Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Chef hat mich während Krankheit gekündigt
Hallo!
Ich bin total verzweifelt.
Heute hat mich mein Chef zuhause besucht, und mir die ordentliche Kündigung
(4 Wochen Frist) überbracht.
Ich bin zur Zeit krankgeschrieben.
Mein Vertrag läuft automatisch am 31.8.10 aus.
Nun hat er mich wg. betriblicher Gründen zum 20.Juli gekündigt.
Was soll ich tun?
Er darf mir doch gar nicht während einer Krankschreibung kündigen?
Bitte gebt mir Tips.
Danke
Sandra
Nun hat er mich wg. betriblicher Gründen zum 20.Juli gekündigt.Da es anscheinend ein Zeitvertrag war, muß die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung darin vereinbart worden sein. Ansonsten kann der Vertrag nicht vor Ende der Befristung gekündigt werden.
Was soll ich tun?Prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn macht und diese innerhalb von 3 Wochen auf Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht erheben.
Er darf mir doch gar nicht während einer Krankschreibung kündigen?Doch, darf er. Er darf nur nicht wegen Krankheit kündigen.
Hallo.
Im Vertrag stehen schon Kündigungsfristen. Nach der Probezeit 4 Wochen.
Aber ich habe doch einen Schwerbehindertenstatus.
Dieser wurde im Vorstellungsgespräch nicht gefragt.
Habe diesen auch nicht angegeben, da er mich bei der Büroarbeit
(habe Rheuma) nicht stört.
Hat mir so auch das Versorgungsamt gesagt (dass ich nichts sagen muß).
Mein Chef wollte mich einfach vor Ablauf des Vertages in 3 Monaten loshaben.
Deshalb begründet er es auf betrieblich.
Wir sind in der Firma ca. 15 Leute.
6 Vollzeitleute + ca. 9 Teilzeitleute.
Er möchte seinen Sohn für mich bringen (jetzt schon früher als nach Ablauf meines Vertrages!).
Mein Chef muß doch das Integrationsamt einschalten?
Wie stehen meine Chance???
Danke
sandra
Mein Chef wollte mich einfach vor Ablauf des Vertages in 3 Monaten loshaben.
Deshalb begründet er es auf betrieblich.
Wir sind in der Firma ca. 15 Leute.
6 Vollzeitleute + ca. 9 Teilzeitleute.
Er möchte seinen Sohn für mich bringen (jetzt schon früher als nach Ablauf meines Vertrages!).Also wenn er die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen ausspricht, dann kann er nicht gleich im Anschluß wieder jemanden einstellen.
Mein Chef muß doch das Integrationsamt einschalten?Dazu müßte er ja von Deinem Behindertenstatus wissen. Wenn er das nicht weiß, warum sollte er sich dann ans Integrationsamt wenden, bevor er kündigt ?
Wie stehen meine Chance???Für eine Kündigungsschutzklage m.E. nicht schlecht, um zumindest eine kleine Abfindung zu erstreiten. Der Job jedoch ist sehr wahrscheinlich weg, damit solltest Du Dich abfinden.
Hallo.
Es ist so.
Der Sohn vom Chef fängt eine Lehre an (am 1.9.).
Er soll schon vorher eingearbeitet werden.
Nun kommt es dem Chef recht, wenn er mich schon vor Ablauf
des Vertrages (31.8.10 bzw. Anfang August wg. Urlaub) losbekommt.
Es wird also schon früher ein Platz frei...
Vom Schwerbehindertenstatus weiß er natürlich noch nichts.
Würde Ihm das jetzt mit meinem Einspruch mitteilen.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Er hat mir zum 20.Juli gekündigt (Kündigung ist auf dem 22.Juni) ausgestellt. 4 Wochen kündigugsfrist.
Ich habe noch 15 Tage Urlaub.
Bin noch diese Woche krankgeschrieben.
Ich bin noch nie gekündigt worden?
Einfach am Montag in die Arbeit gehen?
Kann er mich in Zwangsurlaub schicken?
Oder kann ich mir den Urlaub auszahlen lassen?
Ich habe natürlich noch keinen neuen Job.
Bin aber schon auf Jobsuche.
Mir geht nicht nur über 1 Monatsgehalt ab, sondern kommt es auch
schlecht (beim Vorstellungsgespräch) wenn ich sage "ich bin gekündigt".
So hätte ich sagen können "ich bin im ungekündigten Arbeitsverhältnis".
Wie soll ich mich also verhalten????
Danke
sandra.. ist total fertig...
Vom Schwerbehindertenstatus weiß er natürlich noch nichts.
Würde Ihm das jetzt mit meinem Einspruch mitteilen.
Wie soll ich mich nun verhalten?Einen Einspruch gibt es in dem Fall nicht. Wenn Du gegen die Kündigung etwas unternehmen willst, bleibt nur die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung.
Einfach am Montag in die Arbeit gehen?Wenn Du nicht weiter krank geschrieben bist, dann mußt Du am Montag Deine Arbeitskraft anbieten und zur Arbeit erscheinen. Du hast aber auch Anspruch auf Freistellung, um Dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden, was Du auch am besten schonmal telefonisch machen solltest, auch wenn Du gerade krank geschrieben bist (falls noch nicht geschehen).
Kann er mich in Zwangsurlaub schicken?Auch das wäre möglich. Allerdings mußt Du da zustimmen.
Oder kann ich mir den Urlaub auszahlen lassen?Auch das wäre möglich, wohl finanziell aber eher die ungünstigere Lösung, weil Du die Urlaubsabgeltung dann versteuern müßtest.
Mir geht nicht nur über 1 Monatsgehalt ab, sondern kommt es auch
schlecht (beim Vorstellungsgespräch) wenn ich sage "ich bin gekündigt".Du hast Anspruch auf ein sofortiges Zwischenzeugnis. Es ist bei Vorstellungsgesprächen keine Schande zu sagen, daß man aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde.
Wie soll ich mich also verhalten????Umgehend einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren und das weitere Vorgehen durchsprechen.
philipp1991
22.06.2010, 17:22
Doch, darf er. Er darf nur nicht wegen Krankheit kündigen.
Was ist das den für ein schwach sinn ???, wie will den der Arbeitegeber in Beiweisen das er seine Krankheit nur vortäuscht.
Die Realität hat nix mit RTL oder Pro7 zu tun, wo denn der Arbeitgeber auf den kranken Arbeitnehmer einen Detektiv ansetzt vor alledem denn wenn er eh nur noch bis zum 31.08.2010 Angestellt ist.
Auch das wäre möglich. Allerdings mußt Du da zustimmen.
Denn wäre es kein Zwangsurlaub !!!
Du hast Anspruch auf ein sofortiges Zwischenzeugnis. Es ist bei Vorstellungsgesprächen keine Schande zu sagen, daß man aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wurde.Naja denkst du wirklich das er wirklich wenn er sich jetzt weigert zu gehen, das Zeugnis Anständig ausfallen wird ????
Hallo nochmals.
Danke für deine Hilfe.
Ich bin ganz hin und weg.
Mich hat der Chef ja zuhause "überfallen".
Mir etwas unter die Nase gehalten, was ich unterschreiben muß.
Eine Empfangsbestätigung sagte er.
War natürlich so nervös und zerstreut, dass ich nicht mehr genau weiß,
was ich da unterschrieben habe.
Eine Kopie habe ich auch nicht erhalten.
Ich hab mich natürlich gleich beim Amt gemeldet.
Habe eh am Montag einen Termin.
Das Amt wußte ja von mir, dass mein Vertrag nicht verlängert wird,
und ich am 1.9. arbeitssuchend bin.
Nun bin ich es schon ab 20.Juli...
Darf ich noch was fragen?
Ich habe zum Glück eine Rechtschutzversicherung.
Was erwartet mich jetzt?
-Ich lege innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung Einspruch ein.
Teile da auch mit, dass das Versorgungsamt zu fragen ist, da ich eine Schwerbehinderung habe.
-Ich gehe zur Arbeit, wenn ich wieder gesund bin.
-Wenn der Chef möchte, dass ich wieder heimgehe, soll er mir bezahlt frei geben????? Ich möchte meinen Urlaub ja nicht schon jetzt verbraten! Sondern erst zum Ende? Er darf mich also nicht in Zwangsurlaub schicken!
-Darf ich -in meiner Situation- einen 400E-Job annehmen? Muß ich das dem Chef sagen? Ich bekomme ja noch 4 Wochen Gehalt.
-Wie läuft eine solche Klage ca. ab??? Muß ich da vorsprechen? Der Chef auch? Habe vom Chef total Angst. Der ist ganz schlimm...
Danke
sandra
dragonflyer
22.06.2010, 17:39
Du gehst einfach mit Deinen Unterlagen(Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben) zum Arbeitgericht.
Der Rechtspfleger kann Dir da helfen, die Kündigungsschutzklage zu erheben.
Ob Dein Schwerbehindertenstatus Dir da hilft, bezweifle ich, da der Arbeitgeber nicht darüber von Dir informiert wurde.
Eine "betriebsbedingte" Kündigung während eines befristeten Arbeitsvertrages wird der Arbeitgeber schon sehr gut begründen müssen. Einfach nur was von betriebsbedingt reinzuschreiben reicht nicht.
Ansonsten empfehle ich mal Tante Google zu bemühen mit den Schlagworten Kündigung bei befristetem Arbeitsverhältnis, Kündigung während Krankheit.
spaceman
22.06.2010, 17:45
Denn wäre es kein Zwangsurlaub !!!
Naja denkst du wirklich das er wirklich wenn er sich jetzt weigert zu gehen, das Zeugnis Anständig ausfallen wird ????
Ein Zeugniss hat grundsätzlich immer "wohlwollend" zu sein, sonst könnte man da wieder klagen.
Das würde ich an der Stelle von Sandbau auch noch mit erstreiten.
Und man kann natürlich auch wegen Krankheit gekündigt werden, das wäre dann nicht mehr betriebsbedingt was hier ja eh nicht vorliegt, weil er ja nicht Personenbedingt gekündigt wird. Aber darum gehts ja gar nicht.
Man kann aber sehr wohl in während der Krankhiet gekündigt werden.
Hallo.
Schön, dass ich hier soviel Unterstützung bekomme.
Noch eines vorweg:
Mein Chef hat schoon vor der Kündigung mir die Arbeit zur Hölle gemacht.
Ich bin ja Teilzeitkraft (30h/Woche), und bin mit der ARbeit einfach nicht
fertig geworden.
Da hat er mich vor all den Kollegen zur S.. gemacht.
Da kam es zum Wortgefecht (ich hatte mich im Griff).
Er deutete da an, dass er nun meine "Einstellung" kenne.
Er wird darauf reagieren....
Ich habe aber nicht geglaubt, dass er mich noch vor Ablauf des Vertrages
in 3 Monaten kündigt.
Es geht ja nur um einen Monat!
Ich hätte das bis zum Schluss durchgezogen. Wirklich!
Doch kam mir die Krankschreibung in die Quere, was dem Chef nun
zur vorzeitigen Kündigung drängte.
Er glaubte wohl, ich würde mich bis zum Ende des Vertrages "krankschreiben" lassen oder so.
Wg Arbeitszeugnis:
Da ich ja nicht mal 1 Jahr dort war, brauche ich überhaupt ein zeugnis?
habe ich überhaupt Anspruch bei 11 Monaten?
Bin total vor den Kopf gestossen.
Voralle, weil mich der Chef zuhause überfallen hat.
Weiß gar nicht mehr, was ich da unterschrieben habe...
Danke
sandra
Was ist das den für ein schwach sinn ???, wie will den der Arbeitegeber in Beiweisen das er seine Krankheit nur vortäuscht.Das muß er gar nicht. Eine Kündigung ist jederzeit möglich, egal ob krank oder nicht.
Bitte achte auf Deine Wortwahl und Deine Schreibweise. Wenn Du andere Quellen für Deine Beiträge und Auffassungen hast, dann weise bitte zumindest darauf hin.
Denn wäre es kein Zwangsurlaub !!!Okay, das wäre dann Freistellung. Ist aber auch nicht so wichtig hier.
Naja denkst du wirklich das er wirklich wenn er sich jetzt weigert zu gehen, das Zeugnis Anständig ausfallen wird ????Naja, zumindest macht es Sinn, sich schnellstens ein angemessenes Zwischenzeugnis zu erkämpfen, denn dann kann das Arbeitszeugnis ja nicht anders ausfallen.
War natürlich so nervös und zerstreut, dass ich nicht mehr genau weiß,
was ich da unterschrieben habe.Das wäre aber wichtig zu wissen! Fordere eine Kopie davon, notfalls läßt Du Dir Deine Personalakte zeigen. Dazu ist Dein Chef verpflichtet.
Ich habe zum Glück eine Rechtschutzversicherung.
Was erwartet mich jetzt?Sehr gut. Anwalt aufsuchen!
-Ich lege innerhalb von 3 Wochen gegen die Kündigung Einspruch ein.
Teile da auch mit, dass das Versorgungsamt zu fragen ist, da ich eine Schwerbehinderung habe.Nein, keinen Einspruch! Dein Anwalt erhebt Klage beim Arbeitsgericht. Ich fürchte auch, die Schwerbehinderung nützt Dir nichts, weil Du den Chef hättest informieren müssen.
-Wenn der Chef möchte, dass ich wieder heimgehe, soll er mir bezahlt frei geben?????Wenn er Dich nachweislich nach Hause schickt, dann muß er die Zeit auch bezahlen (Annahmeverzug).
Ich möchte meinen Urlaub ja nicht schon jetzt verbraten! Sondern erst zum Ende? Er darf mich also nicht in Zwangsurlaub schicken!Er darf Dich z.B. bis zum Ende freistellen und Deinen Urlaub auf die Freistellung anrechnen. Das muß er aber schriftlich machen.
-Darf ich -in meiner Situation- einen 400E-Job annehmen? Muß ich das dem Chef sagen? Ich bekomme ja noch 4 Wochen Gehalt.Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn der Job nicht in derselben Branche ist und Deine Hauptarbeit nicht beeinträchtigt, darfst Du einen Minijob annehmen.
-Wie läuft eine solche Klage ca. ab??? Muß ich da vorsprechen? Der Chef auch? Habe vom Chef total Angst. Der ist ganz schlimm...Zunächst reicht Dein Anwalt die Klage ein und dann gibt es innerhalb einer kurzen Zeit (meist innerhalb von 6 Wochen) einen Güteverhandlungstermin, wo alle Parteien erscheinen und versucht wird, eine Einigung zu treffen. Erfolgt keine Einigung, wird innerhalb von 6 Monaten ein Kammertermin anberaumt. In der Zwischenzeit macht das Gericht schriftliche Auflagen an beide Parteien mit Fristsetzung, zu denen Stellung zu nehmen ist. Im Kammertermit wird meist eine Entscheidung getroffen. Wenn ein Vergleich nicht möglich ist, wir ein Urteil gefällt.
Man kann aber sehr wohl in während der Krankhiet gekündigt werden.Ja, kann man. Aber dann wird es schwieriger, die Rechtmäßigkeit der Kündigung durchzusetzen.
Wg Arbeitszeugnis:
Da ich ja nicht mal 1 Jahr dort war, brauche ich überhaupt ein zeugnis?
habe ich überhaupt Anspruch bei 11 Monaten?Anspruch hättest Du auch bei nur einem Monat oder weniger! Benötigen wirst Du das Zeugnis bei Bewerbungen, um den Zeitraum Deiner Tätigkeit und Deine Tätigkeiten selbst belegen zu können. Das solltest Du auch dem Anwalt sagen, daß er das gleich mit der Kündigungsschutzklage einfordern soll.
Wir hatten das gesamte Thema schon einmal durchgekaut, deshalb nur die "Kopie" meiner damaligen Antwort:
2. Kündigt Dir der AG, mußt Du ihn innerhalb von drei Wochen von Deiner Schwerbehinderung unterrichten:
Zitat:
In einem in der aktuellen Ausgabe der NZA (2008, 1055) veröffentlichten Urteil hat das BAG sich erneut zum Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen geäußert. Seit einigen Jahren umstritten war insbesondere die Bedeutung des § 4 Satz 4 KSchG, wenn der Arbeitgeber es unterlassen hatte, die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen. Zwei Fallgruppen unterscheidet der 2. Senat nunmehr:
- War dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. dessen Gleichstellung bei Ausspruch der Kündigung bekannt, und hat er es dennoch unterlassen, die nach § 85 oder § 91 SGB IX erforderliche Zustimmung des Integrationsamts einzuholen, läuft wegen § 4 Satz 4 KSchG keine Klagefrist. Der Arbeitnehmer kann die Unwirksamkeit der Kündigung bis zur Grenze der Verwirkung (§ 242 BGB) gerichtlich geltend machen.
- War dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung dagegen nicht bekannt, muss der Arbeitnehmer in zweifacher Hinsicht aktiv werden: Er muss erstens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung seinen Arbeitgeber über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch unterrichten und zweitens innerhalb derselben Frist Kündigungsschutzklage erheben. § 4 Satz 4 KSchG findet in diesem Fall keine Anwendung. Handelt der Arbeitnehmer wie beschrieben, wird seine Kündigungsschutzklage Erfolg haben, weil es an der Zustimmung des Integrationsamts fehlt. Unterlässt der Arbeitnehmer dagegen die Mitteilung und/oder die Klageerhebung, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).
Quelle: http://blog.beck.de/2008/10/07/bag-zum-sonderkundigungsschutz-fur-schwerbehinderte-menschen
stummelbeinchen
22.06.2010, 19:58
Hi,
aber wo soll er denn von Deinem Schwerbehindertenstatus wissen? Wenn Du den nicht genannt und dieser auch nicht für die Beschäftigung notwendig war, kannst Du meines Erachtens jetzt nicht darauf bestehen.
Ich glaube auch, dass diese Fragen seitens des AGs im Vorstellungsgespräch nicht gestellt werden darf.
Aber frag das Integrationsamt, mal sehen, was die sagen.
LG
Wenn die jetzt elf Monate deine einzige Arbeitszeit ist, bekommst du ja nicht mal Arbeitslosengeld I
Nein, AG muß nicht informiert sein und ja, sie kann/muß zum Integrationsdienst - steht im zweiten Absatz.
stummelbeinchen
22.06.2010, 22:13
Also kommt ja selten vor, aber jetzt hab ich mal ein Herz für den AG:
Das find ich jetzt unfair. Der AG weiß noch nicht mal, dass er vor der Kündigung um Erlaubnis fragen muss und soll sich trotzdem dran halten?
Als SB hast Du doch auch mehr Urlaubsanspruch (glaub ich zumindest), hast Du den denn eingefordert?
LG
Das find ich jetzt unfair. Der AG weiß noch nicht mal, dass er vor der Kündigung um Erlaubnis fragen muss und soll sich trotzdem dran halten?Das wäre einer Schwangerschaft gleichzusetzen. Die Frage danach darf im Vorstellungsgespräch belogen werden und auch bei Bekanntgabe nach einer Kündigung würde der besondere Kündigungsschutz greifen. Einziger Unterschied: Die Schwerbehinderung bestand schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Wenn also innerhalb einer Frist die Schwerbehinderung bekannt gegeben wird (in der Klageschrift wäre da m.E. ausreichend), könnte die Kündigung durchaus unwirksam sein.
Klar ist das unfair. Aber manchmal muß auch mal ein Arbeitnehmer einen Trumpf im Ärmel haben :)
@stummelchen
Wenn ein AN seine Schwerbehinderung nicht angibt, kann er/sie natürlich auch nicht den Urlaub für Schwerbehinderte einfordern - oder aber andere Rechte, wie besondere Pausenregelungen etc.
Insofern hebt sich die Unfairness ja auch wieder ein Stückchen auf.
Gruß, T.:)
hallo,danke für eure hilfe.
da ich nicht schlafen kann, sind mir noch ein paar fragen eingefallen.
zur schwerbehinderung:
ich habe natürlich keine vorteile wie extraurlaub eigefordert.
möchte doch ganz normal behandelt werden.
aber wie soll ich mich nun am montag verhalten.
bin ja noch die woche krankgeschrieben.
darf ich was von der vorzeitigen kündigung den kollegen was sagen?
was darf der chef mit mir machen? ich biete ja meine arbeitskraft an.
da ich ja keine 4 wochen urlaub habe, muß ich ja zur arbeit gehen.
gehe ich nicht, kündigt er mir sogar fristlos?
warum tut einer sowas, um sich 4 wochen gehalt (teilzeitgehalt)
zu sparen? vertrag wäre ja eh in 2 monaten ausgelaufen.
er begründet es in der kündigung mit betrieblichen gründen.
aber was kann es für einen wichtigen grund geben, mich 4 wochen
vorher rauszuschmeissen?
die firma ist zwar klein, doch geht es ihr gut. der chef wird dies zwar abstreiten.
außerdem wird meine stelle sicher wieder besetzt.
vor mir waren auf dieser stelle bereits 5 leute in 4 jahren...
er hat meine vorgänger also nie übernommen bzw. hat das arbeitsverhältnis
nie länger als 6-12 monate gedauert.
ich überleg den ganzen tag schon, wie ich mich nun verhalten soll.
möchte ja einen guten abgang bei den kollegen.
hatte mit diesen ja keinen stress. und mir ist es schon wichtig, mit erhobenem haupt die firma zu verlassen.
ich hab mir ja nix böses zuschulden kommen lassen.
außer, dass ich halt ein paar mal krank war.
und das ist wohl der grund. mein chef glaubte wohl, ich hätte die letzten
2 monate krank gemacht...
aber so eine bin ich nicht. ich hätte das ganze bis zum vertragsende ordentlich durchgezogen.
oder soll ich mich weiterhin krankschreiben lassen. mein arzt würde das verstehen. bin eh total verängstlicht. mir wurde die kündigung ja zwischen tür und angel überbracht. ohne ein ordentliches gespräch. privat zuhause!
hab hier keine erfahrungswerte. bin noch nie gekündigt worden.
alg1 bekomme ich zum glück 12 monate lang.
was soll ich tun....grübel... anwalt ist klar. aber was ist am montag???
danke
sandra
aber wie soll ich mich nun am montag verhalten.
bin ja noch die woche krankgeschrieben.
Mache Deine Arbeit und lasse Dir nichts anmerken.
darf ich was von der vorzeitigen kündigung den kollegen was sagen?Das mußt Du selbst entscheiden. Wahrscheinlich werden die es schon wissen.
was darf der chef mit mir machen? ich biete ja meine arbeitskraft an.Sorry, aber wie ist die Frage gemeint ? Er darf Dir die Arbeit nicht verweigern.
da ich ja keine 4 wochen urlaub habe, muß ich ja zur arbeit gehen.
gehe ich nicht, kündigt er mir sogar fristlos?Das wohl nicht gleich, aber er könnte abmahnen, was wiederum Auswirkung beim ALG hätte.
warum tut einer sowas, um sich 4 wochen gehalt (teilzeitgehalt)
zu sparen? vertrag wäre ja eh in 2 monaten ausgelaufen.Vielleicht um genau dieses Gehalt einzusparen ?
er begründet es in der kündigung mit betrieblichen gründen.
aber was kann es für einen wichtigen grund geben, mich 4 wochen
vorher rauszuschmeissen?Dann muß er Dich weiter beschäftigen und wenn ihm das nicht zugemutet werden kann, muß er dafür zahlen in Form einer Abfindung. Das ist aber Sache des Gerichts, darüber zu entscheiden.
oder soll ich mich weiterhin krankschreiben lassen. mein arzt würde das verstehen. bin eh total verängstlicht.Wie Du es schilderst, bist Du doch sowiso in einer Mobbing-Situation. Mobbing ist ein Krankheitsbild und wenn Du darauf krank geschrieben werden kannst, ist das sicher nicht von Nachteil, um weiterem Stress zu entgehen.
Hallo Step,
vielen Dank für deine Hilfe bzw. die Hilfe hier im Forum.
Mir ist über Nacht noch eine Frage eingefallen.
Konnnte ja eh nicht schlafen.
Mein Chef hat mich ja mit 4-Wochen-Frist gekündigt.
Diese Woche bin ich noch krankgeschrieben.
Evtl. auch noch nächste Woche.
Wenn mir das Ganze lt. meinem Arzt nicht mehr zumutbar (Mobbing etc.)
ist, werde ich wohl 4 Wochen krankgeschrieben.
Ich hätte keine Möglichkeit meinen ganzen Urlaub (16 Tage + 19 Überstunden) zu nehmen.
Da ich nach der Kündigungsfrist in ALG1 rutsche bekomme ich ja zumindest
diese Unterstützung.
Meine Frage:
-Was passiert mit meinem nicht genommenen Urlaub + Überstunden?
-Was passiert,wenn die Kündigung rückwirkend für ungültig erklärt wird?
(Für den restliche Zeit bis zum Auslauf des Vertrages, wo ich ja bereits ALG1 erhalten habe).
Wird mir mein Urlaub ausbezahlt? Oder sogar an das ALG1 angerechnet?
Ich habe meinen Urlaub so geplant, dass ich diesen komplett zum Ende meines Zeitvertrages nehmen wollte.
Dies geht ja jetzt durch die vorzeitige Kündigung bzw. Krankheit nicht mehr.
Vielen Dank für die Hilfe.
Sandra
Meine Frage:
-Was passiert mit meinem nicht genommenen Urlaub + Überstunden?Das muß Dir alles ausgezahlt werden.
-Was passiert,wenn die Kündigung rückwirkend für ungültig erklärt wird?Dann müßtest Du ab dem Zeitpunkt der Feststellung wieder zur Arbeit antreten und bekommst die gesamte Zeit rückwirkend bezahlt. Gehe aber davon aus, daß dies nicht passiert, denn wenn Du Klage erhebst, kannst Du ein gestörtes Vertrauensverhältnis geltend machen (was Dein Chef wohl auch tun wird) und bestenfalls wird der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Zeitvertrages festgestellt.
(Für den restliche Zeit bis zum Auslauf des Vertrages, wo ich ja bereits ALG1 erhalten habe).Dein Anspruch würde rückwirkend korrigiert werden müssen.
Wird mir mein Urlaub ausbezahlt?Kommt auf die Entscheidung des Gerichts an. Das kann man da schon vereinbaren.
Oder sogar an das ALG1 angerechnet?Wenn Du den Urlaub auszahlen läßt, ruht für die Anzahl der Urlaubstage Dein ALG I-Anspruch. Eine Anrechnung ausgezahlter Überstunden erfolgt nicht.
Hallo.
Jetzt bin ich immer mehr und mehr informiert.
Aber wie könnte das in der Praxis aussehen?
Ich weiß, keiner ist Hellseher.
Aber mein Fall (Chef kündigt mir ja 1 Monat vor Ablauf des Zeitvertrages)
sollte doch ein leichter sein.
Mein Chef möchte sich einfach nur 1 Monat Gehalt sparen.
Sein betrieblicher Grund ist vorgeschoben, da er mich ja nicht wegen
verhaltens bzw. gesundheitlichen Gründen kündigen kann.
Wenn ich also Kündigungsschutzklage einreiche, sind die 4 Wochen
Kündigugsfrist längst vorbei.
Auch kann ich meinen gesamten Urlaub ja nicht nehmen, da ich noch krankgeschrieben bin.
Kostet mich die Klage etwas?
Was ist, wenn ich den Fall verliere? Kann ich in Revision gehen?
Mein Arbeitgeber wird alles versuchen, um jeden Cent zu sparen.
Reden kann man mit diesen nicht.
Er hat ja schon 5 Kollegen vor mir so rausgeekelt...
Danke
sandra
Also, eine betriebsbedingte Kündigung hat nichts mit verhaltens- oder gesundheitlichen Gründen zu tun, sondern mit veränderungen im Betrieb, die er nachweisen muß, um die Kündigung zu rechtfertigen. Ich denke, es hat wenig Sinn, hier laienhaft herumzuspekulieren, sondern gehe zum Integrationsfachdienst und sprich dort mit Fachleiten.
Sein betrieblicher Grund ist vorgeschoben, da er mich ja nicht wegen
verhaltens bzw. gesundheitlichen Gründen kündigen kann.Doch, er kann auch ganz ohne Grund kündigen. Es kommt halt darauf an, was er im Streitfall bereit ist zu zahlen.
Kostet mich die Klage etwas?In der ersten Instanz fallen ausßer den eigenen Kosten und auslagen für beide Seiten keine weiteren Kosten an.
Was ist, wenn ich den Fall verliere? Kann ich in Revision gehen?Bis dahin ist ein langer Weg. Die Gerichte sind stets bemüht in der ersten Instanz eine Lösung zu finden und das klappt auch meistens.
Mein Arbeitgeber wird alles versuchen, um jeden Cent zu sparen.
Reden kann man mit diesen nicht.Na dann wird es zeit, daß das Gericht mal mit ihm redet und er mal aus sowas lernt.
Jetzt mach Dich da nicht verrückt. Am besten kontaktiertst Du noch heute einen guten Anwalt für Arbeitsrecht und vereinbarst einen Termin.
Hallo.
So, schön langsam hab ich den Schock von Gestern verdaut.
Einen 1-Jahresvertrag, welcher automatisch ausläuft und nicht verlängert wird, wg. betrieblichen Gründen bereits nach 11 Monaten zu kündigen, finde ich ja komisch... Naja, wenn sich der Chef halt den 1 Monat sparen möchte, dann soll er das gerichtlich erstreiten...
Ich hätte aber noch eine Frage:
Ich werde meinen Chef von meiner Schwerbehinderung morgen informieren.
Lt. Integrationsamt, habe ich nichts falsch gemacht. Ich mußt dem Chef es nicht sagen. Meine Schwerb. hindert mich im Büro nicht.
Habe aber die Befürchtung, dass er dies in der ganzen Firma erzählt und mich als "Lügner" hinstellt...
Jetzt muß der Chef erstmals die Kündigung zurücknehmen und beim Integr.amt die Zustimmung einholen.
Wenn diese zustimmt, kann er mir kündigen...
Aber dann ist der Vertrag ja eh schon abgelaufen... (läuft bis 31.8. und ich gehe ab 6.8. in Urlaub bis Ende August).
Ich frage mir nun, was soll das Ganze?
Ich werde am Montag wieder zur Arbeit gehen. Bin zwar noch nicht ganz gesund, aber mein Kollege möchte in Urlaub gehen.
Was ist, wenn mich der Chef in Zwangsurlaub schicken möchte?
Ich möchte aber nicht, da ich ja den Urlaub ab 6.8. nehmen möchte!
Wenn mich der Chef trotzdem heimschickt (nicht auf Urlaub), welche Bestätigung brauche ich dann von Ihm? Er stellt micht frei, und bezahlt weiterhin mein Gehalt!? Das glaube ich nicht. Er möchte natürlich sparen sparen sparen...Unbezahlten Urlaub nehme ich nicht.
Ich halte das schon noch bis zu meinem Urlaub am 6.8. durch...
Ich habe Probleme mit dem Zeitraum der Kündigung.
Er hat mir ja zum 20.7. gekündigt. Aber gegen diese werde ich ja wg. Schwerbehinderung klagen. Er muß diese Kündigung zurücknehmen.
Dann würde mein Vetrag ja wieder bis zum 31.8. laufen...
Und dann würde ich ja erst ab 6.8. in Urlaub gehen!
Und nicht schon vorher wie es der Chef möchte... Dann habe ich im
August ja keinen Urlaub mehr!
PS: Ich habe meinen Urlaubsantrag schon vor Wochen abgegeben...
Was meint Ihr? Wie ist das mit dem Urlaub bzw. Kündigungsfrist...
Danke
Sandra
Ich werde meinen Chef von meiner Schwerbehinderung morgen informieren.Wer hat Dir denn dazu geraten? Es reicht doch, wenn er das durch die Klageschrift erfährt. Die Kündigung wird er nicht zurücknehmen, dazu ist er nicht verpflichtet. Daß ihm ggf. Strafen und Sanktionen drohen, ist eine andere Baustelle.
Habe aber die Befürchtung, dass er dies in der ganzen Firma erzählt und mich als "Lügner" hinstellt...Da mußt Du drüber stehen. Jeder hätte wohl so gehandelt und die Kollegen würden das verstehen.
Was ist, wenn mich der Chef in Zwangsurlaub schicken möchte?Trenne Dich von diesem Gedanken. Wenn er Dich nach Hause schicken will und Dir eine bezahlte Freistellung nicht bestätigt, bleibst Du dort und bietest Deine Arbeitskraft an. Wenn er diese nicht annimmt, ist er selbst Schuld und muß Dich auch bezahlen (Annahmeverzug).
Ich möchte aber nicht, da ich ja den Urlaub ab 6.8. nehmen möchte!Lass` Dich doch weiter krankschreiben, wenn möglich. Das macht doch die wenigsten Probleme.
Wenn mich der Chef trotzdem heimschickt (nicht auf Urlaub), welche Bestätigung brauche ich dann von Ihm?Siehe oben. Ohne Bestätigung einer bezahlten Freistellung gehst Du nicht nach Hause.
Ich habe Probleme mit dem Zeitraum der Kündigung.
Er hat mir ja zum 20.7. gekündigt. Aber gegen diese werde ich ja wg. Schwerbehinderung klagen. Er muß diese Kündigung zurücknehmen.Das muß er nicht. Siehe oben.
PS: Ich habe meinen Urlaubsantrag schon vor Wochen abgegeben...Hast Du da eine schriftliche Genehmigung ? Wenn ja, dann ist der Antrag solange gültig, bis Dein Chef ihn widerruft.
Jetzt geh` doch zum Anwalt und lasse Dich beraten. Alles Andere ist doch nur Spekulation. Lasse es auf Dich zukommen. Von der Behninderung würde ich noch nichts erzählen.
Wer hat Dir denn dazu geraten? Es reicht doch, wenn er das durch die Klageschrift erfährt. Die Kündigung wird er nicht zurücknehmen, dazu ist er nicht verpflichtet. Daß ihm ggf. Strafen und Sanktionen drohen, ist eine andere Baustelle.
Hey Step,
mach Dir doch mal die Mühe, andere Antworten auch zu lesen...dreht sich alles im Kreis und ist wenig hilfreich, außer man liebt Endlosthreads....(ist nicht bös gemeint)
also zum nocheinmalsten (copy and paste)
War dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung dagegen nicht bekannt, muss der Arbeitnehmer in zweifacher Hinsicht aktiv werden: Er muss erstens innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung seinen Arbeitgeber über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch unterrichten und zweitens innerhalb derselben Frist Kündigungsschutzklage erheben. § 4 Satz 4 KSchG findet in diesem Fall keine Anwendung. Handelt der Arbeitnehmer wie beschrieben, wird seine Kündigungsschutzklage Erfolg haben, weil es an der Zustimmung des Integrationsamts fehlt. Unterlässt der Arbeitnehmer dagegen die Mitteilung und/oder die Klageerhebung, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).
Quelle: http://blog.beck.de/2008/10/07/bag-zum-sonderkundigungsschutz-fur-schwerbehinderte-menschen (http://blog.beck.de/2008/10/07/bag-z...derte-menschen)
Natürlich muß sie den AG informieren...
Sorry Ophelia, das hatte ich wirklich überlesen. Ich liebe keine Endlosthreads, aber was soll man tun, wenn immer wieder neue Fragen gestellt werden ?
Dein Link funktioniert leider nicht :cry:
Liebe(r) Step,
ja, habe ich auch gerade festgestellt, aber das wird daran liegen, dass ich meine damalige Antwort einfach - aber angekündigt - reinkopiert hatte, da Sandbau immer wieder ähnliche oder gleiche Fragen stellt(e) und auch nicht wirklich Antworten liest. Da sie aber mittlerweile meine - gefundene - Auskunft vom Integrationsbüro bestätigt bekam, hat sich dies wohl auch erledigt.
Liebe Grüße
Ophelia
Hallo.
Ich schon wieder.
Hab mit dem Integrationsamt gesprochen.
Die sagen, dass man die Schwerbehinderung bei Erhalt der Kündigung
dem AG sofort melden muß. Sp. in 3 Wochen. Aber besser gleich.
Jetzt hab ich vom Kollegen erfahren, dass der Chef angeblich verreist sei.
Angeblich für über eine Woche.
Sonst verreist der Chef nie...
Ich werde dem Chef einen Brief schicken.
Mal schauen, ob er eine Vertretung hat.
Hoffentlich behandelt die Vertretung (kann nur jemand vom Büro sein...)
das Ganze vertraulich...
Wie würdet Ihr es machen?
Lt. Integr.amt muß ich ihn jetzt schon rechtzeitig sagen, damit der ja
die Zustimmung einholen kann..
danke
sandra
Wie würdet Ihr es machen?
Lt. Integr.amt muß ich ihn jetzt schon rechtzeitig sagen, damit der ja
die Zustimmung einholen kann..Wenn der Chef verreist ist, dann muß ihn ja jemand vertreten können. Setze ein an ihn gerichtetes Schreiben auf, in dem Du Dein Anliegen mitteilst. Suche Dir einen Zeugen, der dabei ist, wenn Du das Schreiben in den Briefumschlag legst (nicht daß er hinterher behauptet, der Umschlag wäre leer gewesen) und schicke das Schreiben unbedingt per Einschreiben mit Rückschein zum Arbeitgeber.
Das kannst Du aber auch alles den Anwalt machen lassen! Der bekommt dafür sogar Geld. Du warst doch wohl inzwischen hoffentlich beim Anwalt ?
Snoopy04
24.06.2010, 18:01
Hallo Sandra,
ich denke, die Arbeitsstelle kannst Du sowieso abschreiben oder würdest Du nach Deinen Schilderungen dort unbedingt weiterarbeiten wollen? Ich hatte auch mal eine Stelle auf welcher alle meine Vorgänger nur kurz waren. Leider habe ich das zu spät mitbekommen sonst hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Es ist meistens etwas dran, wenn das Personal häufig wechselt.
Würdest Du nur wegen der Kollegen noch die restliche Zeit weiter arbeiten gehen? Oder wäre es Dir sehr unangenehm krankgeschrieben zu werden? Mobbing ist ja ziemlicher Stress und kann einen total fertig machen.
Sieh zu, dass Du für Dich das Beste aus der Situation herausholst. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, welche die Anwaltskosten abdecken würde? Dann ruf dort an, hol Dir die Zusage für die Kostenübernahme, geh zu einem guten Anwalt für Arbeitsrecht und überlasse den "Schreibkram" den Anwälten.
Nutze die Zeit, die Du jetzt hast, um Dir einen neuen Job zu suchen. Wegen des Arbeitszeugnisses - klar hast Du Anspruch darauf. Versuche mal auszuhandeln, dass sie reinschreiben, dass das Arbeitsverhältnis befristet war. Es muss ja nicht unbedingt drinstehen, dass sie Dich gekündigt haben.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du bald etwas Neues findest. Viel Erfolg.
Liebe Gruesse
Snoopy
Hallo zusammen,
jetzt hätte ich noch eine wirklich letzte Frage an euch.
Ich gehe am Montag zur Arbeit, obwohl ich weiß, dass mein Chef damit
rechnet, dass ich meinen Urlaub bis zum Kündigungsende (Kündigung ist unwirksam lt. Anwalt) verbrauche!
Meine Frage:
Was ist, wenn der Chef mir Montags wirklich in Art "Zwangsurlaub" schickt.
Er kann ja meinen Urlaub auf die Freistellung anrechnen lassen.
Aber:
Wenn ich während der Freistellung (also Urlaubsverrechnung) nochmals krankgeschrieben werden sollte!
Bekomme ich dann meinen nicht genommenen Urlaub (war ja krankgeschrieben) ausbezahlt?
Und:
Wenn ich also schon im August arbeitslos werde, und ich ALG1 bekomme,
was ist dann, wenn ich die Klage gewinne? Ich würde dann ja den Monat August + Urlaubsanspruch noch ausbezahlt bekommen!
Wird dann mein ALG1 gekürzt?
Bekommt das Amt überhaupt mit, dass ich die Klage gewonnen habe bzw.
muß ich sagen, dass ich gegen die Kündigung geklagt habe???
Ich habe ja eine "betriebliche" KÜndigung erhalten...
DAnke
sandra
Hallo.
Ich war jetzt beim Anwalt.
Der hat meinem Chef eine Frist von 1 Woche gegeben, die Kündigung zurückzuziehen, da er keine Einwilligung vom Integrationsamt hat.
Da mein Chef verreist ist, wird er diese Frist wohl verstreichen lassen.
Ich werde dann Kündigungsschutzklage einreichen.
Dann endet halt mein AV 6 Wochen vorher, als der Zeitvertrag.
Erklage mir dann den restlichen Monat und den Urlaub per Abfindung.
Weiß jemand, wie mein Gehalt und Urlaub abgegolten wird?
Meine Kündigung ist ja unwirkam, da keine Zusage vom Integrationsamt.
Und der Kündigungsgrund "betrieblich" ist auch an den Haaren herangezogen.
Mir stehen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis Ende eigentlicher Zeitvertrag
noch zu.
6 Wochen Gehalt
15 Tage Urlaub
10 Überstunden
Und:
Ich bekomme ja gleich ALG1. Was ist, wenn meine Klage gewinnt und ich während ALG1 eine Abfindung erhalte?
Danke
sandra
Hallo.
Ich war jetzt beim Anwalt.
Der hat meinem Chef eine Frist von 1 Woche gegeben, die Kündigung zurückzuziehen, da er keine Einwilligung vom Integrationsamt hat.Und was ist, wenn die Kündigung nicht zurückgenommen wird? M.E. hätte doch der einfache Hinweis auf die Unwirksamkeit der Kündigung genügt.
Weiß jemand, wie mein Gehalt und Urlaub abgegolten wird?Dann wohl durch Auszahlung mit der letzten Lohnabrechnung.
Ich bekomme ja gleich ALG1. Was ist, wenn meine Klage gewinnt und ich während ALG1 eine Abfindung erhalte?Wenn die Abfindung nicht für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, wird sie auch nicht auf das ALG I angerechnet. Sie muß lediglich versteuert werden, aber das erfolgt entweder durch den Arbeitgeber mit der Auszahlung odder Du machst das mit Deiner Einkommensteuererklärung.
Hallo.
Fragen über Fragen...
Jetzt gehts bei mir ja auch um die Urlaubsplanung.
Ich wollte ja die letzen 4 Wochen vom Zeitvertrag freinehmen.
Also den ganzen August.
Nun weiß ich nicht, wann ich den Urlaub nehmen kann.
Die neue Kündigung lautet ja zum Mitte Juli.
Also in 3 Wochen.
Hab aber 20 Tage Urlaub.
Wenn ich nun die Küschutzklage einreiche, steht dann
der Kündigungstermin Mitte Juli?
Auch dann, wenn die Kündigung unwirksam ist (weil Integrationsamt
nicht gefragt wurde)???
Dann müßte ich ja gleich in Urlaub gehen, da ich ja am Mitte Juli arbeitslos wäre...
Aber was ist, wenn der Chef die Kündigung zurückzieht, obwohl die kündigungsklage eingereicht wurde?
Dann läut der Vertrag ja wieder bis Ende August? Oder?
Und dann hätte ich ja keinen Urlaub mehr, wenn ich diesen jetzt nehme...
Ich blick bald nimma durch...
Danke
sandra
Warum stellst Du diese Fragen nicht Deinem Anwalt? Dafür ist der ja da und kann Dir darauf verbindliche Antworten geben. Der bekommt dafür sogar noch Geld.
Wir können Dir hier wohl nicht mehr helfen, denn Du postest hier Fragen, die zum Teil schon beantwortet wurden und zum Teil gehst Du auch nicht auf Beiträge der User ein und postest gleich wieder neue Fragen. Irgendwann hat auch niemand mehr Lust zu antworten.
Ich bin es nicht
02.07.2010, 07:51
hallo sandbau ..
Vom Schwerbehindertenstatus weiß er natürlich noch nichts.
Würde Ihm das jetzt mit meinem Einspruch mitteilen.
dazu / zu dem Verschweigen habe ich meine eigenen Ansichten ..
dieses Verschweigen führt seltens zu einem guten Ende .
zur schwerbehinderung:
ich habe natürlich keine vorteile wie extraurlaub eigefordert.
möchte doch ganz normal behandelt werden.
na , du bist doch gerade jetzt durch die Kündigungsschutzklage Aufgrund deines seinerzeit verschwiegenen Statuses Vorteile am einfordern ..
die firma ist zwar klein, doch geht es ihr gut. der chef wird dies zwar abstreiten.
um dieses Wissen zu haben , sollte man schon Einblicke in die Geschäftsbücher genommen/ erhalten haben ..
oder soll ich mich weiterhin krankschreiben lassen. mein arzt würde das verstehen.
krankgeschrieben wird man , wenn man krank ist .... oder handelt dein Arzt deines Vertrauens da anders ?
Da hat er mich vor all den Kollegen zur S.. gemacht.
Da kam es zum Wortgefecht (ich hatte mich im Griff).
ein Wortgefecht mit dem Chef vor den Kollegen .. Respekt !!!
in der Regel sind sachliche Gespräche da hilfreicher ..
-Darf ich -in meiner Situation- einen 400E-Job annehmen? Muß ich das dem Chef sagen? Ich bekomme ja noch 4 Wochen Gehalt.
sandbau , was denn nun ?
krank oder arbeitsfähig genug um woanders noch auf 400€ Basis zu arbeiten ?
selbstverständlich musst du das deinem Chef sagen , da er solange er für dich löhnt auch ein Diretionsrecht bzgl. deiner Person ausübt ..
so richtig verstehe ich dich bzw. dein Verhalten irgendwie nicht ..
nicht das der Chef die Kündigung von einer betriebsbedingten noch in eine personenbedingte Kündigung umwandelt ...
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