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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anmietung ohne Bescheinigung der Notwendigkeit


janinebln
15.08.2006, 16:07
noch mal eine frage für eine bekannte

sie (26) bekommt ALG2 hat eine tochter (4 jahre) und ist schwanger (ET ist der 25.09.06)

Sie ist aus ihrer 1 1/2 zimme rwohnung ausgezogen in eine 3 zimmer wohnung. Miete ist 1€ mehr wie sie dürfte. knapp 1 €.

Sie hat nicht vorher nachgefragt ob sie ausziehen darf (also ist fast das gleiche problem wie bei mir nur das ich falsche infos bekommen hatte naja ist jetzt ein anderes thema was einige schon kennen)

Sie ist also ausgezogen und das amt zahlt ihr nur die miete für die alte wohnung weil die neue NOCH nicht angemssen ist da sie nur zu zweit sind.

wie sieht es aus wenn ihr baby da ist, wird das dann neu berechnet und dann bekommt sie doch noch die volle miete? oder muß sie sich jetzt eine neue wohnung suchen weil sie mit ihren Geld nicht auskommt.

StephanK
15.08.2006, 16:24
Jedenfalls für den August wird kein Weg daran vorbei führen, dass sie nur die bisherige Miete bezahlt bekommt.
Für den September bin ich mir nicht sicher: Alg II wird ja immer für einen kompletten Monat berechnet und zu Monatsanfang bezahlt. Die Wohnung wird erst im Lauf des Septembers angemessen sein. Wenn die ARGE knickerig ist wird sie wohl nur für die letzten September-Tage den rechnerischen Anteil der Mietdifferenz für diese Tage zahlen - auch wenn das so was von schofel wäre :evil:

Jetzt noch 'ne neue Wohnung suchen und vor allem umziehen ist wohl außer Diskussion. Den August muss sie eben irgendwie überstehen und doch mit ihrem Geld auskommen - und dabei an anderen Dingen sparen, aber nicht am Essen! :-)

janinebln
15.08.2006, 16:27
danist gt


denn sie hatte es so verstanden das sie jetzt immer nur die ALTE miete bezahlt bekommt durch den umzug...

danke für die schnelle antwort. :D

Betroffener
15.08.2006, 16:50
Hallo Janine,

das ist jetzt die Frage.

Grundsätztlich wird ab dem 01.08.06 bei einem "nicht erforderlichen" Umzug nur die alte Miethöhe weitergezahlt - wenn das Amt nicht zugestimmt hat.

Sie ist also ausgezogen und das amt zahlt ihr nur die miete für die alte wohnung weil die neue NOCH nicht angemssen ist da sie nur zu zweit sind.

Diese Aussage stellt das aber in ein anderes Licht und bedeutet nach meiner Auffassung, dass das Amt den Umzug und die Wohnung akzeptiert hat, aber erst ab der Geburt die höhere Miete zahlen will. Ich hoffe sie hat das schriftlich!

P.s. Was ist aus Deinem Dilemma geworden? Was sagt die Beratungsstelle? Denn was bei Deinen Freundinnen geht, sollte eigentlich auch bei Dir funktionieren.

janinebln
18.08.2006, 16:25
nein leider hat sie das nicht schriftlich :wut:

weger mir,, also war bei der beratungsstelle und das jobcenter hat mich in einigen dingen auf gut deutsch ganz schön vera****.

haben jetzt ein wiederspruch eingelegt..bin also noch am warten. die waren aber sehr nett die leute bei der beratungsstelle und haben auch nur den kopf geschüttelt als sie meine "geschichte" hörten.

janinebln
23.10.2006, 20:41
es geht um das thema worüber ich hier schon mal geschrieben hatte

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=9353

so das kind ist nun da. das amt überniommt die neue miete nicht. sie hatte ja nichts schriftliches... nun hat sie eine mahnung bekommen von der hausverwaltung sie müsse zum 1.12.06 raus wenn sie bis dahin nicht die miete bezahlt

sie kann die miete aber nicht aus eigener tasche bezahlen sonst hat sie kaum was zu leben für sich und ihre 2 kinder.

sie war beim amt mit dem brief. amt sagt sie können nichts machen....was kann sie jetzt tun.
sie kann doch nicht auf der straße sitzen mit 2 kindern???

gibt es etwas was sie tun kann?? sie wird bestimmt nicht in der kurzen zeit eine neue wohnung finden.

Die Ägypter
23.10.2006, 20:52
Janine, ich habe die Themen mal zusammengeführt - bitte grundsätzlich keine neuen Threads eröffnen, wenn es inhaltlich um ein Thema geht.

Zur Sache... Deine Freundin bekommt wieviel für ihre neue Wohnung von der ArGe=?

Und wie hoch ist die Miete tatsächlich?

janinebln
24.10.2006, 15:35
hallo

erstmal sorry das ich nen neuen thread eröffnet hatte

also sie bekommt ihre alte miete bezahlt. das sind 240€

ihre neue miete beträgt 348,80

das sind so viel ich weiß 0,80 cent zu viel wie sie dürfte für 3 personen.

Die Ägypter
24.10.2006, 16:25
hallo

erstmal sorry das ich nen neuen thread eröffnet hatte

also sie bekommt ihre alte miete bezahlt. das sind 240€

ihre neue miete beträgt 348,80

das sind so viel ich weiß 0,80 cent zu viel wie sie dürfte für 3 personen.

ok... sie hat zwar vor dem Umzug nicht um die Bestätigung der Notwendigkeit des Umzuges gebeten und vermutlich auch vor Anmietung den Mietvertrag nicht vorgelegt...

Trotzdem haben sich mit der Geburt des Kindes ja die Verhältnisse geändert! Demzufolge kann nicht der alte Wert angesetzt werden - sie sollte also Widerspruch einlegen und sich einen Beratungshilfeschein von ihrem Amtsgericht besorgen um einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen (kostet ggf. noch 10 Euro zusätzlich), da sie Erziehungsgeld bekommt, wird eine Eilbedürftigkeit nicht gegeben sein, das bedeutet u.U. das sie bis Widerspruch ggf. abschlägig ist und sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen kann... muss sie die knapp 100 Euro aus dem Erziehungsgeld zusetzen... das wird leider zuzumuten sein (auch wenn man Erziehungsgeld sonst nicht zweckenfremden darf - so war es mindestens in BSHG-Zeiten) - vielleicht kann aber ein Rechtsanwalt hier genauere Info geben.

JodieFostersArmy
30.10.2006, 15:55
Also ich war heute mal auf dem Amt um mal zu fragen wie das abläuft wenn man in eine andere Wohnung ziehen möchte,die teurer ist...die Antwort war sehr ernüchternd.Die Beraterin meinte die Miete wird nur in der Höhe der jetztigen Miete übernommen...auf meine Frage hin, ob das Alg-Geld,wenn ich in einen anderen Berliner Bezirk ziehe,dann neu berechnet wird meinte sie "das sich daran auch nichts ändern würde"...also ich die Differenz selber zahlen muss...Die durchaus recht freundliche Dame, gab mir noch den Rat auf den Weg ,es mal zu einem Psychologen zu gehen,der würde mir vielleicht son Schrieb austellen welcher sagt das ich umziehen sollte...jetzt werde ich erst mal im Bekanntenkreis fragen ob nicht irgend jemand solch einen Doc kennt,vielleicht krieg ich ja sonen Jagdschein,mal schauen...

Gruss jfa