Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld auch bei Teilzeitjob?
Hallo!
Im Oktober 2004 habe ich nach längerer Zeit Arbeitslosigkeit ohne Bezüge einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob mit 15 Wochenstunden angenommen.
Nun wurde der 2. Laden nach mehreren Einbrüchen geschlossen, und damit werde ich meine Arbeit verlieren.
Daß ich Urlaubsanspruch habe, das weiß ich - aber wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus? Und wie würde sich das berechnen?
Mit Urlaub und viel Wohlwollen meines Chefs würde ich 12 Monate hinbekommen.
StephanK
06.09.2005, 12:46
:welcome: AnJaGo, es ist ja ziemlich traurig, wenn man wegen solcher Dinge seinen Arbeitsplatz verliert...
Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt davon ab, ob Du ein oder mehrere Kinder hast oder nicht. Im ersten Fall sind es 60 %, im zweiten 67 % des Bemessungsentgelts, d.h. Bruttolohn abzüglich pauschalierter Abzüge für Sozialversicherung (21 %) und Lohnsteuer nach Tabelle zuzüglich Solidaritätszuschlag. Zumindest annähernd kannst Du das also selbst ausrechnen.
Bei 15 Wochenstunden wird da wahrscheinlich nicht all zu viel bei rumkommen. Nötigenfalls kannst Du ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten, wenn das Arbeitslosengeld geringer bleibt, als das Arbeitslosengeld II.
Du solltest bei Deiner Arbeitslosmeldung darauf achten, dass Du einen Vollzeitarbeitsplatz suchst, sonst wird das Arbeitslosengeld zeitanteilig gekürzt.
Danke für die nette Begrüßung - und für die Antwort. Nun bin ich schon mal ne Ecke weiter. Habe mich jetzt mit meinem Chef geeinigt, daß er mich noch bis Mitte Oktober weiter "beschäftigt".
Ist es denn eigentlich Arbeitslosengeldtechnisch ok, wenn ich am 15. Oktober 2004 angefangen habe, und zum 15. Oktober 2005 gekündigt werde? Oder muß ich länger gearbeitet haben?
StephanK
10.09.2005, 12:04
Ist es denn eigentlich Arbeitslosengeldtechnisch ok, wenn ich am 15. Oktober 2004 angefangen habe, und zum 15. Oktober 2005 gekündigt werde? Oder muß ich länger gearbeitet haben?Gut, dass Du einen kooperativen Chef hast! Das für den Alg-Anspruch nötige Jahr ist dann voll.
Sinnvollerweise sollte in der Kündigung auch "wegen Betriebsaufgabe" o.ä. stehen, damit kein AA-Mitarbeiter auf die Idee kommt, näher nachzuforschen, ob die Kündigung vielleicht nicht gerechtfertigt gewesen sein könnte und Du Dich vielleicht hättest dagegen wehren müssen und man Dir deswegen vielleicht irgendwas am Zeug flicken könnte.... (so was gibt's leider alles). Bei Betriebsaufgabe ist nämlich klar - Schacht ist dicht, rien ne va plus... :cry:
Und noch mal ein Dankeschön für die rasend schnelle Antwort. :-)
Dann lasse ichs jetzt mal angehen ....
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