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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre vom Amt wegen angeblicher Nichtbewerbung


Hopla
14.06.2010, 14:11
Hallo,

Ich hoffe ich finde hier Hilfe.

Ich habe am Samstag Post vom AA bekommen mit ner Anhörung.

Ich hätte am 3. März einen Stellenvorschlag vom AA bekommen auf den ich mich nicht beworben hätte und nun würde geprüft ob eine Sperrzeit meines Alg1 Anspruchs vorläge.....Äusserung bis 27.06 usw usw.


Problem ist: Ich hatte dort direkt 2 Tage danach angerufen. Den Chef der Firma erreicht, kurz mit ihm gesprochen wegen der offenen Stelle. Der Chef der Firma sagte dann "Im Moment sieht es stark danach aus dass die Stelle weg ist, sollte sich etwas ändern würde er sich bei mir melden".

Einem Freund hat er genau das 1 Tag später auch erzählt.

Da sich niemand gemeldet hat gehe ich davon aus dass die Stelle weg ist.
Ich habe die Bewerbung sogar in die Eigenbemühungen aufgenommen und beim AA abgegeben....


Die Frage ist jetz ob diese Argumentation mich vor einer Sperre "beschützt".

Denn ich gehe ja davon aus das dass AA nachgefragt hat bei dieser Firma und der Chef sich wohl nicht mehr drann erinnern konnte, die machen sowas ja nicht einfach ins blaue oder ?

Lustig ist das mein Kollege der auch arbeitslos ist vom Amt keine Sperre angedroht bekommt, obwohl es dort genauso ablief.

Ich werde im Juli nach einem 2 Wochen Praktika (sozusagen Probearbeiten) am 1.8 eine Festanstellung bei einer Firma haben. Schreibe im Monat 20 Bewerbungen, bin also kein Rtl Guckender Assi sondern schon an Arbeit intressiert.



Ich bitte um Hilfestellung.

Pharao
14.06.2010, 14:38
Hi,

schreibe in die Anhörung es genauso rein wie hier, also wann & mit wem du Telefoniert hast & was dabei besprochen wurde.

Normalerweise sollte man sich aber immer schriftlich Bewerben um als Nachweis eine Einladung oder Absage von der Firma zu bekommen. Was telefonisch gesagt wurde, ist immer schwer zu beweisen.

Ich bin es nicht
14.06.2010, 15:06
hi Hopla ..

Ich hätte am 3. März einen Stellenvorschlag vom AA bekommen auf den ich mich nicht beworben hätte

war da überhaupt eine Rechtsfolgenbelehrung bei ?

falls nein , können die eh nichts sperren ..

Hopla
14.06.2010, 15:25
Hi Ich,


Ja die war dabei.


Das lustige ist, ich hatte eine ähnliche Sache schon vor 2Monaten dort hatte ich mich angeblich nicht bei einer Firma beworben von der ich nie irgendwas bekommen oder gehört habe. Auch die Firma wusste ncith das ich existiere und hatte auch keinen Job in meiner Branche zu vergeben :wut:.


Mit denen hatte ich jetz die "lustigsten" Sachen erlebt.


Ich wurde auch schon zu Bewerbungstrainingsmassnahmen geschickt, bin dann dort hin und wieder nach Hause geschickt worden weil kein Platz frei war :sensationell:. Anschliessend sollte mir auch was gesperrt werden als ob ich da was für könnte :patsch:

stummelbeinchen
14.06.2010, 19:13
Hi,

machs so wie Pharao gesagt hat. Das sollte reichen.

LG

Systemgegner
14.06.2010, 19:51
@Pharao hat den Nagel auf den Kopf oder auch den Daumen mit dem Hammer getroffen.

Datum / Uhrzeit / Name des Gesprächspartners /
Ein Einzelverbindungsnachweis mit Zeitangabe vom Telefongespräch wäre natürlich das Sahnehäubchen der Beweisführung!
Vielleicht nochmal bei dem Gesprächspartner anrufen, ihm die Situation schildern, vielleicht erinnert er sich wieder!?:engel:

Hatte auch mal so eine Sache die sich zu meinen Gunsten entschieden hat, bekam von der Firma sogar nachträglich ein Schriftstück!