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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Behinderte: Anspruch auf Vergünstigungen erweitert


Forumadmin
23.10.2006, 16:20
Bundessozialgericht
B 9 SB 1/97 R

Menschen gelten bereits als außergewöhnlich gehbehindert,
wenn sich, sobald sie sich zu sehr beanspruchen, ihre Behinderung verschlimmert.
Mit dieser Einschätzung erweiterte das Bundessozialgericht in Kassel den Personenkreis, der Anspruch auf Vergünstigungen für Behinderte hat.

So hat ein Behinderter, der im Straßenverkehr einen Rollstuhl benutzen sollte,
Anspruch auf freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr und ist damit Menschen gleichgestellt, denen beide Beine amputiert wurden.
Die Versorgungsämter hatten diese Gleichstellung bisher abgelehnt und sich aufgrund der Verwaltungsvorschriften
des Bundesarbeitsministeriums in derartigen Fällen geweigert,
die besondere Gehbehinderung in den Behindertenausweis einzutragen.

Die Richter gaben mit ihrem Urteil einer Frau aus Dresden recht,
die mit Unterstützung des Sozialverbandes VdK gegen das Land Sachsen geklagt hatte.

Die Frau leidet an erheblichen Wirbelsäulenveränderungen und hatte bereits an beiden Beinen Hüftprothesen erhalten.
Diese hätten sich aber gelockert,
so daß ihr weitere Gesundheitsschäden bei längeren Wegstrecken gedroht hätten.