Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freiwillige Kündigung
Guten Tag,
ich hab mal eine Frage:
Also erst meine Situation: ich fange am 1.8.2010 meine Ausbildung an, war bis Dezember 2009 bei der Agentur für Arbeits ausbildungssuchend gemeldet, habe in dem Monat gleichzeitig eine Ausbildung für 2010 und einen Minijob, den ich bis August machen kann, gefunden. Ich habe beides beim Arbeitsamt gemeldet und ich habe auch veranlasst, dass sie mein Profil löschen.
Jetzt habe ich seit März noch zusätzlich sozialversicherungspflichtig bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, dies jedoch nicht dem Arbeitsamt gemeldet, da ich ja weder Leistung von ihnen beziehe noch dort arbeitssuchend gemeldet bin!
Jetzt habe ich bei diesem Job freiwillig gekündigt und in der Kündigungsbestätigung der Firma steht jetzt, dass ich dem Arbeitsamt die Kündigung melden muss! Stimmt das? Die wissen da ja nicht mal, dass ich da gearbeitet habe, oder?
Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet!
Mit freundlichen Grüßen
Jasi
spaceman
18.06.2010, 12:08
Jetzt habe ich seit März noch zusätzlich sozialversicherungspflichtig bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet, dies jedoch nicht dem Arbeitsamt gemeldet, da ich ja weder Leistung von ihnen beziehe noch dort arbeitssuchend gemeldet bin!
Das würde ja quasi heißen du hast schwarz gearbeitet? Sozusagen. Auch wenn man keine Leistungen bezieht hätte man das der Agentur melden müssen, schon alleine damit man angemeldet ist.
Und man muss jede Kündigung der Agentur melden. In dem Fall wird es vermutlich Ärger geben weil es nicht gemeldet wurde, und man würde ne Sperre bekommen aufs ALG 1 wenn man es beantragen würde, weil man selbst gekündigt hatte.
Naja schwarz gearbeitet ja nicht, ich hab ja Steuern bezahlt! Bei der Zeitarbeit über LSK, bei dem Minijob die 2% Lohnsteuerpauschale!
Okay, das ist egal, ich brauch kein ALG 1, da ich noch nen Job habe und in 6 Woche meine Ausbildung anfange, sonst hätte ich ja nicht gekündigt ;)
Muss ich die Kündigung melden, wenn ich doch sich bin, dann ich 3 Jahre ein festes Gehalt hab? Weil ich kann doch jetzt nicht meine Kündigung melden, obwohl die nicht mal wissen, dass ich da gearbeitet habe, oder? Ich brauch doch nix vom Arbeistamt und hab auch noch nie was von ihnen bekommen...
danke für die Antwort!
mfg
spaceman
18.06.2010, 15:30
Trotzdem muss jede Tätigkeit der Agentur gemeldet werden, ob Leistungsbezug oder nicht.
Man müßte isch auch arbeitslos meldern wenn man keine Leistung bezieht, hier geht es auch um Beiträge für die spätere Rente.
Ich bin es nicht
18.06.2010, 15:34
hallo Jasi ..
Muss ich die Kündigung melden, wenn ich doch sich bin, dann ich 3 Jahre ein festes Gehalt hab? Weil ich kann doch jetzt nicht meine Kündigung melden, obwohl die nicht mal wissen, dass ich da gearbeitet habe, oder? Ich brauch doch nix vom Arbeistamt und hab auch noch nie was von ihnen bekommen...[/QUOTE]
du musst dem Arbeitsamt garnichts melden oder mitteilen wenn du von denen keine Leistungen beantragst !!!
@ spaceman ..
[QUOTE]Trotzdem muss jede Tätigkeit der Agentur gemeldet werden, ob Leistungsbezug oder nicht.
was soll das ?
ist jetzt das AA der Vormund für jederman ?
solange man von dem AA nichts beantragt , braucht man garnichts melden / mitteilen oder sonstiges !!!
okay dankeeschön!
Das ich das melden muss, hätte mich auch sehr gewundert, weil ich ja trotz Kündigung nicht arbeitslos bin...
und es hätte mich geärgert ;)
danke für die Hilfe!!
Greetz
Jasi
ratsuchende
19.06.2010, 06:27
Hallo,
natürlich mußt Du jetzt nichts melden, Du willst ja keine Leistungen beantragen. Daß du gearbeitet hast, wissen die ja sowieso, da ja Al-Beiträge gezahlt wurden.
Nur, wenn Du wider erwarten in nächster Zeit während der Ausbildung arbeitslos werden würdest, solltest du die Beschäftigung angeben, weil das evtl. die Leistungen erhöhen könnte. Die Eigenkündigung stellt hier kein Problem dar, weil Du ja bereits den Ausbildungvertrag in der Tasche hattest und von vornherein nur jetzt was dazu verdienen wolltest.
Also, viel Spaß bei der Ausbildung...
stummelbeinchen
21.06.2010, 21:31
Hallo,
mit diesem Passus sichern sich die AG ab, Dich informiert zu haben, dass Du Dich bei der Agentur rechtzeitig alo melden musst, um keine Nachteile zu erfahren. Das heißt aber nicht, dass Du Dich melden musst, wenn Du bspw. nahtlos in ein anderes Arbeits/Ausbildungsverhältnis übergehst oder allgemein Dich nicht bei der Agentur anmelden möchtest.
LG
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