PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Wohngeldanspruch


sirtalis-ocrim
21.06.2010, 22:09
Moin,
bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich selber bin gelernter Koch mit festem Einkommen ( habe gerade meine Ausbildung beendet und arbeite jetzt in einem festen Verhältnis.) und ziehe zum ersten siebten mit meiner Freundin in unsere erste gemeinsame Wohnung.
Meine freundin ist als arbeitslos gemeldet und derzeit auf der suche nach einem Ausbildunbgsplatz. Als Einkommen hat sie nur das Kindergeld was ihr Monatlich von der Mutter überwiesen wird.
Meine Frage ist nun ob Sie evtl. zumindest anteilich Wohngeld beantragen kann oder was ihr sonst noch so zustehen würde ?
Weil ich kann mit meinem Gehalt nicht wirklich zwei Menschen 2 Katzen und eine Wohnung finanzieren ohne jeden Cent fünfzig mal umdrehen zu müssen.

Mal ein paar Zahlen:

Einnahmen:
Mein Gehalt: Netto ca. 1200 €
Kindergeld ca. 160€

Macht zusammen: ca. 1360 €

Ausgaben:

Warmmiete: 530
Telefon/ Internet: 20
Strom: 40
GEZ : 20
Handy: 45
Also zusammen: 655

Macht also im Monat ca. 705 € zum leben mit 2 erwachsenen Personen und zwei Katzen, und das finde ich ein bisschen wenig!

Bei der Wohnung handelt es sich um eine 2 Zimmer wohnung mit ca. 69 m²

Also wenn ihr irgendwas wisst, und was uns bzw. meiner Freundin zustehen würde bitte posten.
Weil das Amt stellt sich quer und wirklich weiterhelfen konnte uns Niemand!!!
Und freiwillig sagt man da sowieso nichts.

Also bitte helft uns wenn ihr könnt.

Schönen Abend noch
Gruß Mirco

Petersburg
25.06.2010, 10:08
Strom nur 40 Euro?! Musst du nen günstigen Stromanbieter haben...:sensationell:

Strom nur 40 Euro?! Musst du nen günstigen Stromanbieter (http://www.flexstrom.de/) haben...:sensationell:

und den ich nun auch gefunden habe:)

sirtalis-ocrim
20.07.2010, 16:54
Servus,
warum ?
ist das denn zu wenig ?

Gruß Mirco

dragonflyer
20.07.2010, 20:30
Macht zusammen: ca. 1360 €

Ausgaben:

Warmmiete: 530
Telefon/ Internet: 20
Strom: 40
GEZ : 20
Handy: 45
Also zusammen: 655

Macht also im Monat ca. 705 € zum leben mit 2 erwachsenen Personen und zwei Katzen, und das finde ich ein bisschen wenig!



Also wenn ihr voll Hartz4 sein würdet, hättet Ihr an Regelsätze je Person 323€, macht zusammen 646€, davon müßtest Du noch abziehen Eure Fixkosten:
646€ - Telefon/ Internet: 20 - Strom: 40 - Handy: 45 = 541€ zum Leben mit allem drum und dran.
Die GEZ kann aussen vor bleiben, da im Falle von Hartz4 man davon befreit werden kann.

Die Warmmiete dürfte nicht angemessen sein mit 530€, die würde nur für ein halbes Jahr übernommen werden, in der Zeit müsstet Ihr also entweder in eine billigere Wohnung umziehen oder die Differenz zur angemessenen Miete auch noch aus dem überbleibenden Rest der Regelsätze zahlen.

Achso, bei Hartz4 würde das Kindergeld von der Freundin komplett angerechnet werden nach Abzug der 30€-Versicherungspauschale.

Freibetragsberechnung:
Netto 1200€, macht grob etwas unter 1800€ Brutto
Ersten 100€ sind frei
100-800€ sind 20% Freibetrag = 140€
Da keine Kinder vorhanden, Freibetragsberechnung nur bis 1200€
800-1200€ sind 10% Freibetrag = 40€
100 + 140 + 40 = 280€ Freibetrag
Netto 1200- 280€ = 920€ anrechenbares Einkommen.
Kindergeld 184 - 30€ Versicherungspauschale =154€ anrechenbares Kindergeld
920€ + 154€ = 1074 anrechenbares Gesamteinkommen
1074 - 646€Regelsätze = 428€ davon müßte man noch die Kosten der angemessenen Unterkunft abziehen.

Wenn überhaupt, dürfte nur minimalster Anspruch auf Wohngeld bestehen. Und beim Wohngeld wird vermutlich auch nicht die echte Miethöhe berücksichtigt, da sie mir sehr hoch für einen 2-Personenhaushalt erscheint.

aln-kenner
21.07.2010, 07:04
mir grummelt es wenn ich das alles lese...

Es wird kein Wohngeld geben, kurz und bündig.
Bei einem 2-Personenhaushalt, in einer Gemeinde mit Mietstufe VI (z.b München), wo jeweils 10% für KV, RV und Steuern abzuziehen wären, würde es Wohngeld maximal bis 1700€ Brutto geben.

Dies ist nach der günstigsten Prognose gegangen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass sirtalis-ocrim in einer Gemeinde mit Mietstufe VI wohnt.
Vermag daran liegen, dass NRW keine Gemeinde mit Mietstufe VI hat. Bonn und Bergisch Gladbach sind beispielsweise Gemeinden mit Mietstufe V.

Werbungskosten in der Höhe nachzuweisen wird "schwierig", denn 76€ werden eh berücksichtigt (AN-Pauschale). 100€ bräuchte er etwa als Differenz zwischen den beiden Bruttoeinkünften.

Miete würde es max. 468€ + 31 HK-Zuschuss (wie lange noch!) geben.

Alles in allem würde ich sagen es besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

dragonflyer
21.07.2010, 09:16
Die Freibetragsberechnung ist ähnlich dem Hartz4, teilweise sind Freibeträge da einfacher nachzuweisen und werden auch eher anerkannt.

Hier wird z.B. auch nicht genannt, wie weit der Weg zur Arbeit ist in km.

Habe auch geschrieben, dass Wohngeldanspruch eher schlecht aussieht.

aln-kenner
21.07.2010, 09:29
Die Freibetragsberechnung ist ähnlich dem Hartz4, teilweise sind Freibeträge da einfacher nachzuweisen und werden auch eher anerkannt.


Nein, die haben Absolut keine ähnlichkeit. Nehmen wir mal ein Einkommen über 400€, denn für Wohngeld muss man ja was mitbringen:

Bei Leistungen der Grundsicherung bekommst du entweder 100€ Pauschale oder höhere nachgewiesene Kosten (Werbungskosten), ebenso werden Sozi-Abgaben in gezahlter Höhe abgezogen, Steuern auch in gezahlter Höhe. Dann gibts noch die beiden Freibeträge 100-700€ 20% und 800-1200€ (respektive mit Kindern 1500€) 10%.

Beim Wohngeld gibt es die Werbungskosten, entweder den AN-Pauschbetrag, also 76,67€ oder höhere nachgewiesen Werbungskosten und je einen Freibetrag von 10 v.H. falls KV, RV oder Steuern gezahlt werden. Die richtigen Kosten bleiben außen vor.

Jetzt nehmen wir an, der Partner z.b. bekommt ALG I, Krankengeld o.ä.

Bei Leistungen der Grundsicherung werden diese um eine Pauschale von 30€ bereinigt.

Beim Wohngeld werden sie um eine Pauschale von 6 v.H. bereinigt.

Wo ist hier eine Ähnlichkeit, die Berechnungen sind Grundverschieden!