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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag ALG 2 / Bedarfsgemeinschaft / WOhnung


AlexGWB
06.09.2005, 11:10
hallo,

das mit dem normalen Arbeitslosengeld hat bei mir leider nicht geklappt.

Jetzt hilft alles nix mehr, ich muß ALG2 beantragen.

Meine Frage hierzu: Ich habe hier schon viel über den Unterschied zwischen Bedarfs- und eheähnlicher Gemeinschaft gelesen. Es wird da ja wohl viel dran festgemacht, ob der eine für den anderen einsteht. Meine Freundin arbeitet, ich bin arbeitslos- mal abgesehen von den Einkommensgrenzen sieht meine Freundin verständlicherweise nicht ein, für alles für mich aufkommen zu müssen/ zu sollen. Es ist m.E. auf dem ALG2-Antrag vorne nichts vorgesehen mit Bedarfsgemeinschaft, da steht nur eheähnliche Gemeinschaft - was machen?!?

Desweiteren bewohne ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung. Nur sie steht im mietvertrag und hat früher (vor der Arbeitslosigkeit) immer einen zuschuß von EUR 150 im Monat von mir bar bekommen. Kann ich das in irgendeiner Form beim Amt geltend machen?

Außerdem meine ich gelesen zu haben, daß das Amt mich unbeschadet von irgendwelchen sonstigen Leistungen krankenversichern muß. Stimmt das?

Gilt das auch rückwirkend für die Zeit von 2 monaten? habe mich da bereits arbeitslos gemeldet und das ganze Verfahren wg. Widerspruch zu ALG1 hat sich bis jetzt hingezogen

Sorry wg. der vielen Fragen, aber vielleicht kann mir der ein oder andere einen Tipp geben, da ich hier dringend vorwärts kommen muß..

Besten Dank für Eure Antworten im voraus..

StephanK
06.09.2005, 11:40
:welcome: AlexGWB (wer oder was ist GWB? :smile:)
Ich habe hier schon viel über den Unterschied zwischen Bedarfs- und eheähnlicher Gemeinschaft gelesen.Das ist gut so ... nur eines scheint dabei nicht klar geworden zu sein: Bedarfsgemeinschaft ist der Oberbegriff. EheähnlicheGemeinschaften gelten ebenso als Bedarfsgemeinschaft wie Ehepaare. Der Unterschied zwischen eheähnlicher und "eheunähnlicher" Gemeinschaft markiert also gleichzeitig die Grenze zwischen Bedarfsgemeinschaft (zusammen mit jemand anderem) und der Behandlung als Einzelmensch. Dusseligerweise wird man im amtlichen Sprachgebrauch auch dann als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet, wenn man Alleinstehend ist, was leider für zusätzliche Irritation sorgt.
Wenn Eure Gemeinschaft nicht eheähnlich ist, bist Du also Deine eigene Ein-Mann-Bedarfsgemeinschaft.

Desweiteren bewohne ich mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung. Nur sie steht im mietvertrag und hat früher (vor der Arbeitslosigkeit) immer einen zuschuß von EUR 150 im Monat von mir bar bekommen. Kann ich das in irgendeiner Form beim Amt geltend machen?Ich weiß nun nicht, ob das Dein Anteil an der Miete war/ist oder ob Ihr das nicht so genau aufgeschlüsselt hattet. Du kannst jedenfalls nur Deine(n Anteil an den) "Kosten der Unterkunft" vom Amt verlangen und musst die auch nachweisen können. Dazu ist es sinnvoll, die Aufteilung von Miete und Nebenkosten in einer nachvollziehbaren Weise zu vereinbaren und diese Vereinbarung schriftlich zu fixieren.

...hat früher (vor der Arbeitslosigkeit) immer einen zuschuß von EUR 150 im Monat von mir bar bekommen. Kann ich das in irgendeiner Form beim Amt geltend machen?Nein - private Unterstützungsleistungen für Deine Freundin interessieren das Amt allenfalls insofern, als es darin ein Indiz dafür sieht, dass es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handeln könnte. In der Vergangenheit liegende Ausgaben werden sowieso nicht berücksichtigt, weil Alg II wie die Sozialhilfe nach dem Prinzip "von der Hand in den Mund" funktioniert; es geht also immer nur um aktuellen Bedarf und aktuelle Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Aus dem gleichen Grund gibt es für zurückliegende Zeiten kein Alg II. Du hättest schon während des Widerspruchsverfahrens, das sich auf Dein Alg I bezog, den Antrag stellen sollen. Sorry - zu spät!