi.
bisher bekam ich 290, bis sie in dem gespräch merkte das sie nur noch 225 zahlen will. dann hat sie gesagt, ich darf umziehen, aber bekomme dann ebenfalls nur noch 225 von den 280.
butterfisch
18.11.2006, 20:50
bisher haben sie komplett die 290 bezahlt. in der belehrung sagte sie dann, die miete ist zu hoch, ich bekomme nur noch 225. umziehen darf ich, sagte sie, aber von den 280 bezahlen sie halt nur 225. also darf ich umziehen?
Ach Samuel,
das ist eine bittere Pille die nun zu schlucken hast, wenn es stimmt, dass die Mietzahlungen seitens der ARGE Reutlingen überhöht waren.
Ich kenne die KdU (Kosten der Unterkunft)-Richtlinien von Reutlingen nicht, da sie im Internet nicht veröffentlicht sind, und kann daher die Aussage bzw. den Bescheid Deines SB nicht bestätigen. Hier würde es sich empfehlen mit einer örtlichen Beratungsstelle Kontakt aufzunehmen, um dies zu überprüfen:
Adressverzeichnis de Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)
1. Sollte eine Rückforderung seitens der ARGE wg. der Miete an Dich kommen, melde Dich entweder umgehend hier oder wende Dich sofort an eine Beratungsstelle. Da brauchst Du Dir keinen dicken Kopf zu machen. :)
2. Du kannst selbstverständlich umziehen. Du wirst Dich jedoch, nach Stand der Dinge, darauf einrichten müssen, dass Dir nur die 225 Euro für die Miete zugestanden werden und Du alles für den Umzug selbst finanzieren musst.
Und nochmals: Suche eine Beratungsstelle in Reutlingen oder Umgebung auf. Das hilft allein deswegen schon, da Du dort auch persönlichen Kontakt herstellen kannst.
Ich wünsche Dir alles Gute & lass bitte von Dir lesen :)
Gruss
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