LKWPeter
05.09.2005, 16:31
Nun liest man ja allenthalben:
„Achtung: Nur wenn Sie und/oder Ihr/e Lebenspartner/in über ein Gesamtvermögen über 4.850 EUR je Person und die weiteren Personen der BG über 750 EUR verfügen, soll Zusatzblatt 3 ausgefüllt werden.“
Achtung: Zusatzblatt 3 ist nur für die Personen der BG auszufüllen [4, S. 12], also nur jene, die zuvor unter II. und III. des Antrages genannt wurden.
z.B. auf:
http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen
Das ist in meiner Bedarfsgemeinschaft, also ich, nicht der Fall. Aber angenommen ich gebe den Erstantrag ab und das Ding nicht ausgefüllt = odnungsgemäß. Nun kommt doch sicherlich die Sachbearbeiterin und will das natürlich doch haben.
Das ist doch Quatsch, dann verzögert sich alles ja nochmehr. Also: doch ausfüllen, oder wie seht Ihr das?
Und einfach aus der Tasche ziehen, haut auch nicht hin, denn dann fehlen ja die leeren Zettel bei Abgabe. Das wirft die Sachbearbeiterin erst richtig aus ihrer kleinen Welt :-)
„Achtung: Nur wenn Sie und/oder Ihr/e Lebenspartner/in über ein Gesamtvermögen über 4.850 EUR je Person und die weiteren Personen der BG über 750 EUR verfügen, soll Zusatzblatt 3 ausgefüllt werden.“
Achtung: Zusatzblatt 3 ist nur für die Personen der BG auszufüllen [4, S. 12], also nur jene, die zuvor unter II. und III. des Antrages genannt wurden.
z.B. auf:
http://www.alg-2.info/artikel/quer0404-antrag-klippen-umschiffen
Das ist in meiner Bedarfsgemeinschaft, also ich, nicht der Fall. Aber angenommen ich gebe den Erstantrag ab und das Ding nicht ausgefüllt = odnungsgemäß. Nun kommt doch sicherlich die Sachbearbeiterin und will das natürlich doch haben.
Das ist doch Quatsch, dann verzögert sich alles ja nochmehr. Also: doch ausfüllen, oder wie seht Ihr das?
Und einfach aus der Tasche ziehen, haut auch nicht hin, denn dann fehlen ja die leeren Zettel bei Abgabe. Das wirft die Sachbearbeiterin erst richtig aus ihrer kleinen Welt :-)