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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit von einer Woche wg. kurzzeitiger Arbeitsaufnahme


missmini
24.06.2010, 12:11
hallo zusammen,

wer kann mir helfen ich bin wirklich sauer. Ich beziehe seit 1.04. ALG 1, jetzt kam es, das ich am WE 1.05./2.05 einen Anruf meines alten Chefes bekommen habe, ob es nicht möglich wäre ihnen zu helfen, die Arbeit zu bewältigen, da sie einen Engpaß haben. Ich habe mich kurzentschlossen am Mo den 3.05. ins auto gesetzt und bin 350 km in die alte Arbeitsstelle gefahren, und habe den ganzen Tag bis abends gearbeitet. Am Di hatte mein Chef einen Auswärtstermin und es war noch nicht geklärt, für wielange ich dort beschäftigt sein werde (2 oder 4 Wochen). Am Mittwoch den 5.05. haben wir gemeinsam beim Arbeitsamt angerufen und gemeldet, das ich vom 01.05. - 31.05. dort befristet beschäftigt sein werde. Pünktlich am 31.05. habe ich mich persönlich wieder arbeitslos gemeldet, an meinem heimatort. Letzte Woche habe ich den Antrag auf Beschäftigung über diesen einen Monat erhalten und habe den Antrag auf Arbeitslosengeld wieder abgegeben. Jetzt kam der Anruf vom Arbeitsamt, das ich auf Grund dessen, dass ich mich nicht gleich am Montag den 3.05. sondern wir uns erst am 5.05. gemeldet haben, ich für eine Woche eine Sperrfrist bekomme. Eine Erklärung das ich versucht habe anzurufen und nur die Warteschlange hatte und ich erst klären wollte, wielange die Beschäftigung dauern wird, akzeptieren sie nicht. Was kann ich nun tun? wie formuliere ich den widerspruch? hatte jemand von euch das gleiche problem und wie hat er es gelöst? ich finde es unmöglich, da bemüht man sich um arbeit und ist sogar beschäftigt, nimmt in kauf das man 350 km vom heimatort weg ist, arbeitet hart und nur weil ich nicht am 3. sondern der anruf erst am 5. erfolgt ist (also 2 Tage), werde ich im juni für eine woche gesperrt und muß die konsequenzen (finanziel) akzeptieren. vielen dank schon mal für eure hilfe.

Pharao
24.06.2010, 13:43
Hi,

jeder AL hat doch ein Merkblatt bekommen am Anfang, wofür man auch Unterschreiben musste, zudem steht auch überall auf der A-Amt-Seite das man wichtige Veränderungen unverzüglich und ohne Aufforderung dem Amt melden muss.

Das man am Montag nicht durchgekommen ist, naja mir ist das noch nie passiert, aber dann hätte man es evtl auch am Dienstag probieren können und nicht bis Mittwoch warten. Wäre eine Kontrolle in der Zeit gewesen, dann sieht das erstmal sehr nach Schwarzarbeit aus.

stummelbeinchen
24.06.2010, 19:35
Hallo,

ein Brief, ein Fax, eine Email hätten auch ausgereicht. Außerdem ist die Hotline 10 Stunden am Tag freigeschalten.
Ich kann verstehen, dass Du gern den genauen Zeitraum nennen wolltest, für die Agentur entscheidend ist aber nur das Beginndatum.

LG

Ich bin es nicht
24.06.2010, 22:13
hallo Misses Mimi ..

das ich am WE 1.05./2.05 einen Anruf meines alten Chefes bekommen habe, ob es nicht möglich wäre ihnen zu helfen, die Arbeit zu bewältigen, da sie einen Engpaß haben. Ich habe mich kurzentschlossen am Mo den 3.05. ins auto gesetzt und bin 350 km in die alte Arbeitsstelle gefahren,

rede mit deinem Chef mal ..

er möge doch bitte die Meldung zur Sozialversicherung korrigieren / berichtigen ..

du hattest nicht am 01. angefangen ( WE ) sondern erst zum 03. ..

binnen 48 Stunden erfolgte dann die Mitteilung an das AA ..

mit Glück könnte es so noch passen ,da die Arbeitsämter für sich ja auch eine Vorlaufzeit von 48 Stunden in Anspruch nehmen bei bewilligungen / registrieren ob man eine Stelle annehmen kann ..

war zumindest bei unserer Hotine so ..

ich verstehe sowieso nicht warum dein Chef dich zum 01. angemeldet hat , wenn der Arbeitsbeginn / der erste Arbeitstag erst am 03. war ..

etwaig klappt es ja so ..

ratsuchende
26.06.2010, 08:04
Hallo!

Aus meiner Sicht erfolgt die Sperre nicht wegen der verspäteten Meldung der Arbeitsaufnahme sondern wegen der verspäteten Meldung als arbeitssuchend, weil ja die Stelle bis 31.05.2010 befristet war und die Meldung erst am 05.05. bzw. sogar erst am 31.05. erfolgte.

Wenn man Arbeit findet und die Veränderungsmitteilung per Post schickt, dauert das auch 2 Tage. Telefonanrufe sind unerheblich, davon weiß später keiner mehr was.

Folgende Strategie:

Sachverhalt schildern!
Erfolgte die erneute arbeitssuchend-Meldung ERST deshalb am 05.05., weil da erst dann bekannt war, wie lange das Arbeitsverhältnis dauern sollte?
Dann das als Begründung für den Widerspruch nehmen.

Erfolgte die arbeitssuchend-Meldung erst am 31.05.2010 ist ein widerspruch sinnlos, da die Meldung bei bekannt werden (Befristung) der erneuten Arbeitslosigkeit schon früher zu erfolgen hatte (siehe oben).

Sollte die Sperre tatsächlich wegen zu später Meldung des Beginns des Arbeitsverhältnisses erfolgt sein, dann würde ich einfach den tatsächlichen Sachverhalt schildern und mich auf die Entfernung 350 km berufen und auf unbillige Härte plädieren, immerhin hast Du durch die Arbeitsaufnahme für 1 Monat keine Leistungen bezogen, sondern noch Beiträge gezahlt...

missmini
28.06.2010, 14:11
hallo nochmal,

es erfolgt die Sperrung weil ich mich nicht arbeitssuchend gemeldet habe. Es heißt doch das ich bei späterer Kenntnis 3 Tage zeit habe. Ich habe mich doch am 5.5. gemeldet, um mitzuteilen das ich bis 31.05. eine Beschäftigung habe, also innerhalb der 3 Tage. Es wurde mir erst am 5.5. erst mitgeteilt, wie lange meine Beschäftigung dauert (2 oder 4 Wochen), da mein Arbeitgeber einen Auswärtstermin hatte und deshalb nicht am 4.5. im Hause war. Wie formuliere ich den Widerspruch? Reicht es, wenn ich schreibe, das ich erst am 5.5. die Dauer meines Arbeitsverhältnisses mitgeteilt bekommen habe und ich mich daraufhin auch sofort gemeldet habe (es hat sogar mein Arbeitgeber persönlich angerufen)? im schreiben heißt es:

Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, das Sie am 3.5. direkt zur Arbeit gefahren sind und Sie auch merhmals versucht haben, bei der Argentur für Arbeit anzurufen. Dies war leider ohne Erfolg, da sie tel. niemanden erreicht haben. Sie hätten am darauffolgenden Tag (4.5.) die Arbeitsaufnahme mitteilen müssen. Jedoch erfolgte die Mitteilung erst am 5.5. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden. Auch in den vorhandenen Unterlagen habe ich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der Sperrzeitregelung erkennen können. Die Entscheidung beruht auf §§144, 128 Drittes Buch.

und dann habe ich noch eine Frage, ich habe ein verlängertes WE geschenkt bekommen, wie schaut es da mit 3 tagen "urlaub" aus, es heißt ja, das er in den ersten 3 Monaten nicht genehmigt wird. Ab wann zählt das? Mein erst eintritt in die Arbeitslosigkeit war der 1. April oder wird erst wieder der Juni gezählt. Können Sie ihn mir verweigern, obwohl schon gebucht? Wie verhalte ich mich richtig, um nicht noch eine Sperre zu bekommen? Möchte diese Reise unbedingt antreten können ohne schwierigkeiten zu bekommen.

Vielen Dank euch allen!