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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umschulung


Faraen
22.06.2010, 19:32
Hallo zusammen,
ich mache zur Zeit eine Umschulung zur KiG,diese wird über einen Bildungsgutschein finanziert. Das mache ich jetzt seit 10 Monaten und ich bin echt glücklich damit.

Nun ist es so das mein Lebensgefährte seine Umschulung beendet hat und das Jobcenter nun natürlich erwartet das er sich einen Vollezeitjob sucht.
Ich bin nun aber ein bißchen verunsichert, kann es mir passieren das ich die Umschulung abbrechen muss wenn er einen Job findet und wir aus dem Hartz4 bezug rausfallen?

Von unserem Jobcenter war leider keine vernünftige Antwort zu bekommen. Sein Sachbearbeiter sagt, nein das kann nicht passieren. Meine SB sagt ja, dann muss ich abbrechen :confused:

LG Faraen

Tapir
22.06.2010, 23:14
Mir ist da der Sachverhalt nicht ganz klar.

Aus welchem Grund sollst Du Deine Umschulung abbrechen müssen? Du bist doch kein siamesischer Zwilling.
Die Grundlage für Deine Umschulung liegt doch in Deinen persönlichen Vorraussetzungen, nicht in denen Deines Freundes.

Außerdem hast Du doch

1. einen schriftlichen Bescheid mit der Zusage zur Umschulung
2. einen Umschulungsvertrag mit Deiner Bildungseinrichtung

oder befinde ich mich hier gedanklich auf einem Holzweg?
Gruß, T.:)

Faraen
23.06.2010, 19:18
Nein, das siehst du alles ganz richtig.
Aber laut meiner SB ist die Voraussetzung für die Umschulung der Bezug von Hartz4. Und wenn mein Lebensgefährte eine Vollzeitstelle hat, wäre das nicht mehr gegeben. Und dann muss ich laut ihrer Aussage die Umschulung abbrechen oder selber zahlen.
Lg Faraen

Tapir
23.06.2010, 19:29
Hast Du einen Vertrag?
Was steht da drin?

Gruß, T.:)

Faraen
01.07.2010, 19:01
So, jetzt hab ich endlich zeit zu Antworten,sry.
Also im Bildungsgutschein steht:
Mit dem Bildungsgutschein werden die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung übernommen,


solange Hilfebedürftigkeit nach §9 Sozialgesetzbuch-zweites Buch(SGBII) vorliegt.

Und wenn ich den richtig verstehe, müssen wir im hartz 4 bezug bleiben solange ich die Umschulung mache.

Weiter unten steht noch:
Entfällt die Hilfebedürftigkeit, kann die Maßnahme als Darlehn weiter gefördert werden.
LG:)