AlexGWB
06.09.2005, 11:10
hallo,
das mit dem normalen Arbeitslosengeld hat bei mir leider nicht geklappt.
Jetzt hilft alles nix mehr, ich muß ALG2 beantragen.
Meine Frage hierzu: Ich habe hier schon viel über den Unterschied zwischen Bedarfs- und eheähnlicher Gemeinschaft gelesen. Es wird da ja wohl viel dran festgemacht, ob der eine für den anderen einsteht. Meine Freundin arbeitet, ich bin arbeitslos- mal abgesehen von den Einkommensgrenzen sieht meine Freundin verständlicherweise nicht ein, für alles für mich aufkommen zu müssen/ zu sollen. Es ist m.E. auf dem ALG2-Antrag vorne nichts vorgesehen mit Bedarfsgemeinschaft, da steht nur eheähnliche Gemeinschaft - was machen?!?
Desweiteren bewohne ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung. Nur sie steht im mietvertrag und hat früher (vor der Arbeitslosigkeit) immer einen zuschuß von EUR 150 im Monat von mir bar bekommen. Kann ich das in irgendeiner Form beim Amt geltend machen?
Außerdem meine ich gelesen zu haben, daß das Amt mich unbeschadet von irgendwelchen sonstigen Leistungen krankenversichern muß. Stimmt das?
Gilt das auch rückwirkend für die Zeit von 2 monaten? habe mich da bereits arbeitslos gemeldet und das ganze Verfahren wg. Widerspruch zu ALG1 hat sich bis jetzt hingezogen
Sorry wg. der vielen Fragen, aber vielleicht kann mir der ein oder andere einen Tipp geben, da ich hier dringend vorwärts kommen muß..
Besten Dank für Eure Antworten im voraus..
das mit dem normalen Arbeitslosengeld hat bei mir leider nicht geklappt.
Jetzt hilft alles nix mehr, ich muß ALG2 beantragen.
Meine Frage hierzu: Ich habe hier schon viel über den Unterschied zwischen Bedarfs- und eheähnlicher Gemeinschaft gelesen. Es wird da ja wohl viel dran festgemacht, ob der eine für den anderen einsteht. Meine Freundin arbeitet, ich bin arbeitslos- mal abgesehen von den Einkommensgrenzen sieht meine Freundin verständlicherweise nicht ein, für alles für mich aufkommen zu müssen/ zu sollen. Es ist m.E. auf dem ALG2-Antrag vorne nichts vorgesehen mit Bedarfsgemeinschaft, da steht nur eheähnliche Gemeinschaft - was machen?!?
Desweiteren bewohne ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung. Nur sie steht im mietvertrag und hat früher (vor der Arbeitslosigkeit) immer einen zuschuß von EUR 150 im Monat von mir bar bekommen. Kann ich das in irgendeiner Form beim Amt geltend machen?
Außerdem meine ich gelesen zu haben, daß das Amt mich unbeschadet von irgendwelchen sonstigen Leistungen krankenversichern muß. Stimmt das?
Gilt das auch rückwirkend für die Zeit von 2 monaten? habe mich da bereits arbeitslos gemeldet und das ganze Verfahren wg. Widerspruch zu ALG1 hat sich bis jetzt hingezogen
Sorry wg. der vielen Fragen, aber vielleicht kann mir der ein oder andere einen Tipp geben, da ich hier dringend vorwärts kommen muß..
Besten Dank für Eure Antworten im voraus..