PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug nicht genehmigt weil vorher unterschrieben


axsg
23.10.2006, 18:08
Hallo,

Mein aktueller Fall von Anfang an... "ein halber Roman" :

Weil meine derzeitige Wohnung zu teuer und zu groß ist wurde ich aufgefordert umzuziehen.

Ich hatte mich bei meinem Arbeitsamt informiert wie hoch Miete usw. sein dürfen. Die Grenzwerte für eine Person sind bei uns im Ort:
243 Euro kalt , 299 Euro inkl. Nebenkosten ohne Heizung , 45qm

Hab eine 45qm Wohnung gefunden wo die Kaltmiete zwar erstmal höher angelegt war, aber der Vermieter kam mir entgegen und beträgt nun 243 Euro.
Nebenkosten inkl. Heizung 100 Euro. Auf meinen Hinweiß das die Heizkosten im Mietvertrag getrennt aufgeführt werden muß für die Genehmigung wurde 60 Euro Nebenkosten und 40 Euro Heizkosten festgelegt. Ich hatte in Erinnerung das die Nebenkosten bis zu 5% drüber sein darf. Ich unterschrieb den Mietvertrag unter Vorbehalt und es wurde vereinbart das ich vom Mietvertrag zurücktreten darf falls die ArGe den Umzug in diese Wohnung aus welchen Gründen auch immer nicht zustimmt.

Beim Arbeitsamt hatte ich nun 2 Erledigungen. 1.) Umzug genehmigen lassen und 2.) Verlängerung für ALG2 beantragen (das halbe Jahr ist um)

Ich zog zwei Nummern und in der Abteilung für die Verlängerung kam ich schneller dran. Da habe ich dann auch gleich meine neue Adresse bekannt gegeben und die Sachbearbeiterin hat sich den Mietvertrag kopiert. Sie sagte ich müße den aber noch genehmigen lassen. Ich sagte: "Yep, das werde ich gleich im Anschluss machen".

In der anderen Abteilung stoß ich dann auf eine schlecht gelaunte Sachbearbeiterin die behauptete die Miete inkl. Nebenkosten sei um 3 Euro zu teuer und kritisierte das ich schon unterschrieben habe. Von den 5% Toleranz wüsste Sie nichts, da sei ich wohl falsch informiert. Sie wollte den Mietvertrag dann zu den Akten legen, doch ich sagte das der Mietvertrag dann so nicht gültig sei, trotz meiner Unterschrift. Ich zog wieder ab.

Nach Rücksprache mit dem Vermieter sagte er das die 100 Euro Nebenkosten eh ein wenig zu hoch sind. Im Jahre 2005 betrugen die Nebenkosten knapp unter 90 Euro, zur Sicherheit verlangt er aber etwas mehr um böse Überraschungen in der Jahresabrechnung zu vermeiden. Der Mietvertrag wurde abgeändert auf 56 Euro Nebenkosten und 44 Euro Heizkosten (wegen der Preissteigerung von Gas sei eh mit ein paar Euro mehr an Heizkosten zu rechnen). Jetzt sollte der Genehmigung nichts mehr in Wege stehen...

Pustekuchen!
Die ArGe nimmt den Mietvertrag so nicht mehr an. Zum einen glauben Sie das hier getrickst worden ist und zum anderen sei der erste Mietvertrag schon in den Akten und für Sie gültig weil von beiden Seiten unterschrieben. In den Akten deshalb weil bei der Verlängerung der Mietvertrag kopiert worden ist :-(
Auch wird befürchtet das die Nebenkosten zu gering im Mietvertrag angegeben ist und die ArGe bei der Abrechnung kräftig nachzahlen muß.
Nach langen Gespräch mit einen besser gelaunten Sachbearbeiter meinte er ich soll 1.) Ein Schreiben bringen wo bestätigt wird das der Mietvertrag ohne die Genehmigung keine Gültigkeit hat und 2.) Eine Kopie der Nebenkostenabrechnung bringen um die niedrigen Nebenkosten glaubhaft zu machen.

Kein Problem! Die geforderten Unterlagen habe ich eingeholt und abgegeben. Am nächsten Tag sollte ich dann vorbei kommen und die Genehmigung abholen.

Pustekuchen!
Am nächsten Tag hieß es dann folgendes: "Ich habe den Fall mit dem Teamleiter besprochen und er stimmt dem Umzug nicht zu, tut mir leid ich kann nichts mehr machen." Begründung: Ich habe den Mietvertrag vor Genehmigung unterschrieben.

Ich ziehe nun also in eine Wohnung ein die günstig genug ist, aber Sie wird trotzdem nicht genehmigt. Ich bekomme nun anstatt 343 Euro die mir zustehen nur 299 Euro. Außerdem wird mir der Umzugswagen nicht bezahlt.

Ich will nun Widerspruch einlegen, doch bevor ich das tue würde ich gerne Eure Meinung hören und vielleicht den einen oder anderen Tip.

Gruß,
Ax

Die Ägypter
23.10.2006, 18:51
Hallo AX,

*seufz*

da ist viel falsch gelaufen... dummerweise auch von deiner Seite... du musst einen Mietvertrag immer vor (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) Unterschrift zwecks schriftlicher Genehmigung vorlegen.

Dann erhält man eine schriftliche Bestätigung, dass der Mietpreis X für Wohnung in der Z-Straße, in XYZ-Ort ANGEMESSEN ist.

Und ohne diesen Schrieb in der Tasche zu haben, würde ich NIEMALS ein Mietverhältnis eingehen...

So - nun ist aber im Nachfeld einiges an Kommunikation gelaufen = aufpinseln, wann was von welchem SB in der Sache verlautbart wurde - Widerspruch einlegen darin die Sachlage ausführlichst ausformulieren, entsprechende Belege anbei... Sollen sie Widerspruchsbescheid auch negativ formulieren... musst du wohl klagen!

axsg
23.10.2006, 19:15
Tja...
Ich könnte doch jetzt vom Mietvertrag zurücktreten und dann einen neuen schreiben lassen, welchen ich dann halt noch nicht vorher unterschreibe.
Trotzdem wollen die den dann nicht genehmigen lassen :-(
Begründung: sprachloses Kopfschütteln

Die Ägypter
23.10.2006, 20:23
Tja...
Ich könnte doch jetzt vom Mietvertrag zurücktreten und dann einen neuen schreiben lassen, welchen ich dann halt noch nicht vorher unterschreibe.
Trotzdem wollen die den dann nicht genehmigen lassen :-(
Begründung: sprachloses Kopfschütteln

Ja - das könntest du - dann wiederum hast du vor Anmietung die ArGe gefragt... aber du musst auch fragen, ob sie einem Umzug überhaupt zustimmen....

Wenn du das so machen willst.... stelle schriftlichen Antrag auf Bestimmung der Angemessenheit durch die ArGe (mit neuem Mietvertrag in Kopie anbei!) - damit sie wiederum ggf. schriftlich ablehnen (was sie im Prinzip nur können wenn die Miete unangemessen hoch ist bzw. wenn sie dem Umzug an sich nicht zustimmen) und du Widerspruch etc. einlegen kannst....

Ich würde mit denen mündlich/fernmündlich nichts mehr zu regeln versuchen....

axsg
24.10.2006, 18:46
Huch... ich habe mir den aktuellen Bescheid mal genauer angeschaut.
Die zahlen ja doch auch ohne Zustimmung des Umzugs den vollen Mietpreis von 343 Euro. Nur den Umzugswagen und evtl. Nebenkostennachzahlungen muß ich nun selbst zahlen wegen meiner Dummheit.

Da drängt sich bei mir eine Frage auf:
Ich wohnte ja bisher in der zu großen Wohnung die nur bis zum max. Mietpreis bezahlt worden ist. Wie siehts denn mit den Heizkosten aus? Hätte die ARGE die nicht auch zahlen müßen? Wenn Ja, kann ich die noch nachträglich einfordern? Die Nebenkostenabrechnung müßte bald kommen wo genau drin steht wie hoch die tatsächlichen Heizkosten waren.

Gruß,
Ax

Die Ägypter
24.10.2006, 19:05
Heizkosten werden ja endgültig erst nach einer Abrechnungsperiode Dauer X ermittelt - bis dahin leistet die ArGe die Vorausszahlung, sofern diese angemessen ist - und das ist sie im Prinzip bis du einer Kostensenkungsaufforderung nicht erfolgreich nachgekommen bist...

Also... wenn die Nebenkostenabrechnung/Heizkosten für deine alte Wohnung eintrudelt und eine Nachzahlung fällig ist - Antrag stellen (formlos)... und lass dich nicht beirren, sie müssen schon deinen Einzelfall bewerten, ist z.B. das Haus ungenügend isoliert oder sind nur einfach verglaste Fenster vorhanden, ist deine Wohnung voll unterkellert etc. pp. können höhere Heizkosten noch angemessen sein und demzufolge auch eine Nachzahlung.

PS. Solltest du Guthaben erzeugt haben, gehört das natürlich auch der ArGe und muss gemeldet werden!