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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zwecks Kündigung


Robert
05.09.2005, 21:05
Hallo

Eine Freundin von mir hat vor ca. 2 Wochen eine Arbeit in einer anderen Stadt aufgenommen.

Sie hat einen "freien Arbeitsvertrag". Sie erhält den Mindestlohn und hat nun das Problem, das sie sich jetzt da ne Wohnung nehmen muß, die nicht gerade billig sind.

Das weitere Problem ist, das sie mal 6, mal 10, und mal 12 stunden arbeitet. doch leider trifft das meistens nur auf 6 Stunden zu.

Und so hat sie ziemliche Probleme, alles dort zu finanzieren. ( Sie braucht Auto um Filialen außerorts zu erreichen).

Sollte sie sich am besten kündigen lassen?? oder wie macht man das??

Sie hat vorher eine Ausbildung gemacht. Steht ihr denn ALG oder ALG II zu??

gibt es bei ALG II auch eine Sperrzeit??


schonmal vielen dank für die beantwortung!

StephanK
05.09.2005, 21:33
:welcome: Robert,
was ist ein "freier Arbeitsvertrag"? Meinst Du einen frei ausgehandelten Vertrag oder dass sie als freie Mitarbeiterin oder Schein-Selbständige arbeitet?

Wenn sie sehr wenig verdient, käme zunächst mal Wohngeld als Unterstützung in Frage, eventuell aber auch ergänzendes Arbeitslosengeld II, denn dafür reicht ja eine Arbeitskapazität von drei Stunden täglich aus, die zumindest theoretisch gegeben wäre (praktisch würde es allerdings wohl schwierig).

Wenn sie diesen Job ernstlich aufgeben will, sollte sie in jedem Fall darauf achten, gekündigt zu werden und nicht selbst zu kündigen. Sanktion ist beim ALG II - anders als beim ALG I - keine Sperrzeit (weil man dann ja komplett auf dem Trockenen säße), sondern eine Absenkung der Regelleistung um 30 % für drei Monate.

Ob sie einen Anspruch auf ALG I hätte, kann ich nicht beurteilen; dazu müsste sie innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Robert
06.09.2005, 00:03
tja, soviel hab ich auch nicht gefunden, zwecks "freier Arbeitsvertrag".

Kenn das eigentlich auch nur wenn jemand selbstständig ist und so.

Soweit ich weiß, ist dort nur festegelegt, wieviel sie verdient pro stunde, und welche Probezeit sie hat.

Deshalb ist es auch schwer einzuschätzen, was für ein verdienst sie haben wird.


aber das mit dem zuschuss von wohngeld / alg II werd ich ihr sagen, das sie sich mal erkundigen soll.


danke für deine hilfe