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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft? AN+Selbstständig, wer stellt Antrag?


Ramses
05.09.2005, 19:00
Hallo,

Ich lebe mit meiner Partnerin seit 8 Jahren zusammen. Ich habe mich selbstständig gemacht, da ich nicht auf Harz warten 4 wollte und 1 Jahr bewerben nichts gebracht hat. Das Geschäft entwickelt sich, jedoch tut es das langsam. Das bedeutet, dass ich bisher keine Entnahmen getätigt habe (GBR 2 Mann) und diesen Monat damit beginne. Ich entnehme erstmals 300 € (mein Geschäftspartner noch nicht). Meine Partnerin ist jetzt im Mutterschutz und bekommt dann nach 6 Wochen keinen Lohn mehr. Wie sollten wir es anstellen? Auf dem AA sagte man nur die Anträge gibts im Netz und wir sollten als Bedarfsgemeinschaft den Antrag stellen. Wir wollen ja nur, daß wir unseren Lebensunterhalt bestreiten können. Ich glaube, ich selbst hätte keinen Anspruch mehr, außer ich gebe das Geschäft auf, dann war aber alle Arbeit umsonst. (Hat mir das AA übrigens auch so lasch gesagt, bei meiner Frage nach flexibler Förderung von Jungunternehmen. Man sagte mir dann müssen sie Harz 4 beantragen. :patsch: anstatt die da mal nach den Zahlen Fragen und vielleicht mal prüfen, ob das Sinvoll ist...Hat die IHK doch auch am Anfang gemacht.
Denn alles was wir brauchen ist Zeit, denn es geht ja aufwärtz, eben nur langsam, und den Ausfall des Überbrückungsgeldes muss man ja auch verkraften.
Unsere Privaten Reserven sind vollständig erschöpft und wir müssen dringend was ändern. Wir geben bereits mein KFZ ab und ich fahre mit dem meiner Partnerin, da es sicherer ist und sie es im Babyjahr nicht braucht. Auch private Rentenversicherungen haben wir stillgelegt, aber das alles reicht nicht, wenn das Einkommen meiner Partnerin weg ist.
Wer hat da einen Tip, wie wir das angehen können?

mfg

Ramses

Betroffener
05.09.2005, 20:23
:welcome: Ramses,

besteht nicht vielleicht doch noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I ?

Auch wenn Du Dich mit Überbrückungsgeld selbständig gemacht haben solltest, bleibt Dir über einen Zeitraum von 4 Jahren ein eventuell vorhandener Restanspruch erhalten. Das würde ich ggf. überprüfen (lassen).

Denn ab 2005 betseht die Möglichkeit, diesen Restanspruch partiell abzurufen - sprich sich mal ein oder zwei Monate (auch als Selbständiger) arbeitslos zu melden und dann, wenn es wieder besser ausschaut mit den Aufträgen wieder abzumelden (habe ich auch gerade so gemacht).

Ansonsten kommt das altbekannte und beliebte Bedarfsgemeinschaften- und Einkommensanrechnungsabwehrspiel mit der ArGe auf Dich zu.

Ramses
08.09.2005, 11:41
ich habe noch 29 Tage Restanspruch. Und ja ich hatte Überbrückungsgeld.
Das ist ausgelaufen.
Worum es mir geht:
Dass ich meine privaten Lebenskosten finanzieren kann,
Man mir keine Arbeitsangebote schickt.

Denn Wenn ich aufgrund von Arbeitsangeboten in die ich gezwungen werde das Geschäft aufgeben muss, sind alle Chancen für die Zukunft weg, die bisherige Arbeit war umsonst und der Kollege wird mit hinuntergezogen. Ich habe mir einen Antrag geholt, und da mit dem Menschen gesprochen. Er meint dass ich als Selbstständiger auch ALG2 bekommen kann, ohne das Geschäft abmelden zu müssen, Ich weiß jetzt nur nicht ob die mich in irgend einen 1 € Job stecken, wenn ihnen danach ist und ich wegen sowas kurzfristigen und perspektivlosen das Geschäft beenden muss :-/
Wir schaffen ja sogar Arbeitsplätze, wenns besser läuft, zur Zeit wär nur ein Verkäufer auf Provisionsbasis drinnen, ist aber immer noch besser als nix, für die Zukunft denken wir werden wir noch Techniker und Verkäufer brauchen, wenn mehr Aufträge da sind.

mfg

Ramses

Betroffener
08.09.2005, 12:20
@Ramses,

Diese 29 Tage bleiben Dir über 4 Jahre (ab Erstbezug) erhalten und können sogar Tageweise abgerufen werden. Da die Höhe des ALG II bzgl. §24 befristet höher sein kann beim Wechsel von ALG I zu ALG II, sollte hier zumindest ein Tag aufgehoben werden, falls es innerhalb der 4 Jahresfrist doch noch zu einem dauerhaften ALG II Bezug kommen sollte.

Ich denke mal eher nicht, das es zur Vermittlung von Ein-Euro-Jobs oder sonstigen Massnahmen kommen wird. Das könnte auch über eine Eingliederungsvereinbarung geregelt werden. Dann hätte dieses Ding mal auch was Gutes.

Für viel schlimmer halte ich die ständige oder quartalsweise Nachweispflicht der "Bedürftigkeit" (Einkommensanrechnung) und den ganzen HickHack drum herum bei einem Selbständigen mit Partner.

Könnt ihr nicht jemanden einstellen, der vom Arbeitsamt gefördert wird?

Ramses
08.09.2005, 23:45
der müsste dann komplett gefördert werden, denn momentan reichts nicht mal für den eigenen unterhalt. So ein geförderter Mitarbeiter ist ja dann oft auch an Einstellungszeiten (4 Jahre oder so) gebunden. Wenns ein guter Verkäufer wär der das Geschäft gut belebt wär sowas sicher denkbar... der rentiert sich aber auch nur wenn er entsprechend umsatz generiert. Wenn ein guter Verkäufer das Geschäft anheizt, würde später sicher ein weiterer Techniker benötigt.


mfg

Ramses