Forumadmin
24.10.2006, 03:02
Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 93/00
Keine Kfz-Steuerermäßigung für Oldtimer
Eine Steuerermäßigung für Schwerbehinderte kann nicht für ein Kfz gewährt werden, das als Oldtimer zugelassen ist.
Hintergrund:
Ein schwerbehinderter Oldtimer-Fahrer hat nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs keinen Anspruch
auf einen 50prozentigen Steuerrabatt auf die ohnehin günstige
Pauschalsteuer für Oldtimer.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte als Vorinstanz den doppelten Steuerbonus anerkannt.
Die BFH-Richter waren hingegen der Meinung, dass bei Oldtimer-Fahrern nicht die persönliche Mobilität im Vordergrund stehe,
sondern die Pflege eines Kulturguts.
Dies schließe eine Steuerermäßigung aus.
Aktenzeichen: VII R 93/00
Keine Kfz-Steuerermäßigung für Oldtimer
Eine Steuerermäßigung für Schwerbehinderte kann nicht für ein Kfz gewährt werden, das als Oldtimer zugelassen ist.
Hintergrund:
Ein schwerbehinderter Oldtimer-Fahrer hat nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs keinen Anspruch
auf einen 50prozentigen Steuerrabatt auf die ohnehin günstige
Pauschalsteuer für Oldtimer.
Das Finanzgericht Düsseldorf hatte als Vorinstanz den doppelten Steuerbonus anerkannt.
Die BFH-Richter waren hingegen der Meinung, dass bei Oldtimer-Fahrern nicht die persönliche Mobilität im Vordergrund stehe,
sondern die Pflege eines Kulturguts.
Dies schließe eine Steuerermäßigung aus.