Forumadmin
23.10.2006, 16:33
Arbeitsgericht Frankfurt am Main
10 Ca 9795/04
Wer nicht mehr arbeiten will, braucht gar nicht mehr zu arbeiten:
Verweigert ein (hier: schwer behinderter)
Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber beharrlich den Wunsch,
Überstunden zu leisten und stimmt ihn auch eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung nicht um, so kann er fristlos entlassen werden.
Überstunden dürfen nur dann verweigert werden,
wenn Mehrarbeit im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Das gilt auch für besonders schützenswerte Arbeitnehmer.
10 Ca 9795/04
Wer nicht mehr arbeiten will, braucht gar nicht mehr zu arbeiten:
Verweigert ein (hier: schwer behinderter)
Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber beharrlich den Wunsch,
Überstunden zu leisten und stimmt ihn auch eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung nicht um, so kann er fristlos entlassen werden.
Überstunden dürfen nur dann verweigert werden,
wenn Mehrarbeit im Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Das gilt auch für besonders schützenswerte Arbeitnehmer.